Die Risiken durch den Einsatz von Pestiziden sollen gesenkt werden. Die Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK) will zu diesem Zweck ein Reduktionsziel im Gesetz verankern. Am Montag hat sie die Vernehmlassung zu einem Gesetzesentwurf eröffnet.
Aus Sicht der Kommission ist es der Politik bisher nicht gelungen, die Bevölkerung davon zu überzeugen, dass die Herausforderungen «ernst genommen und mit der nötigen Sorgfalt angegangen» werden. Mit ihrer Vorlage möchte sie ein deutliches Signal senden, schreibt die Kommission im Bericht zur Vernehmlassung.
Risiken bis 2027 halbieren
Gemäss ihrem Vorschlag sollen die mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken für Oberflächengewässer, naturnahe Lebensräume und als Trinkwasser genutztes Grundwasser bis 2027 um 50 Prozent reduziert werden. Dies gegenüber dem Mittel der Jahre 2012 bis 2015. Eine Minderheit der Kommission will darüber hinaus eine Reduktion der Risiken um 70 Prozent bis 2035 gesetzlich verankern.
Senken will die Kommission auch die Risiken, die mit dem Einsatz von Biozidprodukten verbunden sind. Die Regelung schliesst somit neben dem Pestizideinsatz der Landwirtschaft auch jenen der öffentlichen Hand und Privater ein.
Branchenorganisationen in der Pflicht
Für die Massnahmen sollen die Branchenorganisationen verantwortlich sein. Der Bund soll sie dabei nur subsidiär unterstützen, beispielsweise mit Direktzahlungsanreizen an die Produzenten. Die Branchenorganisationen sollen dem Bund aber regelmässig Bericht über die Wirkung der Massnahmen erstatten müssen.
Sollte sich abzeichnen, dass die Ziele nicht erreicht werden, müsste der Bundesrat bis spätestens zwei Jahre vor Ablauf der Frist Massnahmen ergreifen. Denkbar sei vor allem ein Verbot besonders risikoreicher Wirkstoffe, schreibt die Kommission. Möglich wären aber auch Lenkungsabgaben auf Pestiziden, eine zusätzliche Förderung pestizidfreier Landbausysteme sowie ein Verbot der Privatanwendung oder eine Anpassung der Zulassung.
Indikatoren festlegen
Damit die Zielerreichung gemessen werden kann, verlangt die Kommission ein Monitoring des Pestizideinsatzes und die Entwicklung eines oder mehrerer Risikoindikatoren. Nach Meinung der Mehrheit soll der Bundesrat definieren, nach welcher Methode berechnet wird, ob die Reduktionsziele erreicht werden.
Eine Minderheit möchte auf Gesetzesstufe festhalten, dass der Bundesrat dazu einen Indikator festlegen muss, welcher der Toxizität und dem Einsatz der verschiedenen Pflanzenschutzmittel Rechnung trägt.
Anwendungen erfassen
Weiter verlangt die Kommission, dass der Bund ein zentrales Informationssystem zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten betreibt, in welchem sämtliche beruflichen oder gewerblichen Anwendungen dieser Produkte erfasst werden.
Der Gesetzesentwurf geht auf eine parlamentarische Initiative zurück, welcher die Wirtschaftskommissionen beider Räte zugestimmt hatten. Er orientiert sich am Aktionsplan Pflanzenschutzmittel des Bundesrates und an dessen Fahrplan zur Risikoreduktion.
Mehr Verbindlichkeit
Die Reduktionsziele im Aktionsplan haben aber keinen bindenden Charakter. Die Kommission will nun deren Verbindlichkeit erhöhen. Sie wolle damit einen Beitrag leisten für eine weiterhin uneingeschränkte Verfügbarkeit von hochwertigem Trinkwasser sowie für einen besseren Schutz der Artenvielfalt, schreibt sie.
Die Gesetzesarbeiten stehen im Zusammenhang mit zwei Volksinitiativen. Um einen Gegenvorschlag handelt es sich nach Angaben der Kommission aber ausdrücklich nicht.
Die Pestizidinitiative verlangt ein Verbot synthetischer Pestizide. Die Trinkwasserinitiative setzt beim Geld an: Nur noch jene Bauern sollen Subventionen erhalten, die auf den Einsatz von Pestiziden, vorbeugend oder systematisch verabreichte Antibiotika und zugekauftes Futter verzichten.
Grenzwerte überschritten
Die Ständeratskommission ist der Ansicht, dass beide wichtige Themen betreffen, die von politischer Seite einer verbindlichen Antwort bedürfen, wie sie schreibt. Die Initiativen gehen ihr aber zu weit. Pflanzenschutzmittel leisteten einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Erträge und zur Qualität der Ernten, gibt sie zu bedenken.
Gleichzeitig nimmt sie besorgt zur Kenntnis, dass in kleinen und mittleren Fliessgewässern oft die ökotoxikologischen Grenzwerte überschritten werden. Auch werde die Gurndwasserqualität beeinträchtigt, vor allem im intensiv landwirtschaftlich genutzten und dicht besiedelten Mittelland.
Bis zum 17. Mai können interessierte Kreise und Parteien nun zum Gesetzesprojekt Stellung nehmen.
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