Im Nationalrat hat am Mittwoch die Selbstbestimmungsinitiative der SVP die Gemüter erhitzt. Die Debatte begann mit leidenschaftlichen Voten - und einer Überraschung: CVP-Nationalrat Gerhard Pfister (ZG) zog seinen Antrag auf einen Gegenvorschlag zurück.
Entschieden hat der Nationalrat noch nicht, die Debatte wird nächsten Mittwoch fortgesetzt. Über 80 Ratsmitglieder haben sich auf der Rednerliste eingetragen. Die SVP besetzte das Terrain gleich von Beginn weg. Ihre Vertreter deckten sämtliche Rednerinnen und Redner mit Zwischenfragen ein, auch die eigenen. Das sorgte für Unmut.
Beat Jans (SP/BS) warf der SVP vor, zu filibustern. Tiana Moser (GLP/ZH) lehnte die Fragen der SVP-Vertreter mit dem Hinweis auf die vorgesehene zehnstündige Debatte ab. Andere folgten diesem Beispiel. Die SVP habe genügend Sprechzeit, hiess es.
Roger Köppel (SVP/ZH) empörte sich darüber und rief in den Saal, diese Diskussionsverweigerung sei ein Vorgeschmack auf die Abschaffung der Demokratie. Balthasar Glättli (Grüne/ZH) nannte ihn daraufhin einen «Schreihals». Der Ratspräsident erinnerte an die Regeln und zitierte aus dem Reglement. Eine Zwischenfrage dürfe erst gestellt werden, wenn die Rednerin oder der Redner diese zulasse.
«Kalte Entmachtung des Stimmvolks»
Trotz der Aufregung setzte sich der Rat auch mit dem Inhalt auseinander. Den Initianten geht es primär um Volksentscheide, wie Hans-Ueli Vogt (SVP/ZH) deutlich machte. Diese sollen umgesetzt werden, auch wenn eine angenommene Initiative gegen internationales Recht verstösst.
Die SVP wolle die «kalte Entmachtung» des Stimmvolks rückgängig machen, sagte Vogt. «Wenn eine Mehrheit die Zuwanderung wieder selber steuern will, hat das Parlament entsprechende Gesetze zu erlassen.» Gregor Rutz (SVP/ZH) stiess ins selbe Horn: «Wir wehren uns dagegen, dass wir die Demokratie in diesem Lande so verlottern lassen.»
Forderung nach Vorrang des Landesrechts
Mit der Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» will die SVP festlegen, dass die Bundesverfassung gegenüber dem Völkerrecht Vorrang hat - unter dem Vorbehalt von zwingenden Bestimmungen wie dem Folterverbot. Völkerrechtliche Verträge, die der Verfassung widersprechen, müsste die Schweiz neu verhandeln und nötigenfalls kündigen. Für das Bundesgericht sollen zudem nur noch jene Verträge massgebend sein, die dem Referendum unterstanden.
Der Vorrang habe bis 2012 faktisch gegolten, sagte Vogt. Damals habe das Bundesgericht die Schubert-Praxis nicht angewendet. Diese besagt, dass Völkerrecht grundsätzlich dem Landesrecht vorgeht - ausser das Parlament erlässt bewusst ein völkerrechtswidriges Gesetz. Als Gegenausnahme hat das Bundesgericht festgehalten, dass internationale Menschenrechtsgarantien dem Landesrecht stets vorgehen.
Gegner gegen starre Regeln
Die meisten Gegnerinnen und Gegner der Initiative finden es grundsätzlich nicht sinnvoll, eine starre Regel zum Vorrang in der Verfassung zu verankern. Sie plädieren für einen pragmatischen Umgang mit Normenkonflikten. Neue Bestimmungen müssten harmonisch im Sinne der ganzen Verfassung ausgelegt werden, sagte Kommissionssprecher Kurt Fluri (FDP/SO).
Eine Minderheit um Gerhard Pfister (CVP/ZG) hätte eine Regelung begrüsst und stellte deshalb einen Gegenvorschlag zur Diskussion. Mit diesem wäre die Schubert-Praxis in der Verfassung verankert worden. Pfister zog den Antrag aber zurück. Er begründete das damit, dass die Initianten keine Bereitschaft zeigten, das Volksbegehren zurückzuziehen. Vielleicht könne nach der Volksabstimmung über eine Regelung diskutiert werden, sagte Pfister. Fest stehe, dass die Initiative die falsche Antwort sei.
Selbstzerstörung statt Selbstbestimmung
In diesem Punkt waren sich - mit Ausnahme der SVP-Vertreter - alle im Saal einig. Das Volksbegehren wurde als «Anti-Menschenrechtsinitiative» und als «Selbstzerstörungsinitiative» bezeichnet. Auch von einer «Scheinlösung» war die Rede.
Die Schweiz würde damit in ihre Verfassung schreiben, dass sie jederzeit nach eigenem Gutdünken Verträge brechen dürfe, hiess es. Alles stünde unter Dauervorbehalt. Mit solch einem unverlässlichen Partner würde niemand mehr Verträge abschliessen wollen. Ohne Völkerrecht gelte das Recht des Stärkeren, und das sei nicht im Sinne eines Kleinstaates wie der Schweiz.
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit als Grundpfeiler
Roger Nordmann (SP/VD) sagte, die Initiative mache alles kaputt, was die Schweiz stark gemacht habe. Selbst der Rütli-Pakt zwischen drei Kleinstaaten wäre damit nicht möglich gewesen. Unterwalden hätte nämlich nicht auf Schwyz oder Uri zählen können.
Der demokratische Rechtsstaat stehe auf zwei Beinen, erklärte Balthasar Glättli (Grüne/ZH). Das eine Bein sei die direkte Demokratie. Diese sei stark, und das sei gut so. Das andere Bein sei die Rechtsstaatlichkeit mit der Garantie der Grundrechte. Dieses müsse ebenso stark sein, «sonst hinkt unser Land».
Die Initiative wolle, dass die Mehrheit immer recht habe, selbst wenn sie beispielsweise das humanitäre Völkerrecht verletze. «Dazu sagen wir Nein.» Die Grundrechte seien dazu da, dass sich die Bürgerinnen und Bürger notfalls auch gegen den Staat wehren könnten.
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