Rente futsch wegen BeamtenfehlerKommt IV-Rentnerin doch noch zu ihren 20'000 Franken?
Petar Marjanović
14.11.2025
Kassensturz-Bericht: 20'000 Franken futsch wegen Beamtenfehler
Eine falsch erfasste Scheidung kostete Sandra F. rund 20'000 Franken – Geld, das sie trotz Behördenfehler nie wieder sieht.
13.11.2025
Eine nicht erfasste Scheidung kostete der IV-Rentnerin Sandra F. rund 20'000 Franken. Das berichtet der «Kassensturz». blue News zeigt, ob sich ein solcher Fall künftig verhindern lässt und welche Hoffnung noch besteht.
Sandra F. erhielt wegen einer nicht erfassten Scheidung fast zehn Jahre lang zu wenig Rente. Wegen der Verjährungsfrist verlor sie laut «Kassensturz» rund 20'000 Franken.
blue News beantwortet, ob sich der Fall wiederholen kann.
Zudem gibt es Stimmen, wonach sich die Thurgauerin doch noch wehren kann.
Die Geschichte der Thurgauer IV-Rentnerin Sandra F. hat diese Woche die Schweiz empört: Weil ihre Scheidung in den Akten nicht korrekt erfasst wurde, bekam sie fast zehn Jahre lang zu wenig Geld. Als der Fehler aufflog, zahlte die Invalidenversicherung nur rund die Hälfte nach. Etwa 20'000 Franken blieben einfach weg, wie der «Kassensturz» nach einer Recherche berichten konnte.
blue News wollte wissen: Wie konnte es so weit kommen? Und was muss sich ändern, damit so etwas nie mehr passiert?
Problem 1 gelöst: Zivilstandsänderung wird automatisch erkannt
Die gute Nachricht zuerst: Mit der AHV-Reform 2024 gab es auf nationaler Ebene eine Neuerung, die ähnliche Fälle künftig verhindern soll. «Immer dann, wenn die AHV- und IV-Renten der allgemeinen Teuerung angepasst werden, gibt es einen gesamtschweizerischen Abgleich mit allen Zivilstandsämtern. Das ist in der Regel alle zwei Jahre der Fall. Abweichungen werden erkannt und den Ausgleichskassen gemeldet. Die Meldungen werden geprüft und notwendigen Korrekturen oder Ergänzungen vorgenommen.», sagt Daniela Aloisi. Sie ist Sprecherin der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich.
Heisst konkret: Wer sich zum Beispiel scheiden lässt oder ein Kind zur Welt bekommt, muss zwar weiterhin der Meldepflicht nachkommen. Vergisst aber eine IV-Rentnerin die Meldung an die Behörde oder geht die Meldung bei der Behörde wie im konkreten Fall unter, dann fällt das spätestens nach zwei Jahren beim Abgleich der Daten auf.
Die IV-Rentnerin Sandra F. aus den Kanton Thurgau erhält 20'000 Franken nicht, weil Behörden einen Fehler gemacht haben.
Bild:SRF/Kassensturz
Problem 2 bleibt: Bürger kann Geld vom Staat nicht ewig zurückfordern
Offen bleibt aber das andere Problem: Die IV-Rentnerin verliert wegen eines Behördenfehlers rund 20'000 Franken – und bekommt das Geld nicht mehr, weil der Anspruch verjährt ist. Schuld daran ist Artikel 24 des Sozialversicherungsrechts. Dort steht, dass Ansprüche auf ausstehende Sozialversicherungsleistungen nach fünf Jahren erlöschen.
Diese kurze Frist überrascht: Im Steuerrecht können Behörden bis zu zehn Jahre lang Forderungen geltend machen. Bei Betreibungen bleiben Forderungen aus Verlustscheinen sogar 20 Jahre bestehen.
