Änderungen vorgeschlagen Bundesrat will Reiseverbot für vorläufig Aufgenommene

SDA/uri

21.8.2019 - 12:56

Vorläufig Aufgenommene sollen künftig den Kanton wechseln können, um zu arbeiten. Verbieten will der Bundesrat ihnen Reisen ins Ausland. (Symbolbild)
Vorläufig Aufgenommene sollen künftig den Kanton wechseln können, um zu arbeiten. Verbieten will der Bundesrat ihnen Reisen ins Ausland. (Symbolbild)
Source: Keystone

Der Bundesrat will vorläufig Aufgenommenen den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern: Neu sollen sie den Kanton wechseln können, wenn sie dort Arbeit haben. Auslandsreisen sollen aber gestrichen werden.

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Vernehmlassung zu Änderungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Mit manchen Vorschlägen setzt er Aufträge aus dem Parlament um. So sollen etwa die Reiseverbote verschärft werden.

Der Bundesrat will explizit im Gesetz verankern, dass vorläufig aufgenommene Personen nicht in ihren Heimat- oder Herkunftsstaat reisen dürfen – gleich wie Flüchtlinge. Bei einer unerlaubten Heimatreise soll die vorläufige Aufnahme grundsätzlich automatisch erlöschen.

Weniger Ausnahmen

Damit setzt der Bundesrat eine Motion von Nationalrat Gerhard Pfister (CVP/ZG) um. Die damalige Justizministerin Simonetta Sommaruga stellte bei der Beratung des Vorstosses fest, dieser verlange, was bereits gelte.

Mit Justizministerin Karin Keller-Sutter schlägt der Bundesrat nun vor, die Ausnahmebestimmungen zu verschärfen: Eine Bewilligung soll im Einzelfall nur erteilt werden können, wenn die Heimatreise zur Vorbereitung der selbstständigen, definitiven Ausreise und Rückkehr notwendig ist. Die genauen Voraussetzungen würden auf Verordnungsebene geregelt.



Generelles Reiseverbot

Neu will der Bundesrat vorläufig Aufgenommenen zudem auch Reisen in andere Länder als den Heimatstaat verbieten – wie das schon für Asylsuchende gilt. Bereits heute müssen vorläufig Aufgenommene für Auslandsreisen eine Bewilligung einholen. Neu soll ein grundsätzliches Verbot gelten. Ausnahmen sollen nur noch im Einzelfall bewilligt werden können.

Asylsuchenden könnte eine Ausnahmebewilligung nur noch dann erteilt werden, wenn dies für die Durchführung des Asyl- oder Wegweisungsverfahrens notwendig ist, beispielsweise zur Papierbeschaffung.

Besondere persönliche Gründe

Vorläufig aufgenommenen Personen soll das Staatssekretariat für Migration (SEM) eine Reise ausnahmsweise auch dann bewilligen können, wenn besondere persönliche Gründe vorliegen. Diese will der Bundesrat auf Verordnungsebene umschreiben. Heute gehört etwa der Tod eines Angehörigen dazu.

Anerkannte Flüchtlinge dürfen im Gegensatz zu vorläufig Aufgenommenen grundsätzlich in andere Staaten als ihren Herkunfts- oder Heimatstaat reisen. Im vergangenen Dezember hatte das Parlament indes beschlossen, Reisen auch in Nachbarländer der Heimatstaaten sowie in weitere Staaten einzuschränken. Die entsprechenden Verordnungsänderungen hat der Bundesrat im Mai in die Vernehmlassung geschickt.

Kein neuer Status

Ursprünglich stand zur Debatte, einen neuen Status zu schaffen für vorläufig Aufgenommene. Dabei handelt es sich um Personen, die in der Schweiz kein Asyl erhalten, weil sie nicht individuell verfolgt werden, aber nicht ins Herkunftsland zurückgeschickt werden können – beispielsweise, weil dort Krieg herrscht.



Im Parlament fand sich am Ende aber keine Mehrheit dafür. Es beauftragte den Bundesrat, das Gesetz nur punktuell anzupassen. Namentlich solle er eine Änderung des Begriffs «vorläufige Aufnahme» sowie Erleichterungen beim Kantonswechsel prüfen, um die Erwerbstätigkeit zu erleichtern.

Kantonswechsel zwecks Arbeit

Der Bundesrat schlägt nun vor, dass ein Kantonswechsel bewilligt wird, wenn die vorläufig aufgenommene Person ausserhalb des Wohnkantons erwerbstätig ist oder eine berufliche Grundbildung absolviert.

Voraussetzung ist, dass die Person weder für sich noch ihre Familienangehörigen Sozialhilfeleistungen bezieht und dass das Arbeitsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Ein Kantonswechsel soll ausserdem dann bewilligt werden können, wenn ein Verbleib im Wohnkanton aufgrund des Arbeitsweges oder der Arbeitszeiten nicht zumutbar ist.

Auf eine Änderung der Bezeichnung «vorläufige Aufnahme» hat der Bundesrat verzichtet. Die Bezeichnung gebe die Rechtsstellung dieser Personen exakt und verständlich wieder und sei im Asylbereich gut etabliert, schreibt er. Die Vernehmlassung dauert bis zum 22. November.

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