Katze «aus religiösen Gründen» ausgewichenJunger Mann (20) schrottet BMW und beschwert sich vor Gericht
Sven Ziegler
16.2.2026
Der BMW wurde bei dem Unfall komplett zerstört.
Kapo Aargau
Ein 20-Jähriger verlor im November 2025 in Aarburg die Kontrolle über einen stark motorisierten BMW und verursachte einen Totalschaden. Das Obergericht Aargau bestätigt nun die Beschlagnahmung des Fahrzeugs und seiner elektronischen Daten.
Nach einem Selbstunfall im aargauischen Aarburg muss ein 20-jähriger Lenker die Beschlagnahmung des von ihm gefahrenen BMW hinnehmen. Das Obergericht Aargau hat eine entsprechende Beschwerde abgewiesen und die von der Staatsanwaltschaft angeordneten Zwangsmassnahmen als rechtmässig beurteilt.
Der Unfall ereignete sich am 16. November 2025 beim Tych in Aarburg. Der junge Mann war von Oftringen her in Richtung Industrie Aarburg unterwegs, als er bei der Ausfahrt aus einem Kreisel die Kontrolle über das stark motorisierte Fahrzeug verlor. Das Auto kollidierte zunächst mit einem Kandelaber und anschliessend mit einem parkierten Lieferwagen. Während am BMW Totalschaden entstand, blieben die Schäden an der Infrastruktur und am Lieferwagen vergleichsweise gering. Verletzt wurde niemand.
Die Kantonspolizei Aargau zeigte den Lenker bei der Staatsanwaltschaft an und entzog ihm den Führerausweis vorsorglich, wie jetzt die «Aargauer Zeitung» schreibt. Bereits am Tag nach dem Unfall ordnete die Staatsanwaltschaft die Durchsuchung und Beschlagnahmung des Unfallfahrzeugs sowie der elektronischen Aufzeichnungsgeräte an. Der 20-Jährige erhob dagegen Beschwerde und beantragte die Aufhebung der Massnahmen.
Hinreichender Tatverdacht genügt für Zwangsmassnahmen
Das Obergericht hält in seinem Entscheid fest, dass die Beschwerde zwar form- und fristgerecht eingereicht worden sei, lässt jedoch offen, ob der Beschwerdeführer überhaupt zur Beschwerde legitimiert ist, da er weder Halter noch Eigentümer des BMW ist. In der Sache selbst weist das Gericht die Beschwerde jedoch klar ab.
Der junge Mann argumentierte, er sei nicht alkoholisiert gewesen und habe bei nasser Fahrbahn einer Katze ausweichen müssen, die er aus religiösen Gründen nicht habe überfahren wollen. Zudem schloss er einen technischen Defekt nicht aus und bezeichnete die angeordnete Durchsuchung als unverhältnismässig.
Das Obergericht stellt dem entgegen, dass für die Anordnung von Zwangsmassnahmen ein hinreichender Tatverdacht genüge. Ein solcher sei zumindest im Hinblick auf eine mögliche Verkehrsregelverletzung durch Nichtbeherrschen des Fahrzeugs gegeben. Auch fahrlässiges Verhalten könne strafbar sein. Angesichts des Unfallhergangs und des erheblichen Sachschadens seien weitere Abklärungen gerechtfertigt.