Behörden ermitteln Hat eine St. Galler Lehrerin einer 13-jährigen Schülerin einen Tampon eingeführt?

Philipp Dahm

8.11.2025

Ein Tampon-Vorfall in einem Schullager in Tessin beschäftigt St. Gallen.
Ein Tampon-Vorfall in einem Schullager in Tessin beschäftigt St. Gallen.
Symbolbild: IMAGO/CHROMORANGE

Eine St. Galler Lehrerin hat ihren Job verloren und Ärger mit der Justiz: Sie soll im Sommerlager im Tessin Druck auf drei 13-Jährige ausgeübt haben, die wegen ihrer Menstruation nicht schwimmen wollten.

Philipp Dahm

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  • Eine St. Galler Lehrerin ist nach einer «massiven Grenzverletzung» per sofort freigestellt und per Semesterende entlassen worden.
  • Der Fall dreht sich um drei Mädchen, die im Schullager im Tessin nicht schwimmen wollten, weil sie ihre Tage hatten.
  • Die Lehrerin soll Druck ausgeübt haben. Das «St.Galler Tagblatt» berichtet, sie habe mindestens einer Schülerin einen Tampon eingeführt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
  • Gegen die Lehrerin ist eine Strafanzeige eingegangen.

Ein Vorfall mit drei 13-jährigen Mädchen in einem Sommerlager im Tessin hat für eine St. Galler Lehrerin ernste Konsequenzen: Die Frau wurde wegen einer «massiven Grenzverletzung» per sofort freigestellt und zum Ende des Semesters ordentlich entlassen.

Das «St.Galler Tagblatt» berichtet über den Fall im Tessiner Schullager: Die drei Mädchen haben sich demnach vom Schwimmen abmelden wollen, weil sie ihre Tage hatten. Die Lehrerin habe daraufhin Druck gemacht. Um die Mädchen zu schützen, macht Martin Annen, Leiter der Dienststelle Schule und Musik in St.Gallen, keine weiteren Angaben. Er sagt nur so viel:

«Es war eine massive Grenzverletzung.»

Martin Annen

Wie das «St.Galler Tagblatt» aus «gut unterrichteter Quelle» erfahren haben will, soll die Pädagogin «zumindest einem der Mädchen eigenhändig einen Tampon eingeführt haben, weil dies dem Teenager nicht selber gelang». Noch während der Ferien wurde der Vorfall Annens Dienststelle gemeldet.

Aussagen der Lehrerein und der Schülerinnen decken sich

Am ersten Schultag seien die Mädchen wie auch die Lehrerin befragt worden: Laut Annen stimmten ihre Aussagen überein. Die Pädagogin sei daraufhin umgehend freigestellt worden, die Eltern informiert und die Mädchen betreut worden.

Die Stadt hat nach Rücksprache mit Experten von einer fristlosen Kündigung wie auch von einer Anzeige abgesehen. Zum einen hätten die Opfer das nicht gewollt, zum anderen habe bei der «massiven Grenzverletzung» keine meldepflichtige Straftat vorgelegen.

Die Juristin Monika Simmler von der Universität St.Gallen kann verstehen, dass die Stadt den Persönlichkeitsschutz der Mädchen anführt, wenn es um eine Anzeige geht. Sollte die Lehrerin jedoch tatsächlich einen Tampon eingeführt haben, fiele das in den Bereich sexuelle Handlungen mit Minderjährigen, bei dem eine Meldepflicht bei der Polizei besteht.

Die St.Galler Kantonspolizei bestätigte dem «Tagblatt», dass eine Strafanzeige gegen die Frau eingegangen ist. Erste Ermittlungen seien aufgenommen worden. Für die betroffenen Pädagogin gilt die Unschuldsvermutung.

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