Kontakt zwischen Arten meiden Neue Vogelgrippefälle – Bund verordnet Schutzmassnahmen für die ganze Schweiz

SDA

21.11.2025 - 20:18

Einfach so im Freien weiden dürfen Hühner vorerst nicht mehr. (Symbolbild)
Einfach so im Freien weiden dürfen Hühner vorerst nicht mehr. (Symbolbild)
Keystone

Die Vogelgrippe breitet sich in der Schweiz aus. Der Bund hat nun landesweit Präventionsmassnahmen eingeführt, um Geflügel vor Wildvögeln zu schützen und eine Ausbreitung des Virus zu verhindern.

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  • Der Bund schützt schweizweit Geflügel vor Wildvögeln und trennt Tierarten.
  • Tote Wildvögel sollen gemeldet, aber nicht berührt werden.
  • Das Essen von Geflügelprodukten bleibt sicher.

Der Bund weitet die Präventionsmassnahmen zum Schutz gegen die Vogelgrippe auf die ganze Schweiz aus. Er reagiert damit auf den Tod von vier Enten und einem Schwan im Stadtweiher von Wil SG.

In der ganzen Schweiz müssen Tierhalter damit den Auslauf ihres Geflügels auf einen vor Wildvögeln geschützten Bereich zu beschränken, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Freitagabend mitteilte. Ist dies nicht möglich, muss sichergestellt werden, dass die Futter- und Wasserstellen so geschützt sind, dass sie für Wildvögel nicht zugänglich sind.

Weitere Massnahmen zielen unter anderem darauf, Kontakte zwischen den Arten zu vermeiden. Hühner, Enten, Gänse und Laufvögel müssen getrennt gehalten werden. Tierhalterinnen und -halter sollen im Stall Kleider tragen, die sie nur dort verwenden, und den Zutritt zum Stall beschränken.

Pouletfleisch und Eier können weiterhin gegessen werden

Das BLV weist die Bevölkerung zudem an, tote oder kranke Wildvögel nicht zu berühren und diese umgehend den zuständigen Behörden zu melden. Übertragungen des Vogelgrippevirus auf den Menschen sind bis jetzt nur in Einzelfällen, nach engem, ungeschütztem Kontakt mit infizierten Vögeln erfolgt. Das Essen von Geflügelprodukten wie Pouletfleisch oder Eier können weiterhin ohne Bedenken erfolgen.

Die angepasste Verordnung tritt am 25. November 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. März 2026.