Bundesrat Kantone sollen mehr Geld für Prämienverbilligungen zahlen

SDA/tafi

21.10.2020

Der Bundesrat lehnt die «Prämien-Entlastungs-Initiative» ab, stellt ihr aber einen indirekten Gegenvorschlag entgegen: Die Kantone sollen sollen mehr Geld für Prämienverbilligungen bereitstellen.
Der Bundesrat lehnt die «Prämien-Entlastungs-Initiative» ab, stellt ihr aber einen indirekten Gegenvorschlag entgegen: Die Kantone sollen sollen mehr Geld für Prämienverbilligungen bereitstellen.
KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Der Bundesrat will die Kantone dazu verpflichten, mehr Geld für die Prämienverbilligungen bei der Krankenkassenversicherung bereitzustellen. Die Höhe des Betrags soll von den Bruttokosten im Gesundheitswesen abhängig gemacht werden.

Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» ab. Die Regierung stellt ihr aber einen indirekten Gegenvorschlag entgegen.

Die Initiative verlangt, dass Versicherte maximal zehn Prozent ihres verfügbaren Einkommens für ihre Prämien aufwenden müssen. Die Prämienverbilligung soll zu mindestens zwei Dritteln durch den Bund und zum verbleibenden Betrag durch die Kantone finanziert werden.

Die Initiative lehne der Bundesrat ab. Sie konzentriere sich nur auf die Bezahlung der Hilfsgelder, sehe aber keine Massnahmen zur Reduktion der Kosten im Gesundheitswesen vor, heisst es in der Mitteilung.

Indirekter Gegenvorschlag des Bundesrats

Der am Mittwoch in die Vernehmlassung geschickte Gegenentwurf sieht nun vor, dass die Kantone mehr Geld für die Prämienverbilligungen zur Verfügung stellen. Konkret sollen sie zu einem Mindestbetrag verpflichtet werden. Damit werde eine wichtige Forderung der Initiative erfüllt, teilte der Bundesrat mit. Die Höhe des Betrags soll von den Bruttokosten im Gesundheitswesen und der Prämienbelastung der Versicherten im betroffenen Kanton abhängen.



Der Gegenvorschlag ziele auf eine ausgewogene, transparente und nach einheitlichen Kriterien festgelegte Finanzierung der Prämienverbilligung ab. Zudem sollen so Anreize geschafft werden, die bereits geplanten oder neuen Sparmassnahmen im Gesundheitswesen von Seiten Bund und Kantone schneller und umfassender umzusetzen, hiess es weiter.

Die Kantone sind verpflichtet, Versicherten, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, eine Prämienverbilligung zu gewähren. 2019 erhielten 27 Prozent der Versicherten eine solche Verbilligung.

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