Individualbesteuerung rückt näherNationalratskommission will den Mittelweg nehmen
sda/toko
1.4.2025 - 19:20
Ehepaare sollen künftig wie unverheiratete Paare besteuert werden und zwei getrennte Steuererklärungen ausfüllen.
sda (Symbolbild)
Die zuständige Nationalratskommission beantragt bei der Individualbesteuerung einen Mittelweg. Der Entschied fiel äusserst knapp aus.
sda/toko
01.04.2025, 19:20
SDA
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Um die Verluste für Bund und Kantone zu drücken, hat die die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) bei der Individualbesteuerung einen Mittelweg eingeschlagen.
Mit knapper Mehrheit beantragt sie einen Steuertarif, mit dem sich die Verluste aus der Einzelbesteuerung noch auf 600 Millionen Franken belaufen.
Ebenso will die Nationalratskommission keine Verfahrensbestimmungen bezüglich der gegenseitigen Einsichts- und Einspracherechte für Ehegatten in der Vorlage haben.
Die Verluste für Bund und Kantone bei der Einführung der Individualbesteuerung sollen geringer ausfallen als zunächst geplant. Die zuständige Nationalratskommission beantragt mit diesem Ziel einen Mittelweg.
Mit knapper Mehrheit beantragt die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) einen Steuertarif, mit dem sich die Verluste aus der Einzelbesteuerung noch auf 600 Millionen Franken belaufen. In der Version des Bundesrates wären es 870 Millionen Franken im Jahr, in jener des Ständerats 380 Millionen Franken.
Den Antrag für den neuen Tarif beschloss die WAK-N mit 13 zu 12 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Zudem beantragt sie, auf die Möglichkeit der Übertragung von kinderbezogenen Abzügen unter Elternteilen zu verzichten. Diese hatte der Ständerat mit Rücksicht auf sehr ungleiche Einkommen von Paaren beschlossen.
Ebenso will die Nationalratskommission keine Verfahrensbestimmungen bezüglich der gegenseitigen Einsichts- und Einspracherechte für Ehegatten in der Vorlage haben. Allerdings liegen in der Kommission zu den drei Punkten Minderheitsanträge vor. Der Nationalrat wird die Vorlage in der Sondersession Anfang Mai beraten.
Das Gesetz ist der indirekte Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine vom Zivilstand unabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)». Eingereicht hatten diese die FDP-Frauen. Die Individualbesteuerung soll bis in einigen Jahren auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene eingeführt werden.
Die Mitte-Volksinitiative für die Abschaffung der Heiratsstrafe bei der Bundessteuer für Ehepaare setzte die WAK-N aus. Auch diesen Entscheid fällte sie mit 13 zu 12 Stimmen. Die Mehrheit war der Ansicht, dass zunächst die Ratsdebatten über die Individualbesteuerung abgeschlossen werden sollten.