VerträgeKeine Änderungen bei Vertragsverlängerungen
SDA
24.9.2020 - 11:04
Der Ruf nach mehr Schutz für Konsumentinnen und Konsumenten bei automatischen Vertragsverlängerungen ist verhallt. Der Nationalrat hat eine Vorlage seiner Kommission im zweiten Anlauf abgelehnt. Weil auch der Ständerat Nein gesagt hat, bleibt es beim Status quo.
Der Entscheid in der grossen Kammer am Donnerstag fiel knapp aus – mit 99 zu 82 Stimmen bei 9 Enthaltungen. In der Frühjahrssession hatte der Nationalrat mit 106 zu 70 Stimmen noch für Eintreten gestimmt. Der Ständerat war in der Sommersession danach nicht auf die Vorlage eingetreten, in einer knappen Abstimmung.
Die von der Nationalratskommission ausgearbeitete Gesetzesänderung sah vor, dass Konsumenten spätestens ein Monat vor der erstmaligen automatischen Verlängerung eines Vertragsverhältnisses benachrichtigt werden müssen. In der Nachricht sollte ausdrücklich auf das vereinbarte Recht zur Beendigung des Vertrages hingewiesen werden.
Im ersten Anlauf war eine Mehrheit der Ansicht gewesen, dass der Konsumentenschutz bei der stillschweigenden Verlängerung von Dienstleistungsverträgen gestärkt werden solle. Die Informationspflicht sei dafür ein geeignetes Mittel. Erfolglos gab Kommissionssprecherin Florence Brenzikofer (Grüne/BL) zu bedenken, dass vergessene Kündigungsfristen einen Nachteil bedeuten könnten – wegen unerwünschter Kosten.
Gegner verneinen Mehrwert
Dagegen stemmten sich Vertreterinnen und Vertreter der SVP-, FDP- und Mitte-Fraktion. Sie kritisierten die Vorlage als gesetzlichen Eingriff in die Vertragsfreiheit. «Konsumenten sollten als mündige Menschen angesehen werden», sagte Christa Markwalder (FDP/BE). Sie sah auch Vorteile in der automatischen Verlängerung eines Vertrages, wenn jemand nicht an die Verlängerung denke.
Auch Justizministerin Karin Keller-Sutter sah keinen Mehrwert in der Anpassung des Rechts. Sie bezeichnete eine solche Informationspflicht für die Anbieterfirmen als «komplizierte und bürokratische Lösung». Es gebe bereits Korrekturmechanismen: Auf überraschende, ungewöhnliche Klauseln müssten die Kunden und Kundinnen hingewiesen werden, sagte sie.
Die geplante und nun gescheiterte Ergänzung des Obligationenrechts hat eine lange Vorgeschichte. Den Anstoss gab 2013 der damalige Genfer Nationalrat Mauro Poggia (MCG) mit einer parlamentarischen Initiative. Die Kommission hatte diese zunächst angenommen, wollte sie nach der Vernehmlassung aber abschreiben. Der Nationalrat lehnte das aber ab. Nun ist die Vorlage doch noch gescheitert.
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