Koranverteilung Kein Verbot der Organisation «Lies!»

SDA

4.12.2019 - 09:18

Der Ständerat lehnt ein Gesetz ab, das die Organisation «Lies!» ins Visier nehmen wollte. Die laufenden Arbeiten des Bundesrats zur Terrorbekämpfung genügten. (Archivbild)
Der Ständerat lehnt ein Gesetz ab, das die Organisation «Lies!» ins Visier nehmen wollte. Die laufenden Arbeiten des Bundesrats zur Terrorbekämpfung genügten. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/DPA/BORIS ROESSLER

Der Ständerat lehnt ein separates Gesetz ab, das ein Verbot der Organisation «Lies!» und die Verbreitung von dschihadistischem Gedankengut vorsieht. Er verweist wie der Bundesrat auf die bevorstehende Beratung zu zwei Vorlagen zur Terrorbekämpfung.

Der Bundesrat hat zur Bekämpfung von Terrorismus diverse Gesetzesänderungen in die Wege geleitet. Zum einen will er das strafrechtliche Instrumentarium verschärfen. Zum anderen soll die Polizei ausserhalb von Strafverfahren mehr Mittel gegen sogenannte Gefährder erhalten.

Am kommenden Montag debattiert die kleine Kammer über diese Gesetzesänderungen. Die vorberatende Kommission beantragt, den beiden Vorlagen zuzustimmen.

Im Vorfeld dieser Debatte hat der Ständerat am Mittwoch eine Motion von SVP-Nationalrat Walter Wobmann (SO) stillschweigend abgelehnt. Dieser verlangte ein Verbot der salafistischen Organisation «Lies!», die in Schweizer Städten Korane verteilt. Mit dem Nein ist der Vorstoss vom Tisch.

Weiteres Gesetz nicht notwendig

Der Ständerat ist der Ansicht, dass den Behörden mit den neu geplanten Gesetzen geeignete Instrumente zur Verfügung gestellt werden, um die Aktivitäten von Personen zu unterbinden, die Dschihadreisende rekrutieren oder andere zu terroristischen Anschlägen aufrufen. Zudem hätten Bund und Kantone bereits heute Mittel, Aktionen von Organisationen wie «Lies!» zu verbieten, sagte Kommissionssprecher Josef Dittli (FDP/UR).

Verteidigungsministerin Viola Amherd hielt im Ständerat fest, dass in den vergangenen Jahren «keine besondere Aktivität der Organisation ‹Lies!› in der Schweiz» zu verzeichnen gewesen sei. Zwar hätten in jüngster Zeit Koranverteilungen durch andere Organisationen stattgefunden, doch habe nicht nachgewiesen werden können, dass durch diese Aktionen Personen radikalisiert und für terroristische Aktivitäten angeworben worden seien.

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