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An der Goldküste

Zürcherin entführt Hund und hält ihn 10 Jahre versteckt – verurteilt

Ein Weimaraner Rüde: Um einen solchen Hund drehte sich der Streit in den vergangenen 10 Jahren.

Ein Weimaraner Rüde: Um einen solchen Hund drehte sich der Streit in den vergangenen 10 Jahren.

IMAGO/Zoonar

Eine Hundesitterin aus dem Kanton Zürich entführte einen Weimaraner Rüden und hielt diesen zehn Jahre versteckt. Nun wurde sie verurteilt.

Sven Ziegler

Sven Ziegler

24.04.2024, 07:06•24.04.2024, 08:34

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Eine Frau entführte einen Weimaraner Rüden. 
  • Sie verliess die Schweiz mit dem Hund, auf den sie aufpassen sollte.
  • Der Hund fand den Weg zu seinem Besitzer nie zurück.
Zusammenfassung erstellt mitmyAi

Eine langwierige Rechtsstreitigkeit fand kürzlich ihr Ende, als eine Schweizer Hundesitterin wegen der Entführung eines Weimaraner Rüden namens Odin verurteilt wurde.

Die Geschichte begann im Jahr 2010 – dem Geburtsjahr des Hundes. Damals gehörte Odin einem Architekten, der in einer exklusiven Gemeinde am Zürichsee lebte. Als der Hund fast zwei Jahre alt war, wurde er regelmässig von einer Frau betreut, die er bei einem Spaziergang kennengelernt hatte und die sich als ehemalige Besitzerin eines ähnlichen Hundes ausgab.

Dann vertraute der Architekt die Pflege des Hundes der Frau an, während er für vier Wochen nach Italien reiste, wie die NZZ schreibt. Doch als er zurückkehrte, war die Hundesitterin mit Odin verschwunden. Trotz intensiver Suche, bei der sogar ein Privatdetektiv eingeschaltet wurde, blieb der Hund unauffindbar.

Hund starb im Sommer – ohne Besitzer

Jahrelang dauerte die Ungewissheit, was mit Odin passiert war. Währenddessen hatte sich die Frau in der Schweiz abgemeldet und hielt sich vor allem im europäischen Ausland auf.

Schliesslich wurde die 49-jährige Hundesitterin im Februar wegen Veruntreuung verurteilt, nachdem sie sich geweigert hatte, den Hund zurückzugeben. Sie erhielt eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 120 Franken und eine Busse von 1000 Franken. Zusätzlich muss sie 2750 Franken für Verfahrenskosten übernehmen. Der Strafbefehl wurde im März 2024 rechtskräftig.

Die traurige Geschichte von Odin endete im Sommer 2023, als er altersbedingt verstarb. Seinem rechtmässigen Besitzer wurde er nie zurückgegeben. 

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