Die Bankgeheimnis-Initiative wird zurückgezogen. Das Hauptziel sei erreicht, erklärte der Zürcher SVP-Nationalrat Thomas Matter (2.v.l).
Die Initiative zum Bankgeheimnis wird zurückgezogen. Eine Volksabstimmung ist gemäss dem Komitee nicht mehr nötig, nachdem das Parlament die Revision des Steuerstrafrechts im Herbst definitiv abgeschrieben hat. (Symbolbild)
Initianten ziehen Bankgeheimnis-Initiative zurück
Die Bankgeheimnis-Initiative wird zurückgezogen. Das Hauptziel sei erreicht, erklärte der Zürcher SVP-Nationalrat Thomas Matter (2.v.l).
Die Initiative zum Bankgeheimnis wird zurückgezogen. Eine Volksabstimmung ist gemäss dem Komitee nicht mehr nötig, nachdem das Parlament die Revision des Steuerstrafrechts im Herbst definitiv abgeschrieben hat. (Symbolbild)
Die Initianten der Bankgeheimnis-Initiative haben ihr wichtigstes Ziel erreicht: Das Bankgeheimnis im Inland bleibt vorläufig bestehen. Die Initiative kommt daher nicht vors Volk.
Am Dienstag hat das Komitee um den Zürcher SVP-Nationalrat Thomas Matter bekannt gegeben, dass die 2014 eingereichte Initiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre" zurückgezogen wird. Im Inland sei das Hauptziel mit der Erhaltung des Bankkundengeheimnisses erreicht, erklärte Matter.
Gegenüber dem Ausland ist dieser Schutz seit Einführung des Automatischen Informationsaustauschs Geschichte. Die gleichen Schritte hätten auch im Inland gedroht, darum sei die Initiative nötig gewesen, erklärte CVP-Präsident Gerhard Pfister (ZG), wie Matter Co-Präsident des Initiativkomitees.
Auf nächsten Angriff gefasst
Nach Ansicht der Initianten ist der Angriff auf das Bankgeheimnis aber nur vorläufig abgewehrt. Sie werde sich daher auch in Zukunft dafür einsetzen, den gläsernen Bürger im Finanzbereich zu verhindern, sagte FDP-Präsidentin Petra Gössi (SZ).
Der Rückzug zeichnete sich ab, nachdem National- und Ständerat die Revision des Steuerstrafrechts im letzten Dezember per Motion blockiert hatten. Diese vom Bundesrat aufgegleiste Vorlage war der Hauptgrund für die Lancierung der Initiative gewesen. Unter anderem sollte damit die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug aufgeweicht werden.
Jede Form der arglistig begangener Steuerhinterziehung hätte als Steuerbetrug gegolten. Die Steuerbehörden hätten bei konkretem Verdacht auf Steuerhinterziehung Einblick in Bankdokumente erhalten. Das hatten auch die Kantone gefordert, die sich nach dem Ende des Bankgeheimnisses für ausländische Kunden gegenüber ausländischen Steuerbehörden benachteiligt fühlen.
Schwerer Stand
In der Vernehmlassung kamen die Pläne des Bundesrates aber schlecht an. Die bürgerlichen Parteien und die Wirtschaftsverbände lehnten die Revision ab. Als Reaktion darauf schwächte der Bundesrat die Vorlage ab, bevor er sie 2015 wegen der Bankgeheimnis-Initiative auf Eis legte. Die Initiative lehnte er ab. Seiner Meinung nach hätte deren Annahme die Verfolgung von Steuerhinterziehung erschwert.
Die Räte waren gespalten: Der Nationalrat unterstützte die Initiative und einen Gegenvorschlag, der Ständerat lehnt beides ab. Mit dem Gegenvorschlag sollen die geltenden Gesetzesbestimmungen in der Verfassung verankert werden. Dieser ist mit dem Rückzug der Initiative nicht automatisch vom Tisch. Das Parlament muss noch entscheiden, ob es den Entwurf abschreiben will.
Darauf hofft die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg), die den Rückzug der Initiative begrüsst. Nun sollte konsequenterweise auch auf den Gegenvorschlag verzichtet werden, heisst es in einer Stellungnahme. Nach Ansicht der SBVg ist das Bankkundengeheimnis im heutigen Recht genügend geschützt.
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