Gericht entscheidet Keine Entschädigung für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen

SDA

16.10.2019

Im letzten Jahr trafen sich einstige Verdingkinder in Mümliswil im Kanton Solothurn. 
Im letzten Jahr trafen sich einstige Verdingkinder in Mümliswil im Kanton Solothurn. 
Symbolbild: Keystone

Ein Mann, der Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen wurde, erhält keinen Solidaritätsbeitrag. Er hatte das Gesuch für die Entschädigung zu spät eingereicht – und ist nun vor Bundesverwaltungsgericht abgeblitzt.

Der in Deutschland wohnhafte Mann hatte das Gesuch um eine Enstchädigung knapp zweieinhalb Monate zu spät eingereicht. Das Bundesamt für Justiz (BJ) wies sein Gesuch deshalb ab. Auch der Gang ans Bundesverwaltungsgericht hat ihm keinen Erfolg beschieden, wie das am Mittwoch publizierte Urteil zeigt.

Der Mann führte in seiner Beschwerde aus, er habe in der März-Ausgabe 2018 der «Schweizer Revue», einer Zeitschrift für Auslandschweizer, vom Solidaritätsbeitrag gelesen. Im entsprechenden Artikel sei keine Frist genannt worden.

Zudem bat er um die Wiederherstellung der Frist, da es sicher nicht dem Geist des Solidaritätsbeitrags entspreche, wenn ein Gesuch abgelehnt werde, das wegen unglücklicher Umstände zu spät eingereicht worden sei.

Politische Vorstösse

Das Bundesverwaltungsgericht schreibt in  seinem Urteil, es liege nicht in seinem Ermessen, die Frist wiederherzustellen. Im Gesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 sei die Frist auf den 31. März 2018 festgesetzt worden. Das Gericht müsse dieses Gesetz anwenden.



Das Bundesverwaltungsgericht weist in seinem Urteil jedoch darauf hin, dass im Parlament zwei Vorstösse hängig seien, die eine Aufhebung der Frist zum Ziel hätten. Auch die unabhängige Expertenkommission «Administrative Versorgung» habe empfohlen, jegliche Fristen für die Meldung als Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen aufzuheben.

Sollten die politischen Bestrebungen zu einer Verlängerung oder Aufhebung der Frist führen, könne der Beschwerdeführer ein neues Gesuch stellen.

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