Goldküsten-MordKeine Klarheit über Tod von Ärztin am Zürcher Obergericht
hael, sda
21.6.2022 - 19:18
Im Mordprozess am Obergericht des Kantons Zürich hat die Verhandlung vom Montag keine Klarheit geschaffen über den Tod einer 73-jährigen Ärztin im Jahr 2016. Von den drei Beschuldigten schwieg einer, eine konnte sich nicht erinnern und der dritte blieb im Ausland.
Keystone-SDA, hael, sda
21.06.2022, 19:18
SDA
Klar ist: An einem Sonntag im August 2016 wurde in der Zürcher Goldküstengemeinde Küsnacht die 73-jährige Hausbesitzerin und Ärztin tot in ihrem Bett gefunden, mit einem Kissen über dem Kopf. Unter anderem am Hals der Toten fanden sich Teile von Klarsichtfolie.
Das am Hals klebende Stückchen wies auf einer Seite Speichel der Frau auf, auf der anderen wurde DNA eines heute 39-jährigen Schweizers sichergestellt. Solche fand sich auch an anderen Stellen an der Leiche, im Bett und an andern Orten in der Wohnung. Der Mann war ein Bekannter der heute 48-jährigen Tochter der Ärztin.
Zu späte Obduktion
Die Obduktion am Zürcher Institut für Rechtsmedizin (IRM) ergab, dass die Frau vermutlich mit dem Kissen und/oder der Folie erstickt worden war. Ein von der Verteidigung aufgebotener Deutscher Rechtsmediziner nahm dagegen einen plötzlichen Herztod der Frau an. Die Obduktion war erst am Tag nach dem Leichenfund erfolgt, da war namentlich das Lungengewebe nicht mehr aussagekräftig.
Laut Staatsanwaltschaft hat der 39-jährige Beschuldigte zusammen mit einem heute 33-jährigen Komplizen die Frau getötet und Geld, Schmuck, Uhren und Kreditkarten gestohlen. Fotos von Schmuckstücken fanden sich auf seinem Handy, mit den Karten bezog er umgehend grössere Summen und kaufte ein.
Die Hausschlüssel, die Informationen über die Wertsachen und die PIN-Codes soll er von der Tochter erhalten haben, so der Ankläger. Diese habe für die Tötung der Mutter ein Honorar von 300'000 Franken in Aussicht gestellt.
Einer von drei Beschuldigten verurteilt
2020 verurteilte das Bezirksgericht Meilen ZH den Mann wegen Mordes, Raubs und anderer Delikte zu 19 Jahren Freiheitsentzug. Der Beschuldigte bestreitet die Tat, er rief das Obergericht an. Der Frau konnte das Bezirksgericht die Anstiftung zur Tat nicht nachweisen, ebensowenig dem dritten Beschuldigten die Mittäterschaft. Beide wurden mangels Beweisen freigesprochen.
Diese Urteile zog der Staatsanwalt weiter. Er hatte für die beiden Freiheitsstrafen von 18,5 und 15,5 Jahren gefordert. Alle Verteidiger hatten vollumfängliche Freisprüche verlangt. Dies taten sie auch am Montag vor dem Obergericht. Von den Beschuldigten waren nur zwei anwesend. Der 33-Jährige war wie schon in Meilen nicht erschienen. Er hat sich ins Ausland abgesetzt.
Keine Aussage, keine Erinnerung
Der 39-Jährige machte wie schon im gesamten Verfahren konsequent von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. Dies, obwohl das Gericht ihn darauf aufmerksam machte, dass er mit dieser Strategie möglicherweise als einziger von potentiell mehreren Tätern den Kopf hinhalte. Die Frau machte mit wenigen Ausnahmen Erinnerungslücken geltend.
Der Verteidiger des Mannes stellte den Expertenstreit über die Todesursache ins Zentrum seines Plädoyers und monierte Versäumnisse des IRM, namentlich die zu späte Obduktion. Zudem bezichtigte er die Zürcher Rechtsmediziner, parteiliche «Gehilfen der Staatsanwaltschaft» zu sein. Seinem Mandanten sei weder die Tötung noch der Raub nachzuweisen.
Der Verteidiger der Frau wies den Vorwurf der Anstiftung zurück. Es gebe durchaus andere Erklärungen, wie der Hauptbeschuldigte zu Schlüssel und Infos gekommen sein könnte. Im übrigen mache niemand geltend, angestiftet worden zu sein.
«Äussere Umstände sind eindeutig»
Der Staatsanwalt führte zahlreiche Indizien für die Täterschaft der Männer und die Anstiftung durch die Frau an. «Die äusseren Umstände sind eindeutig». Er sei überzeugt, das die Frau den Tod ihrer Mutter gewollt und den Männern dafür Versprechungen gemacht habe. Die seit ihrer Jugend drogen- und medikamentenabhängige Frau habe befürchtet, enterbt zu werden. Damit wären ihr Millionen entgangen.
Die Verhandlung geht am Donnerstag weiter. Dann kommt der Verteidiger des dritten Beschuldigten zu Wort. Voraussichtlich am Freitag werden die Urteile eröffnet.