Der Bundesrat will Kindern bis zu zwölf Jahren das Velofahren auf dem Trottoir gestatten. Fussgängervereine und Kantone laufen dagegen Sturm.
Vorschulkinder dürfen auf den Schweizer Trottoirs Velo fahren – und wenn es nach dem Bund geht, könnten bald mehr Zweiräder dort legal unterwegs sein. Er will Zeitungsberichten zufolge zulassen, dass aus Sicherheitsgründen auch bis zu zwölf Jahre alte Kinder mit ihren Fahrrädern Gehsteige benützen dürfen, sofern kein Radweg vorhanden ist.
«Kindern im primarschulpflichtigen Alter soll es erlaubt werden, mit der gebotenen Vorsicht auf dem Trottoir Velo zu fahren», erklärt Thomas Rohrbach vom Bundesamt für Strassen dem «Blick». «Damit will der Bundesrat die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmenden mit der geringsten Erfahrung erhöhen.»
Der Bund habe eine Güterabwägung vornehmen müssen, zitiert der «Blick» Rohrbach: «Da die Folgen bei Unfällen von Velo fahrenden Kindern mit dem motorisierten Verkehr gravierender sind als die Folgen bei Unfällen Velo fahrender Kinder mit Fussgängern, wurde bei dieser Güterabwägung zugunsten der Kinder entschieden.»
Velos gegen Fussgänger
Fussgängervereine und Kantone sind gegen die Änderung. Der Verein «Fussverkehr Schweiz» übergab vergangene Woche die Petition «Rettet das Trottoir» vor dem Bundeshaus West dem Kommunikationschef des Umwelt- und Verkehrsdepartements, Dominique Bugnon. Die Petition wendet sich gegen die vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickte geplante Änderung der Verkehrsregeln. Sie wird nach Angaben des Vereins von mehreren Umwelt-, Senioren- und Behindertenorganisationen unterstützt und soll von über 4'500 Personen unterschrieben worden sein.
Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) plädiert laut dem «Blick» dafür, die Altersgrenze auf acht Jahre festzulegen. Deren Bedenken: Die Idee des Bundesrates vermittle nur eine Scheinsicherheit, so der «Blick»: Trottoirs im Innerortsbereich seien laut BFU für Velo fahrende Kinder keineswegs ungefährlich. Unübersichtliche Hauseingänge, Ausfahrten aus Garagenvorplätzen und Parkplätzen sowie sichtbehindernde Bepflanzungen würden Kollisionsrisiken bergen.
Kantone dagegen
Auch zahlreiche Kantone sind gegen die Pläne des Bundes. Dem «Blick» liegen offenbar 20 kantonale Stellungnahmen vor – 13 davon lehnen die Erhöhung der Altersgrenze auf 12 Jahre ab. Gerade in städtischen Gebieten werde der Konflikt zwischen Velofahrenden und Fussgängern immer grösser, moniere etwa der Kanton Bern.
Einige Kantone sprechen sich dem Bericht zufolge für eine tiefere Alterslimite für Kinder mit Velos auf den Trottoirs aus: Graubünden oder Solothurn etwa für Kinder bis sechs Jahre, Baselland für acht, Basel-Stadt und Zürich für zehn.
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