Kasachstan-Affäre Juristisches Nachspiel zur Kasachstan-Affäre

SDA

22.8.2018 - 13:48

Der Baselbieter SVP-Nationalrat Christian Miesch 2015 bei seinem Abschied aus dem Parlament. Nun soll die Bundesanwaltschaft gegen ihn ermitteln. (Archivbild)
Der Baselbieter SVP-Nationalrat Christian Miesch 2015 bei seinem Abschied aus dem Parlament. Nun soll die Bundesanwaltschaft gegen ihn ermitteln. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Die Kasachstan-Affäre könnte doch noch ein juristisches Nachspiel haben: Die Rechtskommission des Ständerats will die Immunität des ehemaligen Baselbieter SVP-Nationalrats Christian Miesch aufheben.

Nach Angaben der Parlamentsdienste vom Mittwoch fiel der Entscheid mit 11 zu 1 Stimmen. Die Rechtskommission sah einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Mieschs Verhalten und seinem Amt, weshalb sie auf das Gesuch der Bundesanwaltschaft um Aufhebung der Immunität eintrat. In einem zweiten Schritt beschloss sie, die Immunität aufzuheben.

Für die Rechtskommission wiegt das rechtsstaatliche Interesse an einer Strafverfolgung schwerer als die institutionellen Interessen des Parlaments. Ihrer Ansicht nach ist es ausserdem in Mieschs Interesse, sich und seinen Ruf im Rahmen eines Strafverfahrens zu verteidigen. Nur so könne abschliessend festgestellt werden, dass er sich nicht strafbar gemacht habe.

Kommissionen nicht einig

Die Immunitätskommission des Nationalrats hatte es im Juni abgelehnt, Mieschs parlamentarische Immunität aufzuheben. Sie begründete den Entscheid mit dem tiefen Unrechtsgehalt des Verhaltens. Das institutionelle Interesse des Parlaments überwiege das rechtsstaatliche Interesse an der Strafverfolgung, argumentierte sie auch. Stimmt die Immunitätskommission ein zweites Mal gegen die Aufhebung der Immunität, ist das Gesuch endgültig vom Tisch.

Die Bundesanwaltschaft will im Zusammenhang mit der sogenannten Kasachstan-Affäre gegen Miesch ermitteln. Miesch soll dem Lobbyisten Thomas Borer 2015 als Sekretär der Gruppe Schweiz-Kasachstan 4635 Franken für ein Senioren-Generalabonnement 1. Klasse in Rechnung gestellt haben. Als Nationalrat hatte Miesch damals bereits ein GA.

Die Bundesanwaltschaft verdächtigt Miesch, das Geld für die Einreichung einer Interpellation kassiert zu haben. Es geht um passive Bestechung und Vorteilsannahme. Vor der Immunitätskommission des Nationalrats hatte Miesch geltend gemacht, er habe die Interpellation aus eigenem Antrieb eingereicht.

Laut Borer wurde der Betrag an Miesch irrtümlich aufgrund eines Fehlers in der Buchhaltung bezahlt. Miesch habe das Geld zurückerstattet. Auch Borer ist wegen der Angelegenheit im Visier der Justiz. Ein Strafverfahren hat die Bundesanwaltschaft noch nicht eröffnet. Sie will zuerst den definitiven Entscheid über die Aufhebung der Immunität von Miesch abwarten, wie es auf Anfrage der Agentur Keystone-SDA heisst.

Schutz der Kollegen

Die Parlamentskommissionen haben bisher noch nie die Immunität von Ratskolleginnen und Ratskollegen aufgehoben. So blieb auch die Berner FDP-Nationalrätin Christa Markwalder im Zusammenhang mit der Kasachstan-Affäre vor Strafverfolgung geschützt. Gegen SVP-Nationalrat Pirmin Schwander oder Alt Bundesrat Christoph Blocher waren Verfahren möglich, weil ihr Verhalten aus Sicht der Kommissionen gar nicht durch die Immunität geschützt war.

Miesch sass bis 2015 im Nationalrat. Er wurde zweimal in die grosse Kammer gewählt, zunächst 1991 für die FDP, 2003 für die SVP. Zweimal wurde er nicht wiedergewählt. Nach einem Rücktritt rutschte er 2014 noch einmal nach, 2015 trat er aber nicht mehr zu den Wahlen an.

Zurück zur Startseite