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Jetzt meldenDer Nationalrat hat es klar abgelehnt, die beiden Basel zu Vollkantonen aufzuwerten. Damit behalten Basel-Stadt und Basel-Landschaft nur eine halbe Standesstimme – wie schon seit 1848.
Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat klar Nein gesagt: Die sogenannten Halbkantone bleiben Halbkantone. Mit 121 zu 51 Stimmen bei 22 Enthaltungen lehnte die grosse Kammer einen Vorstoss aus Basel-Stadt ab.
Der Stadtkanton wollte erreichen, dass Basel-Stadt und Basel-Landschaft künftig als «Vollkantone» gelten – mit je zwei Sitzen im Ständerat statt nur einem, und mit einer ganzen statt einer halben Standesstimme bei Volksabstimmungen.
Basel-Stadt argumentierte mit der Gleichbehandlung: Seit der grossen Verfassungsrevision von 2000 kennt die Schweiz offiziell nur noch «Kantone» – das Wort «Halbkanton» kommt im Verfassungstext gar nicht mehr vor.

Die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Obwalden, Nidwalden sowie Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden zählen bei Verfassungsänderungen nur als halbe Kantone.
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Trotzdem haben Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Obwalden, Nidwalden sowie Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden bis heute weniger Gewicht: nur einen statt zwei Ständeräte und nur eine halbe Standesstimme.
Diese Standesstimme zählt etwa beim sogenannten Ständemehr, das bei Verfassungsänderungen nötig ist – also wenn nicht nur die Mehrheit der Bevölkerung, sondern auch die Mehrheit der Kantone zustimmen muss.
Warum aber wollte das Parlament daran nichts ändern?
Die zuständige Kommission des Nationalrates verweist auf das fein austarierte Gleichgewicht im Bundesstaat zwischen kleinen und grossen Kantonen, zwischen Stadt und Land, zwischen Deutschschweiz und Romandie.
Würden alle sechs Halbkantone eine volle Stimme erhalten, geriete dieses Gleichgewicht ins Wanken: Die deutschsprachigen Kantone würden mehr Gewicht bekommen, die französisch- und italienischsprachige Schweiz – die «lateinische Schweiz» – würde politisch geschwächt.
Historisch reicht die Teilung weit zurück. Appenzell spaltete sich im Jahr 1597 aus religiösen Gründen in zwei Hälften. Basel-Land sagte sich 1833 nach einem Aufstand gegen die Vorherrschaft der Stadt los.
Als die Schweiz 1848 zum Bundesstaat wurde, sollte die Gleichberechtigung der Kantone die föderale Balance sichern – und vor allem die kleineren, oft katholisch-konservativen Kantone vor der Übermacht der grösseren, liberal-protestantischen Kantone schützen. Der «halbe» Status der getrennten Kantone wurde dabei beibehalten. Auch die Abspaltung des Kantons Jura von Bern, in einer Volksabstimmung 1978 entschieden und 1979 vollzogen, änderte daran nichts: Der Jura wurde zum 26. Vollkanton, weil eine Abwertung Berns als bevölkerungsreichem Kanton politisch nicht infrage kam.
Die Befürworter einer Aufwertung – darunter SP-Nationalrätin Samira Marti aus Basel-Landschaft – halten die Berufung auf das föderale Gleichgewicht für überholt. Dieses verändere sich ohnehin laufend, und es passe nicht mehr zur heutigen Verfassung, dass manche Kantone weniger zählten als andere. Marti forderte den Bundesrat auf, zumindest aufzuzeigen, wie eine faire Lösung aussehen könnte. Doch auch dafür fand sich keine Mehrheit.
Auch die Politikwissenschaftlerin Rahel Freiburghaus von der Universität Lausanne sieht eine Reform skeptisch. Gegenüber der «Aargauer Zeitung» sagte sie, jede Änderung am System würde ein Fass ohne Boden öffnen: Man müsste das ganze Verhältnis zwischen den Kantonen neu austarieren.
Der Schweizer Föderalismus sei zwar grundsätzlich reformfähig, ausgerechnet bei den Standesstimmen aber kaum. «Wenn man an einer Schraube zu drehen beginnt, müsste man auch an ganz vielen anderen Schrauben drehen», so Freiburghaus in der «Aargauer Zeitung». Das Parlament sieht es offenbar ähnlich.