2,7 MillionenFinanzdelegation: Doch keine Bundesratsrente für Blocher
SDA/aka
2.9.2020 - 16:55
Alt Bundesrat Blocher wollte sich sein Ruhegehalt nachträglich auszahlen lassen. Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte empfiehlt der Landesregierung jetzt jedoch, auf die Auszahlung zu verzichten.
Der Bundesrat wollte dem Milliardär den Betrag gewähren. Die Finanzdelegation will davon jedoch nichts wissen, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten.
In ihrer Beurteilung hält die Finanzdelegation fest, Magistratspersonen hätten direkt nach dem Ausscheiden aus dem Amt Anspruch auf ein lebenslanges Ruhegehalt. Im Gegensatz zu einer Rente handle es sich dabei um eine Abgeltung für geleistete Dienste.
Idee: Standesgemässes Leben ermöglichen
Das Ruhegehalt soll den Ausgeschiedenen ein standesgemässes Leben ermöglichen. Somit sei es prinzipiell keine Rente im Sinn der beruflichen Vorsorge in Versicherungsform.
In Gesetz und Verordnung findet sich gemäss Finanzdelegation keine Bestimmung für den Fall, dass ein ausgeschiedener Magistrat den Anspruch nicht direkt nach dem Ausscheiden geltend macht, sondern später eine rückwirkende Auszahlung verlangt.
Auch eine Auslegung der gesetzlichen Grundlagen ergebe keine Anhaltspunkte für einen Anspruch auf eine rückwirkende Auszahlung.