Per Strafbefehl verurteilt Mann crasht mit 2 Promille in Verkehrsschild – dann sammelt er Autoteile ein und fährt davon

Sven Ziegler

16.3.2026

Das Auto wurde zwar deutlich in Mitleidenschaft gezogen, der Mann fuhr dennoch weiter.
Das Auto wurde zwar deutlich in Mitleidenschaft gezogen, der Mann fuhr dennoch weiter.
BIld: Kapo SZ

Ein betrunkener Autofahrer sorgt in Küssnacht am Rigi SZ für eine spektakuläre Unfallfahrt. Nach dem Crash fährt der Mann zunächst weiter, wendet über eine Sperrfläche und kehrt zur Unfallstelle zurück, um Autoteile einzusammeln. Die Polizei informierte er nicht. Dafür wird er nun zur Kasse gebeten.

Sven Ziegler

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  • Ein 26-jähriger Kroate verursachte in Küssnacht am Rigi mit mindestens 1,97 Promille einen Unfall und beschädigte dabei eine Geschwindigkeitstafel.
  • Nach dem Crash fuhr er weiter, wendete über eine Sperrfläche und sammelte am Unfallort Teile seines Autos ein.
  • Die Staatsanwaltschaft verurteilte ihn unter anderem wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse von 6000 Franken.

Ein 26-jähriger Mann ist im Juni 2025 in Küssnacht am Rigi SZ stark alkoholisiert mit einem Auto verunfallt und danach weitergefahren. Wie aus einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Schwyz hervorgeht, sass der in Bosnien geborene Kroate mit mindestens 1,97 Promille am Steuer eines Fahrzeugs, das ihm nicht gehörte.

Kurz nach dem Kreisel im Dorfzentrum verliert der Mann die Kontrolle über das Auto. Er kommt er von der Strasse ab, gerät auf den begrünten Mittelstreifen. Dort prallt er gegen eine Geschwindigkeitstafel, die dabei umknickt und beschädigt wird.

Auch am Fahrzeug entsteht erheblicher Schaden. Laut der Staatsanwaltschaft wird die Front eingedrückt, die Windschutzscheibe zerbricht und drei der vier Reifen weisen nach dem Crash einen Platten auf.

Kaputtes Auto bei Grillplatz abgestellt

Trotz des stark beschädigten Autos setzt der Mann seine Fahrt fort, wie aus dem Strafbefehl weiter hervorgeht. Zunächst fährt er auf der Gegenfahrbahn weiter, ehe er nach 50 Metern wieder auf die richtige Spur gelangt.

Kurz nach einem Abzweig auf der Schnellstrasse, die durch Küssnacht am Rigi führt, entscheidet sich der Mann laut Strafbefehl, umzudrehen. Dazu überfährt er eine Sperrfläche. Anschliessend kehrt er zur Unfallstelle zurück. Dort steigt er aus und sammelt Kleinteile seines Autos ein, die beim Aufprall auf der Strasse liegen geblieben waren.

Anschliessend setzt er sich erneut ins beschädigte Fahrzeug und fährt weiter durch den Ort, bis er das Auto an einem Grillplatz abstellt. 

Weder die Polizei noch den Eigentümer des Autos informiert der Mann über den Unfall. «Stattdessen entfernte sich der Beschuldigte wissentlich und willentlich von der Unfallstelle», hält die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl fest.

Beobachtet wurde der Unfall jedoch von einer Drittperson, die sofort die Polizei verständigte. Dank dieser Meldung konnten die Einsatzkräfte nach einer Fahndung den mutmasslichen Lenker schliesslich an der Adresse des Fahrzeughalters in Immensee SZ ausfindig machen und kontrollieren. Wie genau der Mann die mehreren Kilometer vom Grillplatz nach Immensee gelangte, geht aus dem Strafbefehl indes nicht hervor. 

Mann wegen mehrerer Delikte verurteilt

Der Mann wurde wegen mehrerer Delikte verurteilt. Dazu zählen unter anderem vorsätzliches Fahren in fahrunfähigem Zustand, versuchte Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, Nichtbeachtung einer Sperrfläche, pflichtwidriges Verhalten nach einem Unfall sowie das Führen eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs. Zudem wurde er wegen einer Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes verurteilt, weil er vor dem Unfall Kokain konsumiert hatte.

Die Staatsanwaltschaft spricht für die zahlreichen Vergehen eine bedingte Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 140 Franken aus. Die Strafe wird nur fällig, wenn sich der Mann innerhalb von zwei Jahren erneut strafbar macht.

Zusätzlich muss er eine Busse von 6000 Franken bezahlen. Wird diese nicht beglichen, drohen 52 Tage Freiheitsstrafe. Auch die Verfahrenskosten von 3268 Franken muss der Verurteilte tragen.

Damit belaufen sich Busse und Kosten insgesamt auf 9868 Franken. Diese muss der Mann innert 30 Tagen bezahlen. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.