Justiz Kommission will Immunität von Nationalrätin Arslan nicht aufheben

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7.9.2021 - 15:42

Die Immunitätskommission des Nationalrats will nicht, dass Nationalrätin Sibel Arslan (Grüne/BS) für ihre Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration juristisch belangt wird. (Archivbild)
Die Immunitätskommission des Nationalrats will nicht, dass Nationalrätin Sibel Arslan (Grüne/BS) für ihre Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration juristisch belangt wird. (Archivbild)
Keystone

Die Immunität der Basler Nationalrätin Sibel Arslan (Grüne) soll nicht aufgehoben werden. Das hat die Immunitätskommission des Nationalrats (IK-N) am Dienstag entschieden. Folgt die Ständeratskommission diesem Entscheid, darf gegen Arslan nicht ermittelt werden.

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Die IK-N behandelte einen Antrag der Basler Staatsanwaltschaft. Diese wirft Arslan die Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration am 14. Juni 2020 vor. Zudem soll die Nationalrätin eine Amtshandlung behindert, den Verkehr gestört und gegen das Covid-Gesetz verstossen haben.

Arslan machte in der Anhörung vor der Immunitätskommission geltend, dass sie an die Demonstration gerufen worden sei, um in ihrer Rolle als Nationalrätin in Absprache mit der Einsatzleitung der Polizei zwischen den Demonstrantinnen und der Polizei zu vermitteln. Sie habe dabei zur Deeskalation der Situation beigetragen.

«Ehrenwerte Absichten»

Die Immunitätskommission des Nationalrats stützte diese Haltung. Einstimmig sprach sie sich gegen die Aufhebung der Immunität aus, wie die Parlamentsdienste mitteilten. «Die Kommission erachtet es als fraglich, ob die Handlungen, die Nationalrätin Sibel Arslan vorgeworfen werden, überhaupt eine strafrechtliche Relevanz aufweisen.» Angesichts der ehrenwerten Absichten von Nationalrätin Arslan erkenne sie in deren Handlungen keine schwere Verfehlung.

Zuvor war eine Kommissionsmehrheit von 6 zu 2 Stimmen zum Schluss gekommen, dass ein unmittelbarer Zusammenhang mit der amtlichen Tätigkeit oder Stellung besteht. Nationalrätin Arslan habe nicht als Demonstrantin an der Demonstration teilgenommen, sondern sei aufgrund ihrer Stellung als Nationalrätin als Vermittlerin vor Ort gerufen worden, schrieb die Kommission.

Insgesamt kommt die Kommission gemäss Mitteilung zum Schluss, «dass in diesem Fall die institutionellen Interessen des Parlaments gegenüber dem rechtsstaatlichen Interesse an der Strafverfolgung überwiegen und eine Aufhebung der Immunität unverhältnismässig wäre».

Am 20. September 2021 wird die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) das Gesuch behandeln. Folgt sie der Immunitätskommission des Nationalrats, ist der Schutz der Immunität von Nationalrätin Arslan definitiv. Dann dürfte die Basler Staatsanwaltschaft nicht ermitteln.