Der Bundesrat soll dem Uno-Migrationspakt im Dezember nicht zustimmen. Das empfiehlt die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK).
Die Nationalratskommission fasste den Beschluss mit 15 zu 9 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Sie sei sich bewusst, dass es sich bei diesem Pakt um eine rechtlich nicht verbindliche Absichtserklärung handle, hält die SPK fest. Trotzdem solle sich die Schweiz nicht international für die Ziele einsetzen. Diese könnten "in Widerspruch zu schweizerischem Recht treten".
An ihrer letzten Sitzung hatte die Kommission gefordert, dass das Parlament entscheiden kann. Sie beschloss eine Motion, die den Bundesrat beauftragt, dem Parlament den Antrag auf Zustimmung zu unterbreiten. Der Zweck sei es insbesondere, vom Bundesrat bis zur Wintersession genauer über die Tragweite des Migrationspaktes informiert zu werden, schrieb die SPK dazu. Die Ständeratskommission erwägt, dasselbe zu fordern, hat aber noch nicht entschieden.
Die Befürworterinnen und Befürworter des Migrationspaktes sind der Ansicht, dass Migration nur im internationalen Kontext sinnvoll angegangen werden kann. Die Zusammenarbeit sei auch im Interesse der Schweiz, argumentieren die Befürworterinnen und Befürworter.
Bundesrat dafür
Der Uno-Migrationspakt wird an einer Konferenz vom 10. und 11. Dezember in Marokko unterzeichnet. Der Bundesrat möchte zuzustimmen. Er hat den Pakt, an dessen Ausarbeitung die Schweiz beteiligt war, bereits analysieren lassen und ist zum Schluss gekommen, dass der Inhalt den Interessen der Schweiz entspricht. Die Schweiz setze die Empfehlungen bereits um, betont er. Innenpolitisch bestehe kein Handlungsbedarf.
Eine Abweichung zur gesetzlichen Grundlage in der Schweiz gibt es in einem Punkt. Dabei geht es um die Ausschaffungshaft für Minderjährige ab 15 Jahren. In der Schweiz ist diese möglich, der Migrationspakt empfiehlt, davon abzusehen. Diese Abweichung will der Bundesrat in einer Erklärung festhalten. Da jeder Staat frei entscheiden könne, welche Umsetzungsinstrumente er nutzen möchte, sei dies kein Grund, dem Pakt nicht zuzustimmen, hielt der Bundesrat fest.
Widerstand von der SVP
Gegen den Migrationspakt stellt sich vorab die SVP, im Einklang mit rechten Parteien in anderen Ländern. Dieser bringe den weltweit freien Personenverkehr, behauptet sie. Im Migrationspakt steht allerdings ausdrücklich, die Staaten könnten ihre eigene nationale Migrationspolitik bestimmen und innerhalb ihres Rechtsraumes die Migration regeln. Dabei könnten sie zwischen regulärer und irregulärer Migration unterscheiden.
Das Dokument enthält zehn Leitprinzipien und 23 Ziele sowie pro Ziel einen Katalog von möglichen Umsetzungsinstrumenten. Laut dem Bundesrat geht es darum, gemeinsame Eckwerte für eine geordnete Migration zu definieren.
Dazu gehören Hilfe vor Ort, Bekämpfung des Menschenhandels und Menschenschmuggels, sichere Grenzen, Beachtung der Menschenrechte, Rückführung und Reintegration sowie nachhaltige Integration. Die Uno-Generalversammlung hatte den "Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration" im laufenden Jahr verhandelt.
Ende Oktober hat sich Österreich aus dem Pakt zurückgezogen. Nach den USA, Ungarn und Australien war es das vierte Land, das beschloss, den Migrationspakt nicht mitzutragen.
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