Insiderhandel vor Gericht Kantonalbank-Banker zockt mit Geheiminfos ab und verliert alles

Petar Marjanović, Bern

5.2.2026

Ein Banker wurde des Insiderhandels überführt. 
Ein Banker wurde des Insiderhandels überführt. 
Bild: IMAGO/Dreamstime

Ein St. Galler Banker wusste, welche Aktien sein Arbeitgeber bald in grossem Stil bewegen würde. Mit diesem Wissensvorsprung kassierte er 33'000 Franken – bis der Insiderhandel aufflog und ihn vor Gericht brachte.

Petar Marjanović, Bern

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ein Banker der St. Galler Kantonalbank nutzte geheime Informationen aus dem internen Handelssystem für private Börsengeschäfte.
  • Er machte so über 33'000 Franken Gewinn.
  • Die Bundesanwaltschaft verurteilte ihn wegen mehrfachen Insiderhandels zu einer bedingten Geldstrafe, einer Busse und zog den Gewinn ein.

Insiderhandel ist verboten. Das weiss jede Person, die einmal Zugang zu vertraulichen Informationen hat und damit viel Geld verdienen könnte. Von Insiderhandel spricht man, wenn jemand Aktien oder andere Wertpapiere kauft oder verkauft, weil er geheimes Wissen hat – oder gute Gründe, auf eine Kursbewegung zu hoffen.

Ein Banker der St. Galler Kantonalbank liess sich dennoch auf ein solches Geschäft ein. Dies geht aus einem Strafbefehl der Bundesanwaltschaft hervor, den blue News einsehen konnte. Der Mann hatte im Jahr 2023 Zugriff auf ein internes Banksystem, in dem geplante grössere Käufe und Verkäufe von Aktien notiert waren.

So wusste er unter anderem, in welchen Monaten umfangreiche Transaktionen mit Aktien des Baselbieter Pharmaunternehmens Idorsia sowie des Schaffhauser Industriekonzerns Georg Fischer vorgesehen waren.

Beim letztjährigen Börsenstar Idorsia war etwa festgehalten, dass bis spätestens Ende Mai 2023 rund 650’000 Aktien erworben werden sollten. Bei Georg Fischer sollten zum Beispiel bis spätestens 8. November 2023 rund 450’000 Aktien gekauft werden. Einen Teil dieser Transaktionen führte der Banker selbst aus, andere wurden von Teamkollegen vorgenommen.

Vor Grosshandel auf Firmenkosten zockte er privat

Der Banker handelte aber nicht nur beruflich: Noch vor den geplanten Banktransaktionen loggte er sich in sein persönliches Konto bei Swissquote ein. Dort erwarb er unter anderem «Call-Optionen» auf Idorsia-Aktien. Solche Börsenprodukte berechtigen zum Kauf der Aktie zu einem im Voraus festgelegten Preis und sind eine Wette auf steigende Kurse.

Der Banker kaufte so 100 Call-Optionen zu je 0.87 Franken mit einem Ausübungspreis von 7.60 Franken und einer Laufzeit bis Juni 2023. Die Optionen gaben ihm das Recht, 100 Aktien zu diesem Preis zu erwerben – unabhängig vom effektiven Börsenkurs. Vergleichbare Geschäfte tätigte er auch mit Aktien von Georg Fischer.

Nach Einschätzung der Bundesanwaltschaft hatte der Banker guten Grund anzunehmen, dass die geplanten Grossgeschäfte den Aktienkurs mit hoher Wahrscheinlichkeit erheblich beeinflussen würden. Diese Erwartung erfüllte sich: Der Kurs von Idorsia stieg im Juni 2023 um mehr als zehn Prozent.

Aus den privaten Geschäften erzielte der Banker so einen satten Nettogewinn von 33’095.45 Franken.

Banker wird verurteilt, Gewinn wird eingezogen

Behalten durfte er diesen Betrag jedoch nicht. Wie der Fall ans Licht kam, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor. Klar ist: Im April 2024 zeigte sich der Banker vollumfänglich geständig. Er kooperierte mit den Behörden und zeigte laut Bundesanwaltschaft Einsicht und Reue.

Entsprechend mild fiel das Urteil aus. Wegen mehrfachen Ausnützens von Insiderinformationen erhielt er eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 640 Franken. Diese 57’600 Franken muss er nur bezahlen, falls er sich während der zweijährigen Probezeit erneut strafbar macht. Unbedingt zahlen muss er jedoch eine Busse von 2000 Franken. Dazu kommen Verfahrenskosten von 3000 Franken.

Auch der unrechtmässig erzielte Gewinn ist weg: Diesen überwies der Banker noch vor der Verurteilung an die Kantonalbank, versehen mit dem Vermerk «Compliance Verstoss». Die Bank will den Betrag nach Eintritt der Rechtskraft an die Bundeskasse weiterleiten.

Banker arbeitet nicht mehr bei Kantonalbank

Auch beruflich hatte der Fall Konsequenzen: Der Banker arbeitet nicht mehr bei der St. Galler Kantonalbank, wie deren Mediensprecherin Jolanda Meyer auf Anfrage mitteilt.

Der Fall des St. Galler Bankers ist kein Einzelfall: Insiderhandel rückt seit einigen Jahren in der Schweiz immer stärker in den Fokus der Behörden. Grund dafür ist, dass mit besseren Überwachungssystemen und strengeren Meldepflichten mehr Fälle ans Licht kommen. Banker können so immer seltener lukrative Insidergeschäfte unter dem Deckmantel der «Eigenverantwortung» verstecken.

Die St. Galler Kantonalbank betont, sie informiere ihre Mitarbeitenden mittels interner Weisungen, Schulungen und gezielter Instruktionen über die geltenden aufsichts- und strafrechtlichen Vorgaben. Für bestimmte Fachabteilungen bestünden zusätzliche Schulungsangebote. Das Regelwerk und die Organisation im Bereich Insiderhandel seien branchenkonform und wirksam, so die Sprecherin.


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