Strafvollzug Kommunikation bei Ausbrüchen von Straftätern soll verbessert werden

SDA/twei

31.8.2020 - 13:38

Ein Sexualstraftäter ist am 1. Juli aus der Klinik für Forensische Psychiatrie in Rheinau geflüchtet. Das führte zu kritischen Fragen im Zürcher Kantonsrat. (Symbolbild)
Ein Sexualstraftäter ist am 1. Juli aus der Klinik für Forensische Psychiatrie in Rheinau geflüchtet. Das führte zu kritischen Fragen im Zürcher Kantonsrat. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/STEFFEN SCHMIDT

Mit seiner Flucht aus der Klinik Rheinau sorgte Anfang Juli ein Sexualstraftäter für Aufsehen. Am Montag stand der Fall auf der Agenda des Zürcher Kantonsrates – und sorgte für hitzige Diskussionen.

Die Flucht eines Sexualstraftäters aus dem Psychiatriezentrum Rheinau führte zu kritischen Fragen im Zürcher Kantonsrat. Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP) kündigte an, die Kommunikation bei solchen Ausbrüchen verbessern zu wollen.

Bei einem unbegleiteten Ausgang ist am 1. Juli dieses Jahres ein mehrfach verurteilter Sexualstraftäter aus der geschlossenen Abteilung der Klinik für forensische Psychiatrie in Rheinau entwichen. Die Öffentlichkeit wurde erst nach eineinhalb Tagen darüber informiert. Bei dem Mann handelt es sich um einen 33-jährigen abgewiesenen Asylbewerber aus Marokko. Zwei Tage nach seiner Flucht wurde er im Zuge einer internationalen Fahndung von der italienischen Polizei in Mailand verhaftet.



Der Vorfall zog eine von SVP und EVP eingereichte Dringliche Interpellation im Kantonsrat nach sich. Infrage gestellt wurde unter anderem, dass abgewiesene Asylbewerber, welche die Schweiz nach Vollzug einer Freiheitsstrafe verlassen müssen, überhaupt Vollzugslockerungen erhalten, etwa begleiteten oder unbegleiteten Ausgang. Die Massnahmen dienen der Wiedereingliederung.

Kein Ausgang für gefährliche Straftäter

Laut Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP) besteht gemäss Gesetz der Anspruch auf Vollzugslockerung, wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Das gelte unabhängig davon, ob jemand das Land nach Verbüssen der Strafe verlassen müsse oder nicht. Gehe man davon aus, dass ein Straftäter zu gefährlich sei, würden keine Vollzugslockerung gewährt.

Jacqueline Fehr verteidigte die Vollzugslockerung – auch bei verurteilten Flüchtlingen.
Jacqueline Fehr verteidigte die Vollzugslockerung – auch bei verurteilten Flüchtlingen.
Bild: Keystone

Fehr räumte jedoch ein, dass die Kommunikation bei Ausbrüchen von Straftätern verbessert werden könne. Sobald eine Institution von einem Ausbruch wisse, müsse sie umgehend die Behörden der Standortgemeinden informieren.

Kantonsrätinnen und Kantonsräte der SVP forderten ein grundsätzlich strengeres Vorgehen. «Ich hoffe, dass bei Vollzugslockerungen für potenziell gefährliche Straftäter künftig anders entschieden wird», sagte Erstunterzeichnerin Nina Fehr Düsel (SVP, Küsnacht).

«Es gibt Leute, die muss man einfach wegsperren»

Noch etwas grundsätzlicher äusserte sich Hans-Peter Amrein (SVP, Küsnacht). «Es gibt Leute, die muss man einfach wegsperren, fertig.»

Markus Späth (SP, Feuerthalen) kritisierte die polemischen Töne, die der Vorstoss unnötigerweise mit sich bringe. Auch er forderte jedoch von der Justizdirektion eine raschere Kommunikation bei Ausbrüchen von möglicherweise gefährlichen Straftätern.

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