20'000 Franken verlorenIV-Rentnerin bekam wegen Behördenfehler zehn Jahre lang zu wenig Geld
Maximilian Haase
11.11.2025
Weil die Angaben zu ihrer Scheidung nicht korrekt verarbeitet wurden, bekam eine IV-Rentnerin zu wenig Geld. (Symbolbild)
sda
Wegen eines Behördenfehlers erhielt eine IV-Rentnerin fast zehn Jahre lang zu wenig Geld. Weil ihr die SVA aber nur einen Teil zurückzahlt, gehen der Frau insgesamt rund 20'000 Franken verloren.
Kleiner Fehler mit grossen finanziellen Auswirkungen: Weil die Angaben zu ihrer Scheidung nicht korrekt verarbeitet wurden, bekam eine IV-Rentnerin über den Zeitraum von fast zehn Jahren von der Sozialversicherungsanstalt zu wenig Geld.
Die Zürcher Sozialversicherungsanstalt (SVA) erkennt den eigenen Fehler zwar an – will aber lediglich fünf Jahre rückwirkend nachzahlen. Die Behörde verweist dabei auf die Verjährung, wie das SRF-Magazin «Kassensturz» in seiner aktuellen Ausgabe berichtet. Durch die zu tief berechnete Invalidenrente entgehen der Frau so insgesamt 20'000 Franken.
Scheidung wurde nicht erfasst
Der Fall erzählt von Sandra F., die seit 25 Jahren unter massiven Rückenschmerzen leidet und deshalb IV-Rente erhält. Nach einem Unfall wurde ihre Wirbelsäule mehrfach operiert, heute halten zahlreiche Schrauben die Wirbel stabil.
2015 kommt es zur Scheidung und Sandra F. meldet den geänderten Zivilstand sowohl der SVA als auch der Invalidenversicherung. Die zuständige IV-Stelle im Kanton Thurgau, wo sie wohnt, erfasst die Änderung jedoch nicht, auch nicht nach nochmaliger Nachfrage per Mail. Der Fehler bleibt bestehen und ihre IV-Rente über Jahre hinweg zu tief.
Nachzahlung nur für fünf Jahre
Erst Anfang 2025 fällt die Unstimmigkeit auf. Im Juli erhält die Versicherte eine neue Verfügung der SVA Zürich: Die Rente wird rückwirkend erhöht, allerdings nur für die vergangenen fünf Jahre. Die Behörde beruft sich dabei auf die gesetzliche Verjährungsfrist.
Sandra F. erhält so eine Nachzahlung von 24'319 Franken. Auf schätzungsweise rund 20'000 Franken soll sie dagegen keinen Anspruch mehr haben. «Das ist Geld, das mir zusteht – und man mir jetzt vorenthält», sagt sie gegenüber «Kassensturz».
Versäumnisse und Fehler eingestanden
Sowohl die IV-Stelle Thurgau als auch die SVA Zürich gestehen Versäumnisse ein. Die IV-Stelle bestätigt in einer Stellungnahme gegenüber «Kassensturz», die Meldung der Scheidung sei 2016 eingegangen, der geänderte Zivilstand aber nicht ins System übernommen und auch nicht an die Ausgleichskasse weitergeleitet worden. Die SVA Zürich spricht von einem «Bearbeitungsfehler».
In einer schriftlichen Stellungnahme an «Kassensturz» präzisiert die IV-Stelle Frauenfeld: «Die Scheidung wurde uns von der Versicherten 2016 gemeldet. Die Namensänderung wurde im System erfasst, nicht aber der geänderte Zivilstand. Die Ausgleichskassen des Kantons Zürich wurde damals nicht über die Scheidung informiert, was wir bedauern.»
«Der Fehler liegt bei der IV und SVA»
Die Gültigkeit der angeführten Verjährungsfrist von fünf Jahren wird von Anwalt Kaspar Gehring gegenüber dem SRF angezweifelt: «Die beiden Sicherheitsmechanismen, die Betroffene schützen sollen – die Beratungspflicht und die Pflicht der IV und SVA, Leistungsansprüche abzuklären – haben hier versagt.»
Trotz fristgerechter Meldung sei diese nicht weitergeleitet worden: «Der Fehler liegt bei der IV und SVA, nicht bei der Betroffenen», wird der Anwalt zitiert. Sandra F. bestätigt: «Ich habe alles richtig gemacht und trotzdem werde ich jetzt abgestraft», zitiert das SRF-Magazin die Frau.
Der Fall und die Einschätzung von Expertinnen und Experten werden in der Sendung «Kassensturz» am Dienstag, 11. November, ab 21.10 Uhr auf SRF 1 und Play SRF, ausführlich thematisiert.
Sendung ist älter als 7 Tage und nicht mehr verfügbar.
Kassensturz
Di 11.11. 21:10 - 21:50 ∙ SRF 1 ∙ CH 2025 ∙ 40 Min
Sendung ist älter als 7 Tage und nicht mehr verfügbar.