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Der Sexualstraftäter Jeffrey Epstein, hier vor Gericht im Jahr 2008. Seine Netzwerke reichten offenbar bis in die Schweiz.
Uma Sanghvi/The Palm Beach Post/AP/dpa
Neue Dokumente im Fall Jeffrey Epstein bringen auch die Schweiz ins Spiel: E-Mails deuten auf die Vermittlung einer «Assistentin aus Zürich» hin und Epstein unterhielt Konten bei einer Genfer Privatbank.
Dokumente rund um den Sexualstraftäter Jeffrey Epstein haben nach Informationen der «NZZ am Sonntag» Verbindungen in die Schweiz aufgezeigt.
Die Spuren führen zur mutmasslichen Beschaffung junger Frauen für Epsteins Sexhandel, wie die Zeitung mit Verweis auf E-Mails und die Einschätzung einer Opfervertreterin aus den USA schrieb. In einer E-Mail von 2016 habe eine unbekannte Person Epstein eine «Assistentin aus Zürich» angeboten. In den USA habe «Assistentin» als gängiges Codewort im Umfeld von Epsteins Sexhandel gegolten.
Epstein soll zudem Kunde einer Schweizer Bank gewesen sein. Das zeigt laut der Zeitung ein Bankenbericht, dessen Veröffentlichung US-Medien Anfang November erstritten haben. Drei Konten habe er bei der HSBC Private Bank in Genf gehalten. Die Bank äusserte sich auf Anfrage der «NZZ am Sonntag» nicht dazu.
Laut dem Bericht unterhielt Jeffrey Epstein zudem freundschaftliche Kontakte zu Mitarbeitenden der Genfer Privatbank Edmond de Rothschild. Bereits 2013 soll die Mutter von CEO Ariane de Rothschild positiv über ihn gesprochen und gesagt haben, sie möge ihn. Ob Epstein bei der Bank eigene Konten führte, ist jedoch unklar. Ein Sprecher der Bank erklärte gegenüber der «NZZ am Sonntag», Ariane de Rothschild habe lediglich in einem geschäftlichen Rahmen mit Epstein zu tun gehabt.
Auch habe es Verbindungen zum Zuger Crypto Valley gegeben. In einer E-Mail an Epstein zu Krypto-Themen habe der ehemalige Trump-Berater Steve Bannon von «Swiss guys» gesprochen. Wer die Schweizer sind, ist gemäss «NZZ am Sonntag» nicht bekannt.
In den vergangenen Wochen hat der Fall Jeffrey Epstein in den USA erneut an Dynamik gewonnen. Letzten Mittwoch unterschrieb US-Präsident Donald Trump ein Gesetz zur Freigabe von Ermittlungsakten zum Fall des gestorbenen Sexualstraftäters Jeffrey Epstein. Zuvor hatten das Repräsentantenhaus und der Senat den Gesetzentwurf gebilligt.
Das Gesetz verpflichtet das Justizministerium, sämtliche nicht-klassifizierten Dokumente aus Ermittlungen gegen Epstein und sein Umfeld zu veröffentlichen.