Jagd Kehrtwende im Jagdgesetz beim Biber

SDA

19.6.2019 - 14:30

Kehrtwende: Nach dem Ständerat will auch der Nationalrat nicht, dass Biber im Gesetz bei den erlaubten Abschüssen zwecks Bestandsregulierung explizit erwähnt werden. (Symbolbild)
Kehrtwende: Nach dem Ständerat will auch der Nationalrat nicht, dass Biber im Gesetz bei den erlaubten Abschüssen zwecks Bestandsregulierung explizit erwähnt werden. (Symbolbild)
Source: Keystone

National- und Ständerat arbeiten beim Jagdgesetz an einer Einigung. Am Mittwoch hat nach dem Ständerat auch der Nationalrat beim Abschuss des Bibers eine Kehrtwende gemacht.

Eigentlich hatten sich beide Räte dafür ausgesprochen, im Gesetz zu erwähnen, dass neben Wölfen, Steinböcken und weiteren geschützten Tierarten explizit auch Biber zur Bestandsregulierung abgeschossen werden dürfen. Der Ständerat entschied jedoch vergangene Woche, den Biber wieder aus dem Gesetz zu streichen.

Beim Biber würde es für einen Abschuss schon reichen, wenn er einen Baum schief anschaue, sagte Martin Bäumle (GLP/ZH) am Mittwoch im Nationalrat. Denn wenn er den Baum schief anschaue, müsse man davon ausgehen, dass er den Baum umbeissen wolle – und dann entstehe ein Schaden. Ergo könne man den Biber vorsorglich abschiessen.

«Das ist die Interpretation, welche das Gesetz jetzt zulässt», sagte er. Die Räte sind sich nämlich einig darin, dass die aufgelisteten Tiere künftig zum Abschuss freigegeben werden dürfen, bevor Schaden entstanden ist. Eine Dezimierung soll bei jedem drohenden Schaden möglich sein – und selbst dann, wenn keine Schutzmassnahmen ergriffen wurden.

Diesem Meinungswechsel betreffend Biber folgte am Mittwoch der Nationalrat. Er stimmte knapp mit 98 zu 83 Stimmen bei vier Enthaltungen zwei gleichlautenden Anträgen von Stefan Müller-Altermatt (CVP/SO) und Bastien Girod (Grüne/ZH) zu. Das Gesetz gibt allerdings dem Bundesrat die Kompetenz, weitere geschützte Tierarten für die Bestandsregulierung zum Abschuss freizugeben.

Rückzugsort für Wölfe

Uneinig sind sich die Räte bei der Frage, ob auch in eidgenössischen Jagdbanngebieten gejagt werden darf. Jagdbanngebiete helfen, seltene und bedrohte Säugetiere und Vögel sowie deren Lebenswelten zu schützen. Die Jagd ist dort verboten – es sei denn, wenn es etwa für die Erhaltung der Artenvielfalt oder zur Verhütung von übermässigen Wildschäden nötig ist. Dann sollen «jagdbare Tiere» abgeschossen werden dürfen.

Der Ständerat will hier ergänzen, dass neben den jagdbaren Tieren auch Steinböcke und Wölfe abgeschossen werden dürfen. Die Mehrheit des Nationalrats ist anderer Meinung und will den Wolf schützen. Wenn sich die Wölfe in diese Gebiete zurückzögen, seien sie dort am richtigen Ort, lautete der Tenor. Er lehnte die Ergänzung mit 94 zu 89 Stimmen bei zwei Enthaltungen ab.

Uneinig sind sich die Räte auch bei der Frage, ob Kantone Jagdprüfungen gegenseitig anerkennen müssen. Anders als der Ständerat stimmte der Nationalrat diesem Vorschlag erneut zu, mit 93 zu 88 Stimmen bei zwei Enthaltungen. Gemäss Umweltministerin Simonetta Sommaruga unterstützten auch die Jäger und die Mehrheit der Kantone diese Harmonisierung.

Offen bleibt zudem eine Frage bei den Bedingungen von Abschüssen. Der Nationalrat will mit 116 zu 68 Stimmen bei einer Enthaltung, dass Abschüsse das Kriterium erfüllen müssen, dass dadurch regional angemessene Wildbestände erhalten bleiben. Also zum Beispiel, dass Wölfe nicht andere Wildtiere in zu grosser Menge reduzieren können. Der Ständerat hatte sich gegen den Zusatz entschieden.

Schäden durch geschützte Tierarten

Eine weitere Differenz bleibt bei der Frage, wer mitreden darf bei den Kriterien für die Vergütung für Schäden durch geschützte Tierarten. Der Nationalrat will mit 108 zu 78 Stimmen, dass nicht nur Kantone, sondern auch andere «betroffene Kreise» angehört werden.

Die Vorlage geht zur Differenzbereinigung zurück an den Ständerat. Das letzte Wort wird voraussichtlich das Stimmvolk haben: Naturschutzorganisationen haben bereits ein Referendum in Aussicht gestellt. Aus ihrer Sicht handelt es sich um eine inakzeptable Schwächung des Artenschutzes.

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