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Ja, für E-Trottis gilt ein Alterslimit – und für E-Scooter und E-Bikes auch
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Jugendkriminalität

Ja, für E-Trottis gilt ein Alterslimit – und für E-Scooter und E-Bikes auch

00:21

Kinder auf E-Trottis und Jugendliche auf E-Scootern gehören an gewissen Orten zum Strassenbild. Dabei sind beide für unter 14-Jährige verboten und das Fahren bis 16 nur mit Mofaausweis erlaubt. Das schlägt sich auch in der Statistik der Jugendkriminalität nieder.

Stefan Michel

Stefan Michel

06.07.2026, 20:11

Darum geht’s

  • Das Strassenverkehrsgesetz verbietet unter 14-Jährigen das Fahren von E-Trottinetts, E-Scootern und E-Bikes.
  • Unfälle und Bussen zeigen: Auch unter 14-Jährige sind mit E-Trendfahrzeugen unterwegs.
  • Das grösste Problem für die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) sind jedoch Betrunkene auf E-Trottis.
Zusammenfassung erstellt mitmyAi

Die Verfolgungsjagd, die sich Liechtensteiner Polizisten vergangene Woche mit einem Kind auf einem E-Trottinett geliefert haben, hat über das Fürstentum hinaus Schlagzeilen gemacht. Dies, weil das Kind in nächster Nähe zum fahrenden Streifenwagen vom Trotti gestürzt ist (zu sehen im Video oben).

Der Bub hat sich grossflächige Schürfwunden zugezogen, es hätte ihn aber auch viel schlimmer treffen können. Der Polizeichef äusserte danach sein Bedauern über den Vorfall, der intern und mit Beteiligung der Staatsanwaltschaft untersucht werde.

Der Bub mit dem grünen Helm war 12 Jahre alt und damit nicht berechtigt, ein E-Trottinett zu fahren. Erst mit 14 und bestandener Mofa- oder Traktorprüfung wird ihm das erlaubt sein. Das Gleiche gilt für E-Scooter, die motorradähnlichen Zweiräder mit Elektromotor, sowie für E-Bikes. In Liechtenstein und in der Schweiz gelten diesbezüglich die gleichen Regeln.

Die Polizei in Zürich scheint diese Regeln weniger strikt durchzusetzen. Zumindest gehören Kinder auf E-Trottis in gewissen Wohnquartieren zum Strassenbild. Manche sehen kaum über den Lenker, andere sind zu zweit unterwegs.

Teaser image

Immer mehr Unfälle

Bund prüft Helmpflicht für E-Scooter

Polizeien: E-Trottis kein Fokusthema

Die Polizeikorps der Kantone Basel-Stadt, Bern und der Stadt Zürich erklären auf Anfrage von blue News, dass sie regelmässig Verkehrskontrollen durchführen, unabhängig vom Fahrzeugtyp.

Die Stapo Zürich ergänzt, dass sie auch spezifische Kontrollen durchführe, etwa zu E-Trendfahrzeugen, womit E-Scooter und E-Trottinetts gemeint sind. Die Stapo betreibt zudem in den sozialen Medien Aufklärung, allerdings spricht sie da primär Erwachsene an.

Die Berner und die Zürcher Polizei geben zudem an, dass E-Trottis und E-Scooter auch Inhalt ihrer Präventions- und Sensibilisierungsarbeit seien. Die Stadtpolizei erklärt: «Im Rahmen der Verkehrserziehung während der Schulzeit wird das Thema Trendfahrzeuge und E-Trendfahrzeuge immer wieder durch die Schulinstruktor*innen aufgegriffen. Dabei werden die Voraussetzungen, wie auch die Regeln thematisiert.»

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Ein Beitrag geteilt von Stadtpolizei Zürich (@stadtpolizeizh)

Ein vom Autor angesprochener Elfjähriger auf einem E-Tretroller bestätigt ohne zu zögern, er wisse, dass es ihm verboten sei, mit diesem Vehikel umherzufahren. Offensichtlich stört das weder ihn noch seine Eltern.

