Urteil des BundesgerichtsIS-Rekrutierer darf nicht verwahrt werden
ot, sda
15.9.2022 - 12:02
Ein Anhänger der Terrororganisation Islamischer Staat darf in der Schweiz nicht wegen seiner blossen Beteiligung an der Gruppierung verwahrt werden. Dies hat das Bundesgericht entschieden und eine Beschwerde der Bundesanwaltschaft abgewiesen.
ot, sda
15.09.2022, 12:02
SDA, smi
Der Iraker kurdischer Herkunft half dem IS in der Rekrutierung und unterstützte seine Frau in der Vorbereitung eines Selbstmordanschlags im Libanon. Dafür darf er in der Schweiz nicht verwahrt werden, wie das Bundesgericht entschieden hat.
Die blosse Beteiligung an einer Terrororganisation sei keine für eine Verwahrung genügend schwere Straftat, wie aus dem am Donnerstag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht. Dieses argumentierte unter anderem mit der Verhältnismässigkeit und dem Willen des Gesetzgebers. Die Bundesanwaltschaft hatte zuvor erstmals in einem solchen Verfahren einen Antrag zu einer Verwahrung eines Terrorsympathisanten gestellt.
Der Mann war zuletzt im Juli 2021 von der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts zu einer 65-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
15 Jahre Landesverweis
Gemäss dem Bundesstrafgericht verstiess er gegen das Gesetz über das Verbot von Terror-Gruppierungen wie Al-Kaida und IS. Zudem lagerte er Gewaltdarstellungen und fuhr mehrfach ohne Berechtigung. Die Berufungsinstanz bestätigte einen Landesverweis für 15 Jahre, lehnte aber wie schon die Vorinstanz eine Verwahrung ab.
Dass die Verwahrung in diesem Fall nicht zur Anwendung kommen darf, stützte das Bundesgericht nun. Der Gesetzgeber hat die Verwahrung für einen solchen Fall nicht vorgesehen, wie die höchsten Richterinnn und Richter im Urteil erklärten. Der Bundesrat habe in dessen Botschaft zum Anti-Terrorismus-Gesetz ausgeführt, dass die Voraussetzungen für eine Verwahrung grundsätzlich nicht erfüllt seien, wenn einer Person lediglich die Beteiligung an einer terroristischen Organisation oder deren Unterstützung nachgewiesen werden könne, teilte das Bundesgericht mit.
Bei einer Person, die sich im Irak und in Syrien dem IS anschliesse und anschliessend in die Schweiz zurück wolle, sei zwar eine Verwahrung grundsätzlich möglich, falls ihr schwerwiegende Delikte wie Mord oder Vergewaltigung nachgewiesen werden könnten, hiess es. Bei dem nun verurteilten IS-Anhänger war das aber nicht der Fall.
Propaganda aus dem Gefängnis
Der in einer Grossfamilie mit elf Geschwistern aufgewachsene Iraker war 1967 in Kirkuk geboren worden und nach einer Flucht 1998 in die Schweiz gekommen. Dort lebte er, mit einem Intermezzo in Schweden, ohne einer regulären Arbeit nachzugehen. Sein Asylantrag war abgelehnt worden – der Vollzug der Wegweisung aus der Schweiz wurde jedoch zugunsten einer vorläufigen Aufnahme aufgeschoben.
Der Mann wurde im Mai 2017 in einer Asylunterkunft in Eschlikon TG verhaftet und kam in Sicherheitshaft. Vor Gericht bestritt er stets vehement, ein radikaler Islamist zu sein. Bei ihm sichergestellte kompromittierende und gewaltverherrlichende Chats in den sozialen Netzwerken bezeichnete er wiederholt als «leeres Gerede». Die Verteidigung plädierte auf weitgehenden Freispruch.
Der Iraker betrieb einem Medienbericht zufolge im Kantonalgefängnis Frauenfeld weiter Propaganda und erteilte aus der Haft den Auftrag, seine ehemalige Ehefrau zu töten. Die Bundesanwaltschaft eröffnete deswegen ein weiteres Verfahren.
Deutsche Ministerin will in Kiew Winterhilfe übergeben
Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze (SPD) ist zu einem neuen Besuch in der Ukraine eingetroffen. Russlands Ziel sei es, die Energieversorgung zu treffen, damit die Menschen in der Kälte in der Dunkelheit sitzen.
«Deswegen haben wir hier noch einmal zusätzliche Mittel mobilisiert, die helfen, die Energieversorgung hier jetzt wieder aufzubauen»
12.12.2024
Medienberichte: Trump hat Xi zur Amtseinführung eingeladen
Der designierte US-Präsident Donald Trump hat den chinesischen Präsidenten Xi Jinping zur Teilnahme an seiner Amtseinführung am 20. Januar in Washington eingeladen. Das berichtete der US-Sender CBS News am Mittwoch unter Berufung auf mehrere Insider. Xi wurde offenbar schon Anfang November eingeladen, kurz nach den Präsidentschaftswahlen am 5. November. Es sei aber nicht klar, ob Xi die Einladung auch angenommen habe, hiess es weiter.
12.12.2024
USA: Erfolgreicher Test zum Abfangen ballistischer Raketen vor Guam
Laut Angaben des Pentagons konnte ein Erfolg bei der Entwicklung der US-Verteidigungsfähigkeit gefeiert werden. Wie das Militär am Dienstag mitteilte, war es der Missile Defense Agency bei einem Test vor der im westlichen Pazifik gelegene Insel Guam gelungen, erstmals eine luftgestützte Mittelstreckenrakete abzufangen. Das US-amerikanische Aussengebiet Guam ist ein strategischer und militärischer Aussenposten, der näher an China als an Hawaii liegt. Guam spielt eine wichtige Rolle in der Region, unter anderem auch bei der Abschreckung potenzieller Gegner. Der erfolgreiche Test des US-Militärs unterstreicht das Bemühen des Pentagons, Guams Verteidigung auch gegen eine wachsende Bedrohung durch Raketenbeschuss zu stärken.
12.12.2024
Deutsche Ministerin will in Kiew Winterhilfe übergeben
Medienberichte: Trump hat Xi zur Amtseinführung eingeladen
USA: Erfolgreicher Test zum Abfangen ballistischer Raketen vor Guam