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Jetzt meldenWarnzeichen gab es offenbar mehrere – gestoppt wurde er trotzdem nicht. Nach dem Messerangriff von Winterthur muss der Bundesrat erklären, wer bei radikalisierten Risikopersonen zuständig ist und warum eine Ausbürgerung selbst bei Terrorverdacht kaum je schnell möglich ist.
Ende Mai kam es in Winterthur zu einem Messerangriff, der politisch bis nach Bern nachhallt. Ein 31-jähriger Schweizer mit türkischer Doppelbürgerschaft griff am Bahnhof drei Personen an und verletzte sie teils schwer. Der Mann wuchs in der Schweiz auf und fiel den Behörden bereits zuvor auf – wegen psychischer Erkrankung und mutmasslich dschihadistischer Aktivitäten.
Die Bundesanwaltschaft ermittelt seither wegen des Verdachts des mehrfachen versuchten Mordes sowie der Beteiligung an beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Organisation. Bundespräsident Guy Parmelin (SVP) und der Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr (parteilos) stuften die Tat bereits vor Abschluss der Ermittlungen als terroristisch ein. Strafrechtlich gilt für den Beschuldigten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Politisch wurde der Angriff noch am selben Tag aufgegriffen. Parteien und Politikerinnen und Politiker nutzten die Tat, um bestehende Forderungen zu bekräftigen. Die ersten Wortmeldungen verhallten rasch. Doch nicht einmal eine Woche später folgte im Nationalrat eine Reihe von Vorstössen. Vertreterinnen und Vertreter von links bis rechts verlangten Antworten von Justizminister Beat Jans (SP).
Im Zentrum standen mehrere Fragen: Welche Lehren zieht der Bund aus dem Fall? Wie werden Kontakte und Entscheide zwischen Behörden dokumentiert? Welche Mittel gibt es gegen radikalisierte Personen und terroristische Risikopersonen? Und weshalb ist es so schwierig, einem eingebürgerten Straftäter den Schweizer Pass wieder zu entziehen?
Der Gesamtbundesrat antwortete unter Federführung von Jans' Justizdepartement zunächst mit einem Hinweis auf die Zuständigkeiten. Für Gefahrenabwehr und Strafverfolgung seien grundsätzlich die Kantons- und Stadtpolizeien zuständig. Der Bund habe nur begrenzte gesetzliche Kompetenzen – etwa dann, wenn kantonale Möglichkeiten ausgeschöpft seien oder die innere beziehungsweise äussere Sicherheit durch Terrorismus und Gewaltextremismus gefährdet sei.
Ganz machtlos ist der Bund nicht. Möglich sind sogenannte präventiv-polizeiliche Massnahmen. Dazu gehören Melde- und Gesprächsteilnahmepflichten, Kontaktverbote, Ein- und Ausgrenzungen, Ausreiseverbote, die Eingrenzung auf eine Liegenschaft, Mobilfunklokalisierung oder eine elektronische Überwachung mittels Fussfessel. Solche Massnahmen müssen allerdings von den Kantonen beantragt werden.
Auch zur geforderten Ausbürgerung des Beschuldigten nahm Jans Stellung. Ein Entzug des Schweizer Bürgerrechts komme nur bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen eines schweren Verbrechens infrage – etwa im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten, gewalttätigem Extremismus oder organisierter Kriminalität. Zum konkreten Fall äusserte sich der Bundesrat aus Datenschutzgründen nicht.
Fakt ist: Eine rechtskräftige Verurteilung wegen eines schweren Verbrechens ist beim Tatverdächtigen von Winterthur bislang nicht bekannt.
Dass eine Ausbürgerung in der Schweiz hohe Hürden hat, liegt nicht nur an der Praxis der Behörden, sondern auch an den Gesetzen, die das Parlament selbst beschlossen hat. Das Staatssekretariat für Migration nannte dazu konkrete Zahlen: Bisher wurden insgesamt zehn Verfahren zum Entzug des Schweizer Bürgerrechts eingeleitet. In sieben Fällen wurde der Entzug verfügt. Rechtskräftig sind erst drei Entscheide.
Während die Fragen im Nationalrat vorerst nur zu Antworten führten, zeigte sich der Ständerat bereits handlungsfähig. Er nahm letzte Woche einen Vorstoss von Mitte-Ständerätin Heidi Z’graggen an, der ein Radikalisierungs- und Extremismus-Monitoring in der Schweiz fordert.
Die Aargauer Mitte-Ständerätin Marianne Binder-Keller argumentierte für den Vorstoss und sagte: «Radikalisierung entsteht nicht von heute auf morgen, sondern während Jahren. Und wenn wie in Winterthur uns wieder einmal ein Fall erschüttert, dann ergehen wir uns in Erklärungen aller Art über die Hintergründe des Täters. Aber letztlich wichtig wären eben die Kontrolle, die schon im Vorfeld passieren muss, und mehr Investitionen in die innere Sicherheit.»
Jans sagte damals in der Debatte: «Der Fall in Winterthur zeigt, wie wichtig das Bedrohungsmanagement in den Kantonen und eine effiziente Koordination aller betroffenen Stellen und Behörden sind.» Er dankte während der Debatte den Einsatzkräften vor Ort, «die rasch und professionell gehandelt und so noch Schlimmeres verhindert haben».