Teaser image

Ursache oft Alkohol

Der spontane Griff zum E-Trottinett führt zu Unfällen junger Leute

Auch Eltern droht Strafe

Christoph Leibundgut, Sprecher der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU), sagt, viele wüssten nicht, was sie mit ihrem Fahrzeug dürften und was nicht. Dabei gehe es nicht nur um das Mindestalter. «Sie können ein E-Trottinett kaufen, das bis zu 80 km/h schnell fährt. Damit dürfen sie aber nicht im Strassenverkehr fahren, das dürfen Sie nur mit Fahrzeugen, die höchstens 20 km/h schnell fahren.» Hinzu kommt, dass sich die E-Gefährte relativ leicht so manipulieren lassen, dass sie schneller fahren als erlaubt.

Erwischt die Polizei ein Kind auf einem E-Zweirad, wird dieses, sofern es 10 Jahre oder älter ist, gemäss Jugendstrafrecht beurteilt. Die Polizei Basel-Stadt beschreibt, 15-Jährigen und Älteren könne sie eine Busse ausstellen. «Bei jüngeren Personen wird ein Rapport zuhanden der Jugend-Anwaltschaft erstellt und die Eltern werden informiert.»

Zudem ziehe sie das Fahrzeug ein, das die kontrollierte Person nicht führen darf. Eine dazu berechtigte Person, zum Beispiel die Mutter oder der Vater, kann es danach abholen.

@stadtpolizeizh Ist dein E-Trotti legal? Finde es raus! #etrotti #escooter #polizei ♬ Originalton - Stadtpolizei Zürich

Stellt sich heraus, dass die Eltern oder andere Personen das Gefährt einer nicht fahrberechtigten Person zur Verfügung gestellt haben, können auch sie bestraft werden.

Doch trotz des subjektiven Eindrucks, Kinder führen in grosser Zahl und unbehelligt E-Scooter und E-Trottis, scheint das weder für die Polizeien noch für die BFU ein drängendes Problem zu sein. Es ist eines von vielen, das sie im Strassenverkehr zu bearbeiten haben.

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«Ha Termin, Brüeder, ciao!»

18-Jähriger flüchtet auf E-Trotti vor Polizei – und bereut nichts

Viele Straftaten, wenig Unfälle

Etwas anders sieht das mit Blick auf die jüngste Jugendkriminalitäts-Statistik aus. Die Verkehrsdelikte unter Jugendlichen haben zwischen 2020 und 2025 um 83 Prozent zugenommen. Als Grund dafür nennt das Bundesamt für Statistik (BFS) die erhöhte Mobilität der jungen Menschen.

Nach dem allgemeinen Missachten der Verkehrsregeln ist das Fahren ohne Berechtigung das zweithäufigste Delikt. Kriminologe Dirk Baier vermutet bei SRF, dass Elektro-Trendfahrzeuge dabei eine wichtige Rolle spielen.

Für die BFU sind nicht Kinder auf E-Gefährten das drängendste Problem, sondern dass neun von zehn Erwachsenen auf E-Trottis keinen Helm tragen und dass oft Unfälle wegen Alkohol am Lenker passieren. Unter jenen, die sich dabei schwer verletzt haben, ist Alkohol im Blut mit 30 Prozent die häufigste Unfallursache.

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Verkehrssünder

Polizei stoppt im Wallis E-Trottinett mit 126 km/h Höchsttempo

Was die BFU-Untersuchung der E-Trotti-Unfälle von 2016 bis 2025 auch zeigt: Die unter 14-Jährigen sind unter den mit dem E-Trottinett Verunfallten schwächer vertreten als ihr Anteil an der gesamten Bevölkerung. Entweder sind also doch nicht so viele unerlaubterweise auf einem E-Trotti unterwegs oder sie stürzen dabei seltener.

Kinder unter 14 dürfen weder E-Trottinett noch E-Scooter fahren. Nicht alle halten sich daran.

Kinder unter 14 dürfen weder E-Trottinett noch E-Scooter fahren. Nicht alle halten sich daran.

KEYSTONE

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