Viele Schlachthöfe missachten die Vorschriften zum Schutz der Tiere beim Schlachten. Der Ständerat lehnt es dennoch ab, obligatorische Videoüberwachungen einzuführen. Ein solcher Eingriff wäre aus seiner Sicht unverhältnismässig.
Die kleine Kammer hat am Mittwoch eine Motion von Ständerat Daniel Jositsch (SP/ZH) abgelehnt – mit 32 zu 5 Stimmen bei 6 Enthaltungen. Der Vorstoss ist damit vom Tisch.
Jositsch, ehrenamtliches Mitglied der Stiftung Tier im Recht, wollte eine obligatorische Videoüberwachung – insbesondere der Betäubungs- und Entblutungszone – in Schlachtbetrieben verankern. «Ohne Kontrollmöglichkeit bleiben gravierende Tierschutzverstösse wie etwa Fehlbetäubungen von den amtlichen Tierärzten unentdeckt», begründete er seine Motion.
Verdeckte Videoaufnahmen von Tierrechtsorganisationen hätten in der Vergangenheit wiederholt krasse Tierschutzverstösse ans Licht gebracht. Deshalb wären obligatorische Videoaufnahmen aus Sicht des Motionärs eine zuverlässige und objektive Vollzugsgrundlage für die amtlichen Tierärzte und könnten stichprobenartig eingesehen werden.
Missstände dokumentiert
Heute bestimmt der Schlachthofbetreiber eine Person, die für die Kontrolle des Betäubungs- und Entblutungserfolgs verantwortlich ist. Die dokumentierte Selbstkontrolle ist stichprobenartig von den amtlichen Tierärzten zu überprüfen.
Eine kürzlich publizierte Analyse des Bundes von 67 Schlachtanlagen ergab, dass in vielen Schlachtbetrieben, und insbesondere in jenen mit geringer Kapazität, die Kontrolle gänzlich fehlte oder nicht korrekt vorgenommen wurde. Darunter leiden vor allem Schweine: Bei der Elektrobetäubung von schweren Schweinen sei die Stromleistung nicht immer ausreichend gewesen, hiess es in der Studie.
Sofortmassnahmen verlangt
Eine Mehrheit im Ständerat hält jedoch nichts von der Idee eines Videoobligatoriums in Schlachthöfen. Benedikt Würth (CVP/SG) erwähnte das bereits sehr strikte Kontrollregime in Schlachtbetrieben. Marianne Maret (CVP/VS) hielt fest, dass eine Verschärfung des geltenden Rechts aus ihrer Sicht unverhältnismässig wäre.
Auch der Bundesrat sieht keinen Grund für obligatorische Videoüberwachungen. Zentral für den Tierschutz seien vielmehr die gezielte und kontinuierliche Schulung des Personals und die Verbesserung der Selbstkontrolle.
Als Reaktion auf die festgestellten Mängel habe das zuständige Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) umgehend Schritte unternommen, um den Tierschutz beim Schlachten zu verbessern, sagte Gesundheitsminister Alain Berset. Insbesondere habe es die kantonalen Vollzugsbehörden aufgefordert, in den betroffenen Betrieben mit Sofortmassnahmen eine tierschutzkonforme Situation herzustellen.
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