Teure Piketteinsätze Überhöhte Handwerkerrechnungen – was Sie dagegen tun können

tafi

4.2.2019

Gute Arbeit soll gut bezahlt werden: Allerdings dürfen Handwerker bei Piketteinsätzen keine überhöhten Rechnungen stellen und Kunden unter Druck setzen.
Gute Arbeit soll gut bezahlt werden: Allerdings dürfen Handwerker bei Piketteinsätzen keine überhöhten Rechnungen stellen und Kunden unter Druck setzen.
Keystone

Wenn Handwerker ausserhalb der Geschäftszeiten aufgeboten werden, kann das ziemlich teuer werden. Was Kunden tun können, wenn unseriöse Firmen eine Notlage ausnutzen.

Unverhofft kommt oft – und meistens ausserhalb der Geschäftszeiten von Handwerkern. Wenn – etwa bei einer verstopften Toilette – schnelle Abhilfe nötig ist, rückt der Notfallsanitär an. Und lässt sich den Einsatz gut bezahlen. Oftmals etwas zu gut, wie der Tages-Anzeiger berichtet.

Dass Piketteinsätze von Handwerkern ganz schön ins Geld gehen können, ist bekannt. Die hohen Rechnungen für einen Einsatz in der Nacht oder am Wochenende sind regelmässig Gegenstand von Auseinandersetzungen. Vor allem um die Fahrtkosten, die Handwerker abrechnen, entbrennt Streit, schreibt der «Tages-Anzeiger» und führt das Beispiel einer Zürcher Kundin an, die zwischen Weihnachten und Neujahr dringend einen Sanitär brauchte.

Der Mann habe ihr am Telefeon zwar gesagt, dass er eine Pikettpauschale berechnen müsse, weil der Betrieb geschlosen sei, aber nicht erwähnt, dass er von ausserhalb statt vom nahen Firmenstandort aus anfahre. Statt 20 Minuten Arbeitszeit standen zweieinhalb Stunden auf dem Rapport: Der Sanitär sei von Winterthur angereist, die Anfahrt zähle als Arbeitszeit.

Vorsicht bei der Google-Suche

Bei einem Piketteinatz sei eine längere Fahrtzeit gerechtfertigt, sagte Christian Gloor vom Gebäudetechnikverband Suissetec des Kantons Bern dem «Tages-Anzeiger». Es sei allerdings eine Frage der Fairness, den Kunden vorab darüber zu informieren. «Tut man das nicht, dann sind wir bald bei diesen ominösen Piketthandwerkern, welche die Kunden abzocken und von denen oft die Rede ist», so Christian Gloor.

Von solchen Notfallsanitätren höre man immer wieder. Das Problem sei, dass die Kunden in Notsituationen die Firmen beauftragen, die bei der Google-Suche ganz oben erscheinen. Darunter sind viele Firmen, die ihre Seite für die Suchmaschine optimiert haben. Sie reisen in den seltensten Fällen aus der Umgebung an, würden auch mangelhafte Arbeit leisten und Kunden unter Druck setzen, um horrende Rechnungsbeträge bar zu bezahlen wie der «Tages-Anzeiger» schreibt.

Einschüchtern lassen sollten sich die Kunden aber auf keinen Fall. Es gibt Möglichkeiten, sich gegen überhöhte Handwerkerrechnugnen zu wehren, sagte Rechtsprofessor Frédéric Krauskopf von der Universität Bern. «Die Kunden dürfen davon ausgehen, dass die Fahrtzeit des Handwerkers vom Firmenstandort aus berechnet wird. Sie müssen nicht damit rechnen, dass ausserhalb der Geschäftszeit andere Regeln gelten.»

Korrektur des Rapports verlangen

Handwerker müssten die Kunden in solchen Fällen selber informieren, dass der Anfahrtsweg länger und die Kosten höher seien. Kunden sollten in solchen Fällen eine Korrektur des Rapports verlangen und ihn nur unter Vorbehalt unterschreiben, was auf dem Rapport vermerkt werden muss.

Um gar nicht erst an unseriöse Anbieter zu geraten, raten Fachleute davon ab, Handwerker einfach nur bei Google zu suchen. Besser sei es, sich auf der Website des Gebäudetechnikverbandes Suissetec zu erkundigen, wo Handwerker in der Umgebung gelistet sind. Für Mieter und Mieterinnen gilt, dass sie sich zunächst an die Hausverwaltung wenden sollten, die oft über eine Liste mit Partnerbetrieben verfügen. Der lokale Gebäudetechnikverband in Bern und das Stadtwerk Wintherthur bieten zentrale Pikettdienste an.

Darauf sollten Kunden bei Handwerkerrechnungen achten

  • Auf dem Rapport darf nur die tatsächlich benötigte Arbeitszeit berechnet werden. Ein Aufrunden der Zeit ist nicht statthaft. Erkundigen Sie sich schon am Telefon nach dem Stundensatz
  • Eine Pikettpauschale wird immer dann fällig, wenn der Einsatz ausserhalb der Geschäftszeiten stattfindet (Wochenende, Feiertage, Nachtstunden). Auch an normalen Werktagen kann es Zuschläge geben, wenn die Firma einen Mitarbeiter für den Piketteinsatz von einer anderen Arbeit abziehen muss.
  • Die Fahrtzeit wird entweder als Wegpauschale oder als effektive Arbeitszeit berechnet. Normal gilt der Weg vom Firmenstandort zum Kunden. Bei Piketteinsätzen sind längere Fahrtzeiten möglich. Erkundigen Sie sich schon am Telefon nach den voraussichtlichen Kosten.
  • Zuschläge für das Servicefahrzeug oder Spezialgeräte können vom Handwerker ebenfalls in Rechnung gestellt werden.
  • Suissetec rät, auf keinen Fall bar vor Ort zu zahlen und Rapporte nicht zu unterzeichnen, wenn es Unklarheiten gibt.

Bilder aus der Schweiz

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