2,7 Millionen Finanzdelegation: Doch keine Bundesratsrente für Blocher

SDA/aka

2.9.2020 - 16:55

Nach dem Willen der Finanzdelegation gibt es kein rückwirkendes Ruhegehalt für ihn: Alt Bundesrat Christoph Blocher an der Delegiertenversammlung der SVP in Brugg Windisch. (Archivbild)
Nach dem Willen der Finanzdelegation gibt es kein rückwirkendes Ruhegehalt für ihn: Alt Bundesrat Christoph Blocher an der Delegiertenversammlung der SVP in Brugg Windisch. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Alt Bundesrat Blocher wollte sich sein Ruhegehalt nachträglich auszahlen lassen. Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte empfiehlt der Landesregierung jetzt jedoch, auf die Auszahlung zu verzichten. 

Neueste Wende in der Causa Blocher-Rente: Seit seiner Nichtwiederwahl 2007 hatte alt Bundesrat und SVP-Chefstratege Christoph Blocher auf das Gehalt aus seiner Zeit als Bundesrat verzichtet. Doch dann machte er im Juli 2020 plötzlich eine Nachforderung von 2,7 Millionen Franken geltend.

Der Bundesrat wollte dem Milliardär den Betrag gewähren. Die Finanzdelegation will davon jedoch nichts wissen, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten.



In ihrer Beurteilung hält die Finanzdelegation fest, Magistratspersonen hätten direkt nach dem Ausscheiden aus dem Amt Anspruch auf ein lebenslanges Ruhegehalt. Im Gegensatz zu einer Rente handle es sich dabei um eine Abgeltung für geleistete Dienste.

Idee: Standesgemässes Leben ermöglichen

Das Ruhegehalt soll den Ausgeschiedenen ein standesgemässes Leben ermöglichen. Somit sei es prinzipiell keine Rente im Sinn der beruflichen Vorsorge in Versicherungsform.



In Gesetz und Verordnung findet sich gemäss Finanzdelegation keine Bestimmung für den Fall, dass ein ausgeschiedener Magistrat den Anspruch nicht direkt nach dem Ausscheiden geltend macht, sondern später eine rückwirkende Auszahlung verlangt.

Auch eine Auslegung der gesetzlichen Grundlagen ergebe keine Anhaltspunkte für einen Anspruch auf eine rückwirkende Auszahlung. 

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