Bundesgericht weist Beschwerde ab Eltern wollen Sohn aus religiösen Gründen von Schwimmunterricht dispensieren – vergebens

SDA

17.3.2026 - 12:00

Der Schwimmunterricht erfüllt gemäss Bundesgericht grundsätzlich für alle Schulkinder eine wichtige sozialisierende Funktion.
Der Schwimmunterricht erfüllt gemäss Bundesgericht grundsätzlich für alle Schulkinder eine wichtige sozialisierende Funktion.
Symbolbild: David Inderlied/dpa

Die Glaubens- und Gewissensfreiheit schützt nach Ansicht des Bundesgerichts keinen Anspruch auf Dispensation vom Schwimmunterricht. Das geht aus einem neuen Urteil hervor.

Keystone-SDA

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  • Das Bundesgericht hat entschieden, dass ein Kind der Palmarianischen Kirche nicht vom obligatorischen Schwimmunterricht befreit werden kann.
  • Es betont den Vorrang des Bildungsauftrags der Schule, insbesondere die soziale Integration, gesundheitliche Aspekte und die Vermeidung von Parallelgesellschaften.
  • Die drohende Exkommunikation bei Regelverstössen wird als unzureichender Grund für eine Dispensation angesehen.

Der Sohn von Angehörigen der Palmarianischen Kirche wird nicht vom Schwimmunterricht dispensiert. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Eltern abgewiesen. Sie beriefen sich auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit.

Das Bundesgericht hält in einem am Dienstag publizierten Urteil fest, es sei Zurückhaltung bei der Dispensation von Schulfächern zu üben, weil der Bildungsauftrag der Schule eine grosse Bedeutung habe. Der obligatorische Schulunterricht habe grundsätzlich Vorrang vor der Einhaltung religiöser Vorschriften.

Die Eltern begründen das Dispensationsgesuch im Jahr 2022 für ihren damals sechsjährigen Sohn unter anderem damit, dass der palmarianische Katechismus strenge Bekleidungs- und Verhaltensvorschriften enthalte. Es sei Palmargläubigen verboten, Strände, Schwimmbäder oder ähnliche Orte aufzusuchen, wo es nach ihrem Verständnis eine unanständige Zurschaustellung geben könnte.

Wer diese Norm nicht einhalte, begehe eine Todsünde. Begehe ein Palmargläubiger eine Todsünde mehrfach, drohe die Exkommunikation. Durch die Pflicht zur Teilnahme am Schwimmunterricht sei es unmöglich, ihren Glaubensüberzeugungen nachzuleben. Bei früher vom Bundesgericht beurteilten Fällen sei es zudem um die gesellschaftliche Integration von Kindern muslimischen Glaubens mit Migrationshintergrund gegangen.

Exkommunikation reicht nicht als Grund

Diese Argumente lässt das höchste Schweizer Gericht nicht gelten. Der Schwimmunterricht erfülle grundsätzlich für alle Schulkinder eine wichtige sozialisierende Funktion – unabhängig davon, welcher Herkunft sie seien und welcher Glaubensrichtung sie beziehungsweise vielmehr ihre Eltern folgen würden.

Die obligatorische Schule erfülle einen wichtigen Beitrag, Parallelstrukturen zu vermeiden und eine minimale soziale Kohäsion zu fördern, schreibt das Gericht weiter. Es weist zudem auf das gesundheitspolizeiliche Interesse am Erlernen schwimmerischer Fähigkeiten hin.

Das Argument der drohenden Exkommunikation relativiert das Bundesgericht: Die Gefahr einer Isolierung der betroffenen Kinder und Familien innerhalb ihrer Glaubensgemeinschaft sei auch für die Betroffenen in den bisher vom Bundesgericht beurteilten Fällen im Raum gestanden. Sie habe bislang allerdings nicht genügt, um einen Anspruch auf Dispensation zu begründen.

Die Gründung der palmarianischen Kirche geht auf eine Marienerscheinung in Spanien im Jahr 1968 zurück, die von der katholischen Kirche nie anerkannt wurde. Es bildete sich eine sehr konservative Glaubensgruppe, bei der Maria eine zentrale Rolle einnimmt.