blue News machte möglichen Ausweg publik IV-Rentnerin verliert 20'000 Franken – Bundesrätin stellt jetzt Verjährungsfrist infrage

Petar Marjanović, Bern

9.12.2025

Kassensturz-Bericht: 20'000 Franken futsch wegen Beamtenfehler

Kassensturz-Bericht: 20'000 Franken futsch wegen Beamtenfehler

Eine falsch erfasste Scheidung kostete Sandra F. rund 20'000 Franken – Geld, das sie trotz Behördenfehler nie wieder sieht.

13.11.2025

Zehn Jahre lang erhielt eine Thurgauer IV-Rentnerin wegen eines Behördenfehlers zu wenig Geld – rund 20'000 Franken gingen verloren. Jetzt will der Bund prüfen, ob die Beamten richtig gehandelt haben.

Petar Marjanović, Bern

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Eine IV-Rentnerin aus dem Thurgau bekam wegen eines Behördenfehlers fast zehn Jahre lang zu wenig Rente und verlor rund 20'000 Franken.
  • Wegen der gesetzlichen Verjährungsfrist kann nur ein Teil nachgezahlt werden.
  • Der Bund prüft nun den Fall und mögliche Änderungen im Gesetz.

Die IV-Rentnerin Sandra F. aus dem Kanton Thurgau erhielt während fast zehn Jahren zu wenig Rente. Grund war ein Fehler bei der Erfassung ihrer Scheidung in den Akten der IV-Stelle Thurgau und der SVA Zürich. Als der Fehler auffiel, konnte die Ausgleichskasse nur für fünf Jahre rückwirkend zahlen. Rund 20'000 Franken gingen verloren. Das berichtete der «Kassensturz».

Der Fall beschäftigt inzwischen auch den Nationalrat. Das zeigen zwei Vorstösse für die Fragestunde. SP-Nationalrätin Nina Schläfli und Mitte-Nationalrat Christian Lohr wollten wissen, ob die heutige Verjährungsregel im Sozialversicherungsrecht noch zeitgemäss ist.

Sie verweisen auf Artikel 24 des entsprechenden Gesetzes. Dieser sieht vor, dass Ansprüche nur während fünf Jahren geltend gemacht werden können – auch dann, wenn Behörden den Fehler verursacht haben. Beide Ratsmitglieder vertreten den Wohnkanton der IV-Rentnerin Sandra F.

Am Montag legte der Bundesrat seine Stellungnahme vor. Zuständig war Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider. In ihrer Antwort ans Parlament schreibt sie, dass das Bundesamt für Sozialversicherungen den Fall vertieft prüfen will.

Haben Behörden die Frist richtig angewendet?

Derzeit werde analysiert, ob die fünfjährige Frist korrekt angewendet wurde und ob die Voraussetzungen für eine Haftung erfüllt sind. Kommt die Analyse zum Schluss, dass Leistungen für die volle Zeitspanne geschuldet sind, soll die Ausgleichskasse eine vollständige Nachzahlung leisten.

Die IV-Rentnerin Sandra F. aus den Kanton Thurgau erhält 20'000 Franken nicht, weil Behörden einen Fehler gemacht haben.
Die IV-Rentnerin Sandra F. aus den Kanton Thurgau erhält 20'000 Franken nicht, weil Behörden einen Fehler gemacht haben.
Bild: SRF/Kassensturz

Ergibt die Prüfung hingegen, dass der Entscheid rechtlich korrekt war, bleibt es bei der Teilzahlung. Die Analyse soll bis Ende Jahr abgeschlossen sein. Je nach Ergebnis werde der Bundesrat auch eine Anpassung der Rechtsgrundlagen prüfen.

blue News hatte zuvor berichtet, dass das Bundesamt für Sozialversicherungen auf einen möglichen Ausweg hingewiesen hat. Die Thurgauerin Sandra F. könnte eine Schadensersatzforderung stellen.

Grundlage dafür bieten Bestimmungen im Sozialversicherungsrecht und im AHV-Gesetz zur Haftung und Verantwortlichkeit von Behörden. Eine Sprecherin des Amtes verweist darauf, dass die SVA Zürich ihr Fehlverhalten bereits vor der Kamera eingeräumt habe.

Ob Sandra F. damit tatsächlich den ganzen Betrag erhält, ist jedoch offen. Fachleute geben keine Prognose ab. Der Grund: Im Bereich der Sozialversicherungen wird Schadensersatz nur sehr selten zugesprochen. Damit der Staat haftet, muss klar nachgewiesen werden, dass Behördenmitarbeitende eindeutig gegen Regeln verstossen haben – und zwar in einer Weise, die das Gesetz ausdrücklich untersagt.