Davos Keine terroristischen Motive bei Angriff auf Juden

sda/tgab

29.8.2024 - 16:25

Der Bündner Regierungsrat Peter Peyer (SP) verurteilte an einer eigens einberufenen Medienorientierung den Angriff auf einen jüdischen Gast in Davos.
Der Bündner Regierungsrat Peter Peyer (SP) verurteilte an einer eigens einberufenen Medienorientierung den Angriff auf einen jüdischen Gast in Davos.
Bild: Keystone

Der Bündner Regierungsrat Peter Peyer hat am Donnerstag den Angriff auf einen jüdisch-orthodoxen Touristen in Davos durch Asylsuchende verurteilt. Der antisemitische Hintergrund sei offensichtlich, Hinweise auf terroristische Motive lägen aber keine vor, sagte er.

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  • In Davos wurde ein Jude mutmasslich von zwei Asylsuchenden geschlagen und beleidigt.
  • Sie streiten den Angriff bisher zwar ab. Es gibt aber belastende Videoaufnahmen.
  • Der Bündner Regierungsrat Peter Peyer hat den Angriff auf den jüdisch-orthodoxen Touristen aus Grossbritannien verurteilt.

Auch wenn die beiden Asylsuchenden aus schwierigen Umständen kämen, könne die Tat nicht entschuldigt werden, erklärte der Justizdirektor vor den Medien in Chur. «Wir dulden nicht, dass Leute, die sich hier aufhalten dürfen, andere Menschen angreifen, ob das nun wegen der Religion oder der Hautfarbe ist», sagte der Sozialdemokrat.

Der Angriff hatte sich in der Nacht auf vergangenen Freitag ereignet. Der 19-jährige Jude wurde in Davos von zwei Männern geschlagen und beleidigt. Kurz darauf stoppte und verhaftete die Stadtpolizei zwei verdächtige, abgewiesene Asylsuchende, die in einem nahe gelegenen Ausreisezentrum wohnen.

Die Täter im Alter von 24 und 29 Jahren stehen unter dringendem Tatverdacht, den orthodoxen Juden aus Grossbritannien am Freitag kurz vor 1 Uhr tätlich angegriffen zu haben. Sie streiten den Angriff laut Peyer bisher zwar ab. Es gibt aber belastende Videoaufnahmen. Die Herkunft der mutmasslichen Angreifer ist unklar, da sie keine Pässe und keine Ausweise haben.

Wieder auf freiem Fuss

Die beiden Männer sind wieder auf freiem Fuss und sollten sich im Ausreisezentrum im Prättigau aufhalten. «Die Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft waren nicht gegeben», sagte dazu der Justizdirektor. Auch eine Ausschaffungshaft käme nicht in Frage, da die Täter wegen der fehlenden Ausweispapiere rein technisch gar nicht ausgeschafft werden könnten.

Die «Pöbelei mit dem jüdischen Gast» sei ein sogenanntes Antragsdelikt. Wahrscheinlich bekämen die beiden dafür Geldbussen. Schwerer wiegen würden möglicherweise die mindestens zwei Einschleichdiebstähle, die ihnen ebenfalls angelastet werden.