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Kurioser Prozess in Meilen

Zürcherin passiert Missgeschick – kurz darauf brennt die Wohnung

Eine Frau aus dem Kanton Zürich vergass eine Kerze in ihrer Wohnung auszumachen. Ein Brand musste später gelöscht werden.

Eine Frau aus dem Kanton Zürich vergass eine Kerze in ihrer Wohnung auszumachen. Ein Brand musste später gelöscht werden.

Bild: Keystone

Eine vergessene Kerze hat in einer Zürcher Wohnung einen Brand ausgelöst – nun wurde die Bewohnerin wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst verurteilt. Sie legte gleich Berufung ein.

Samuel Walder

Samuel Walder

17.04.2026, 04:30

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Eine Frau aus dem Kanton Zürich wurde wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst verurteilt, nachdem ihre Wohnung vermutlich durch eine unbeaufsichtigte Kerze Feuer fing.
  • Sie bestritt die Verantwortung teilweise und verwies auf gesundheitliche Probleme sowie mögliche Drittpersonen mit Zugang zur Wohnung.
  • Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen, worauf die Beschuldigte Berufung ankündigte.
Zusammenfassung erstellt mitmyAi

Wie schon Mani Matter in seinem Lied «Ds Zündhölzli» beschrieben hat, wie es durch eine kleine Unachtsamkeit zu einem Krieg kam, so erging es einer Frau aus dem Kanton Zürich. Wenigstens fast.

Am Donnerstag muss sich Emilia K.* vor dem Bezirksgericht Meilen wegen einer Kerze verantworten. Ihr wird fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst vorgeworfen. Eine Kerze soll die Wohnung in Brand gesetzt haben. Die Gebäudeversicherung steht als Geschädigte vor Gericht. In der Anklageschrift ist klar aufgeführt, wie es zum Brand kommen konnte.

Wegen Kerze brannte die Wohnung

Emilia K. ist alleinstehend, arbeitslos, bezieht Sozialgeld Sie wohnt in einer Einzimmerwohnung im Kanton Zürich. Am Abend des 26. August 2024 soll sie laut Anklage eine Kerze in ihrer Wohnung angezündet haben. Anschliessend soll sie ins Bett gegangen sein.

Am nächsten Morgen habe K. ihre Wohnung zwischen 8.00 und 8.30 Uhr verlassen, ohne sich zu vergewissern, dass sie die Kerze ausgelöscht hatte. Um 17.58 Uhr ging bei der Polizei ein Notruf einer besorgten Nachbarin von K. ein. 

Die Nachbarin habe Rauch in der Wohnung gesehen und die Einsatzkräfte alarmiert. K. war zu diesem Zeitpunkt nicht zuhause. In der Anklageschrift steht weiter, dass die Feuerwehr vor Ort anrückte und den Brand löschte. Das Feuer wäre aufgrund seiner Intensität ohne die Einsatzkräfte nicht mehr beherrschbar gewesen. Es entstand ein Sachschaden von über 37'000 Franken. 

Widersprüche und verwirrende Aussagen

Am Donnerstag sitzt nun Emilia K. vor der Richterin in Meilen. Sie erscheint alleine, weil das Geld für einen Anwalt nicht reiche. Auch die Staatsanwaltschaft und die Privatklägerschaft verzichten auf die Anwesenheit vor Gericht.

Die Richterin befragt K. zuerst zum Persönlichen, dann zur Sache. Schnell wird klar, dass es K. damals wie auch heute gesundheitlich nicht gut geht. Sie habe psychische Leiden und nehme auch Medikamente wegen der körperlichen Gesundheit. Die Befragung beginnt ruhig. K. äussert sich zuerst ausweichend und beantwortet die Fragen der Richterin nicht direkt. Sie habe die Kerze nicht angezündet. Seit einigen Jahren habe sie immer wieder Couch-Surfer bei sich zuhause – also reisende Menschen, die gratis einen Schlafplatz suchen. Die hätten Zugang zur Wohnung gehabt. Die Frage, ob auch in diesem Zeitraum jemand bei ihr übernachtete, beantwortet K. nicht. 

Dann aber, nach einiger Zeit, wechselt das Narrativ. Emilia K. will sich plötzlich nicht mehr genau erinnern können, ob sie eine Kerze am Abend des 26. August angezündet hatte, oder nicht. Die Richterin will wissen, ob sie Kerzen mag und ob sie immer noch Kerzen anzündet. K. antwortet: «Ich mag Kerzen. Ich finde sie schön. Ich zünde keine Kerzen mehr an. Ich habe ein Trauma.»

Emilia K. schildert den Fall so: «Ich bin am 27. am Morgen aufgestanden.» Wann genau, wisse sie nicht mehr. «Ich habe mich nicht gut gefühlt und hatte Sehstörungen, also habe ich meine Ärztin angerufen und bin aus dem Haus.» Es stellte sich heraus, dass K. an diesem Tag an einer Hypertonie litt und einen sehr hohen Blutdruck hatte.

Im Anschluss sei sie ins Universitätsspital Zürich verlegt worden, wo sie 10 Tage stationär behandelt wurde. In diesem Szenario wäre sie also gar nicht in der Lage gewesen, in der Wohnung umherzuschauen, ob eine Kerze brennt, und diese dann auszulöschen. «Ich bin nicht einverstanden, dass ich beschuldigt werde, eine fahrlässige Tat begangen zu haben, da ich zuerst auf meine Gesundheit achtete», sagt K. der Richterin. 

«Das Strafmass ist heavy»

Es folgen das Plädoyer und das Schlusswort. K. sagt: «Ich habe eine Ausbildung zur Pflegerin. Ich habe keine Absicht, Menschen zu schaden, im Gegenteil, ich will ihnen helfen. Ich weise jeglichen Vorwurf, die Tat begangen zu haben, von mir.» Dazu kommt, dass die Staatsanwaltschaft gar keine Beweise vorgelegt hat, kritisiert K. 

Im Brandbericht steht, dass die Ursache des Brandes wahrscheinlich eine Kerze war, die zu nahe an entflammbaren Materialien gelegen hätte und ohne feuerfeste Unterlage angezündet worden sei. Für Emliia K. ist die Tatsache, dass sie da wohnt, kein Beweis dafür, dass sie die Kerze angezündet hat. Eine Drittperson, die in diesem Zeitraum Zugang zur Wohnung hatte, nennt die Beschuldigte jedoch nicht.

Emilia K. hoffe auf einen Freispruch. Sie finde das Strafmass «heavy» und stehe unter Schock. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 90 Franken. Zudem soll sie eine Busse in Höhe von 1500 Franken bezahlen. Insgesamt also 9600 Franken. 

Berufung schon angekündigt

Nach einer zweistündigen Urteilsbesprechung, eröffnet die Richterin in Meilen die Urteilsverkündung. Emilia K. wird der fahrlässigen Verursachung einer Feuersbrunst schuldig gesprochen und mit einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30 Franken bestraft. Auf eine Busse verzichtet das Gericht. Zusätzlich soll sie die Verfahrenskosten übernehmen. Die Geldstrafe wird bedingt verhängt, mit einer Probezeit von 2 Jahren.

Für Emilia K. ist dieses Urteil unverständlich. Gleich als die Richterin die Urteilsverkündung schliesst, fordert K. die schriftliche Urteilsbegründung mündlich an und sagt zur Richterin: «Ich will Berufung einlegen.» 

*Name geändert

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