Kinder Kehrtwende bei frühkindlicher Förderung

SDA

12.4.2019 - 15:15

Die Chancengleichheit von Kindern soll schon vor dem Kindergartenalter gefördert werden. Das will nach einigem Hin und Her die Bildungskommission des Nationalrates. (Themenbild)
Die Chancengleichheit von Kindern soll schon vor dem Kindergartenalter gefördert werden. Das will nach einigem Hin und Her die Bildungskommission des Nationalrates. (Themenbild)
Source: KEYSTONE/ELISABETH REAL

Die Bildungskommission des Nationalrates (WBK) will nun doch, dass der Bund die Chancengleichheit von Kindern schon vor dem Kindergartenalter fördert. Sie hat damit zum zweiten Mal ihre Meinung geändert.

Mit 14 zu 9 Stimmen hat die Kommission beschlossen, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Damit würde eine parlamentarische Initiative des Berner SP-Nationalrats Matthias Aebischer umgesetzt.

Er fordert eine Anpassung des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes, das heute Kinder ab dem Kindergartenalter erfasst. Neu sollen Kinder ab Geburt zur Zielgruppe zählen. Oft würden die Weichen gerade in den frühen Jahren gestellt, schrieb Aebischer in seinem Vorstoss.

Ja – Nein – Ja

Die Bildungskommissionen von National- und Ständerat hatten die Initiative angenommen. Im Februar vollzog die Nationalratskommission dann aber eine Kehrtwende: Sie beschloss mit 12 zu 10 Stimmen, dem Nationalrat die Abschreibung des Vorstosses zu beantragen.

Nun ist sie auf diesen Entscheid zurückgekommen. Dazu habe sie insbesondere die positive Zwischenbilanz des Bundesrates zur Kinder- und Jugendförderung des Bundes bewogen, schreibt die Kommission. Aus dieser gehe hervor, dass die gezielte Unterstützung der Kantone bisher äusserst erfolgreich gewesen sei.

Befristete Anschubfinanzierung

Die finanzielle Unterstützung ist befristet, sie läuft 2022 aus. Die WBK will an diese Erfahrungen anknüpfen: Der Bund soll die Kantone bei der Förderung im Vorschulalter im Sinne einer befristeten Anschubfinanzierung unterstützen. Im Februar war die Kommission zum Schluss gekommen, eine Anschubfinanzierung würde das bestehende Instrument zur Unterstützung der Kinder- und Jugendpolitik konkurrieren.

Entweder würden zusätzliche Gelder gesprochen, oder es werde eine kostenneutrale Umsetzung angestrebt, die zulasten der Unterstützung der heutigen Kinder- und Jugendförderung gehen würde, argumentierte die Kommission damals. Beides wolle sie nicht, zumal der Bedarf nicht klar sei. Diese Bedenken seien nun ausgeräumt worden, schreibt die Kommission in ihrer aktuellen Mitteilung.

Strategie erarbeiten

Mit Blick auf die Umsetzung der parlamentarischen Initiative will die Kommission zudem beim Bundesrat einen Bericht bestellen. Sie hat mit 13 zu 9 Stimmen beschlossen, ein Kommissionspostulat einzureichen. Der Bundesrat soll eine Strategie zur Stärkung und Weiterentwicklung der frühen Förderung von Kindern erarbeiten.

Im Rahmen der Diskussion hatte sich die Kommission einen Bericht vorstellen lassen, wonach das Bildungssystem sozial ungerecht ist. Sie möchte nun im Rahmen der Ausgaben für Bildung und Forschung zusätzliche Gelder vorsehen für Massnahmen zur Verringerung der sozialen Selektivität. Eine entsprechende Motion nahm die WBK mit 15 zu 10 Stimmen an.

Schliesslich hat die Kommission beschlossen, eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses einzureichen. Dies, weil Medien vor der Publikation der Medienmitteilung über die Kommissionsbeschlüsse zur frühkindlichen Förderung berichteten.

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