Volks- und Ständemehr Parlament stützt brisanten Plan: Für EU-Verträge soll Volks-Ja allein nicht reichen

SDA

22.5.2026 - 12:14

Volk und Stände sollen an der Urne Ja sagen zu den «Bilateralen III». Das wollen die zuständigen Kommissionen von National- und Ständerat. (Themenbild)
Volk und Stände sollen an der Urne Ja sagen zu den «Bilateralen III». Das wollen die zuständigen Kommissionen von National- und Ständerat. (Themenbild)
Keystone

Volk und Stände sollen Ja sagen zu den «Bilateralen III». Das neu ausgehandelte EU-Vertragspaket soll mit einem Übergangsartikel in der Verfassung verknüpft werden. Die Nationalratskommission unterstützt dieses Vorgehen der Ständeratskommission.

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Keystone-SDA, Petar Marjanović

Die neuen Verträge zwischen der Schweiz und der EU («Bilaterale III») sollen nicht nur vors Volk kommen. Auch die Kantone sollen mitentscheiden können. Dafür sprechen sich wichtige Parlamentskommissionen aus.

Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) hat eine parlamentarische Initiative eingereicht. Ihr Vorschlag: Das Vertragspaket soll über eine Übergangsbestimmung in die Bundesverfassung aufgenommen werden. Die Schwesterkommission des Nationalrats (SPK-N) unterstützt diesen Weg mit 15 zu 10 Stimmen.

Konkret würde das bedeuten: Die Bilateralen III bräuchten ein doppeltes Ja – also eine Mehrheit der Stimmenden und eine Mehrheit der Kantone. Erst danach dürften die nötigen Gesetze zur Umsetzung in Kraft treten.

Streit unter Jurist*innen

Die Parlamentsdienste schreiben, die grosse Bedeutung der Verträge rechtfertige diesen Schritt. Die Abkommen hätten praktisch Verfassungsrang.

Ganz einig sind sich die Nationalratsmitglieder aber nicht. Eine Mehrheit der SPK-N findet einen anderen Weg einfacher: ein sogenanntes obligatorisches Referendum sui generis. Auch damit könnten Volk und Kantone über die EU-Verträge abstimmen. Mit 16 zu 9 Stimmen verlangt die Kommission deshalb, dass diese Variante genauer geprüft wird.

Hintergrund ist ein Streit unter Juristinnen und Juristen, der seit Monaten läuft: Muss ein EU-Vertrag dieser Grössenordnung zwingend vors Volk? Darüber gibt es unterschiedliche Meinungen.

Mit ihrem Vorschlag will die Ständeratskommission diesen Konflikt entschärfen. Die Idee: Eine neue Verfassungsbestimmung würde die Verträge ausdrücklich erlauben – aber nur, wenn Volk und Kantone zustimmen.

Minderheit: Kompromisse in Gefahr

Widerstand gibt es trotzdem. Eine Minderheit der SPK-N lehnt den Vorstoss ab. Sie warnt: Mit einer Verfassungsänderung könnten die Verträge und die dazugehörigen Gesetzesänderungen nicht mehr als Gesamtpaket abgestimmt werden. Das könnte politische Kompromisse gefährden – etwa beim Lohnschutz.

Die Kritiker stellen zudem eine Frage: Warum halten manche ein Referendum sui generis für verfassungskonform – fordern gleichzeitig aber eine Verfassungsänderung? Als Nächstes kann sich der Bundesrat zur Initiative äussern. Danach entscheidet das Parlament. Am Ende könnte die Frage ohnehin an der Urne landen – und dann hätten Volk und Kantone das letzte Wort.

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Nach Ansicht des Bundesrats soll nur das Volk über die neuen EU-Verträge befinden können. Ein Ständemehr ist gemäss dem Aussendepartement nicht nötig. Der Bundesrat rechnet mit bis zu vier Abstimmungen. Das letzte Wort über die Referendumsart liegt beim Parlament.

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