Bundesgerichts-Urteil Kantone fürchten um ihre Autonummern-Scanner

tafi

12.11.2019

Radarfallen sind in der Schweiz das ganze Jahr über im Einsatz – hier in Genf. Jetzt wollen die Kantone, dass es auch für den Einsatz automatischer Autonummern-Scanner eine nationale Lösung gibt. (Symbolbild)
Radarfallen sind in der Schweiz das ganze Jahr über im Einsatz – hier in Genf. Jetzt wollen die Kantone, dass es auch für den Einsatz automatischer Autonummern-Scanner eine nationale Lösung gibt. (Symbolbild)
KEYSTONE/MARTIAL TREZZINI

Im Kanton Thurgau dürfen Autonummern nach einem Entscheid des Bundesgerichts nicht mehr automatisch erfasst werden. Nun befürchten andere Kantone, dass sie ihre Scanner ebenfalls ausschalten müssen.

Klein und unscheinbar erfassen Autonummern-Scanner die Kennzeichen vorbeifahrender Fahrzeuge und gleichen sie mit einer Datenbank ab. Für die Behörden ist die automatisierte Verkehrsraumüberwachung ziemlich praktisch: Gestohlene Fahrzeuge können entdeckt werden, aber auch Bussen etwa wegen Verstössen gegen Fahrverbote ohne grossen Personalaufwand verhängt werden.

Neben zwölf anderen Kantonen nutzte auch der Kanton Thurgau die Schilderblitzer – bis sie vom Bundesgericht wegen fehlender gesetzlicher Grundlagen verboten wurden. Für die Thurgauer Regierungsrätin Cornelia Komposch ein grosses Ärgernis, wie sie SRF mitteilte. Die Justizdirektorin fordert ein nationales Gesetz, dass den Einsatz der Technik legitimiert.

Nationale Lösung gefordert

«Es wäre tatsächlich vernünftig, wenn man auf Bundesebene für eine Lösung sorgen würde. Denn viele Kantone sind jetzt von der Frage betroffen: Können wir dieses Instrument noch nutzen oder nicht», sagte sie SRF. Im Moment hätten viele Kantone das «gute Instrument» abgeschaltet. Es helfe, so heisst es bei SRF, aber zum Beispiel der Baselbieter Polizei, nach Einbrüchen nach Tatfahrzeugen zu fahnden. Könnte die Technik nicht mehr eingesetzt werden, müsste die Polizei aufwendige Strassenkontrollen einrichten.



Das Gesetz lässt den Einsatz von automatischen Scannern teilweise zu, die Regelungen sind allerdings nicht klar. Daher fordert auch Ständerat Andrea Caroni (FDP, AR) bei SRF, dass der Bund den Einsatz der Scanner schweizweit regelt. «Es geht um Strafverfolgung. Es geht um Strassenverkehr, und beide Themen regelt schon heute der Bund», wird er zitiert.

Beat Rudin, Präsident der kantonalen Datenschützer, äussert hingegen Vorbehalte. Für ihn geht es beim Einsatz der Autonummern-Scanner immer auch um die Verhältnismässigkeit: «Es kommt darauf an, was am Schluss in dieser Regelung stehen wird. Geht es um gestohlene Autos oder geht es um die Verfolgung von Parkbussen von 40 Franken?»

Angst vor Missbrauch

Auf Anregung des Kantons Genf will der Bund die sogenannte Geschwindigkeitsmittel-Verordnung tatsächlich anpassen. Die Vernehmlassung dazu ging Ende September zu Ende. Resultat: Die Scanner können neu wie Rotlichtanlagen und Tempoblitzer alle Arten von Verkehrsübertretungen erfassen. Ihre Daten wären damit zum Ordnungsbussenverfahren zugelassen.

Der Automobilclub Schweiz (ACS) befürchtete durch den Einsatz von automatischen Nummern-Scannern schon vor einigen Wochen in «20 Minuten» «eine systematische Massenüberwachung, die zur Maximierung der Bussengelder missbraucht werden kann». Dagegen begrüsste der Verkehrsclub der Schweiz (VCS) «die Erweiterung der technisch verfügbaren Mittel, um die Einhaltung der Verkehrsregeln besser durchsetzen zu können».

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