Pharma Kostspielige Medikamente – gleicher Wirkstoff, aber zehnmal so teuer

uri

2.5.2019

Obwohl der Wirkstoff in unterschiedlichen Präparaten identisch ist, können sich die Preise dafür immens unterscheiden.
Obwohl der Wirkstoff in unterschiedlichen Präparaten identisch ist, können sich die Preise dafür immens unterscheiden.
Bild: Keystone

Der Wirkstoff Finasterid ist im Einsatz bei Prostataleiden und in einem Präparat gegen Haarausfall. Im zweiten Fall kostet er umgerechnet jedoch über das Zehnfache. Die Behörden sehen keinen Grund einzuschreiten.

Der Wirkstoff Finasterid kommt sowohl gegen eine gutartig vergrösserte Prostata als auch beim altersbedingten Haarausfall bei Männern zum Einsatz. Allerdings wird das Medikament im ersten Fall von der Krankenkasse bezahlt, beim Haarausfall-Präparat muss man selbst in die Tasche greifen. Und das ziemlich tief.

Wie SRF vorrechnet, kostet die Behandlung mit Propecia (1mg Finasterid) dann nämlich rund 800 Franken beziehungsweise 100 Stück dieser Tabletten in der Apotheke zwischen 250 und 300 Franken. Beim Prostata-Medikament Proscar (5mg Finasterid) liege der Preis für 100 Stück hingegen lediglich bei 80 Franken. Das Medikament gegen Haarausfall sei umgerechnet also über zehnmal so teuer, obwohl es sich nicht wesentlich unterscheide.



«Marktgegebenheiten» als Ursache

Kritisiert wird die ungeheuerliche Preisdifferenz bei den Präparaten, die im Original und als Generika von verschiedenen Herstellern auf den Markt gebracht werden, unter anderem von Christoph Steiner, dem Geschäftsführer der Holbein-Apotheke in Basel. Er sagte dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso», er halte es für einen Skandal, dass «diese Medikamente zugelassen werden, ohne dass jemand die viel zu hohen Preise hinterfragt».

Einige Pharmaunternehmen begründeten die Preisunterschiede gegenüber dem SRF mit «Marktgegebenheiten». Das Unternehmen Sandoz verwies auch darauf, dass Medikamente gegen Haarausfall nicht kassenpflichtig seien.

Entsprechend teilte das BAG mit, man könne sich zu den Preisen der Haarausfall-Medikamente nicht äussern, weil diese nicht auf der Spezialitätenliste geführt würden. Der Preisüberwacher hingegen erklärte sich in dem Fall nicht für zuständig, da verschiedene Produkte verschiedener Hersteller auf dem Markt seien. Man gehe deshalb von einem wirksamen Wettbewerb aus.

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