Daniela Aloisi von der SVA Zürich erklärt den Hintergrund: «Das ist im Sozialversicherungsrecht geregelt.» Im Gesetz steht, dass geschuldete oder ausstehende Leistungen und Beträge fünf Jahre lang gefordert werden können. «Dabei handelt es sich um eine sogenannte Verwirkungsfrist. Diese kann weder unterbrochen noch aufgehoben werden», präzisiert Aloisi. Die Konsequenz: Unabhängig davon, wer Ansprüche geltend machen will, hat dafür nur fünf Jahre Zeit.
Dass es im konkreten Fall um viel Geld geht, bedauert die Sprecherin der Zürcher Behörde: «Der Fehler ist bei unserer Ausgleichskasse passiert. Wir würden der Kundin das Geld gerne nachzahlen, aber das dürfen wir nicht. Dafür fehlt die Rechtsgrundlage. Es bräuchte eine Änderung des Gesetzes.»
Daniela Aloisi erläuterte im «Kassensturz» und am Donnerstag gegenüber blue News die Hintergründe des Behördenfehlers.
SRF/Kassensturz
Im Gespräch mit blue News nimmt sich Aloisi viel Zeit, um den Standpunkt der Behörde so genau wie möglich zu erklären. «Entscheidend in solchen Fällen ist die interne Fehlerkultur. Wir stehen als Unternehmen öffentlich hin, erklären, was genau passiert ist und bitten um Entschuldigung.»
Immerhin bewegt sich politisch etwas: Ein Mitglied des Nationalrats will für die Bürgerin seines Kantons aktiv werden. Mitte-Nationalrat Christian Lohr kündigt an, das Thema in die nächste Fragestunde mitzunehmen. «Ich will dem Bundesrat die Möglichkeit geben, Vorschläge auszuarbeiten, die Betroffenen zu Gerechtigkeit verhelfen», sagt Lohr. Die heutige Regelung führe dazu, dass Bürgerinnen und Bürger bestraft würden – «das ist nicht nur unschön, sondern ungerecht und unfair». Andere Thurgauer Nationalrät*innen wollten sich nicht äussern oder waren nicht erreichbar.
«Die heutige Regelung bestraft Bürger. Das ist nicht nur unschön, sondern ungerecht und unfair.»
Christian Lohr
Mitte-Nationalrat
Möglicher Ausweg: Schadensersatz-Klage?
Kurz vor Redaktionsschluss liefert das Bundesamt für Sozialversicherungen einen Hinweis, wie die Thurgauerin Sandra F. möglicherweise doch noch zu ihrem Geld kommen könnte: Sie könnte eine Schadensersatzforderung stellen. Grundlage dafür bieten zwei Bestimmungen im Sozialversicherungsrecht und im AHV-Gesetz zur Haftung und Verantwortlichkeit von Behörden.
Das Bundesamt beaufsichtigt die kantonalen Stellen im AHV/IV-Bereich. Eine Sprecherin merkt dazu an: «Das Schuldeingeständnis hat die SVA Zürich ja bereits vor der Kamera abgegeben.»
Ob diese Möglichkeit Sandra F. wirklich zum ganzen Betrag verhilft, ist aber unklar. Keiner der angefragten Fachleute wollte eine Prognose abgeben. Der Grund: Schadensersatz wird im Bereich der Sozialversicherungen nur sehr selten zugesprochen. Damit der Staat zahlen muss, reicht ein Fehler nicht aus. Es muss nachgewiesen werden können, dass Behördenmitarbeitende klar gegen Regeln verstossen haben – und zwar so, wie es das Gesetz ausdrücklich verbietet.
«Der Weg wäre gangbar, aber steinig.»
Kaspar Gehring
Versicherungsrechtsexperte
Der Haftpflicht- und Versicherungsrechtsexperte Kaspar Gehring, der bereits im «Kassensturz» auftrat, sagt deshalb auch zu blue News: «Die Hürden für eine Haftung sind sehr hoch und die bundesgerichtliche Rechtsprechung dazu ist streng. Dies insbesondere mit der Anforderung der Widerrechtlichkeit. Der Weg wäre daher gangbar, aber steinig.»
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