Streit wegen Tierpension in Winterthur eskaliertBauer droht Nachbarin mit Wasserschlauch und Schüssen
Samuel Walder
4.2.2025
Ein Streit, der bis vor Gericht geht – und das wegen einer Tierpension. (Symbolbild)
Katja Sponholz/dpa/dpa-tmn
Ein 83-jähriger Landwirt droht einer Frau, sie mit einem Wasserschlauch zu bespritzen – später sollen Schüsse folgen. Ein Streit wegen einer Tierpension eskaliert und endet vor Gericht.
Was als jahrzehntelanger Unmut begann, endete nun vor Gericht: Ein 83-jähriger Landwirt aus der Region Winterthur wurde in erster Instanz wegen Drohung und Tätlichkeiten verurteilt. Sein Vergehen? Er hatte seine Nachbarin und deren Kundinnen – Betreiberin einer seit 25 Jahren illegalen Tierpension – mit dem Wasserschlauch abgespritzt und soll sie mit den Worten «S nöchscht Mal wird gschosse» bedroht haben. Das berichtet der «Landbote».
Der Prozess offenbarte die tieferen Ursachen des Konflikts: Die Tierpension wurde über 25 Jahre ohne Baubewilligung betrieben. Laut dem Verteidiger des Landwirts gibt es bis heute keine Bewilligung zur Nutzungsänderung des Wohnhauses.
Besonders stört den Landwirt neben der widerrechtlichen Nutzung des Wegrechts durch Kunden des Hundeheims der Lärm: Kunden bringen und holen ihre Hunde teilweise früh am Morgen und spät am Abend, was für den betagten Nachbarn zunehmend zur Belastung wurde. Seine Beschwerden bei der Betreiberin, der Gemeinde und den Kunden blieben erfolglos.
Warum griff die Gemeinde nicht ein?
Die Recherchen zeigen: Die Gemeinde wusste nichts – oder wollte nichts wissen. Die aktuelle Gemeindepräsidentin behauptet, es habe nie Beschwerden gegeben – eine Aussage, die dem Vortrag des Verteidigers widerspricht.
Ihr Amtsvorgänger erklärte hingegen: «Wo keine Reklamation, da gehen wir davon aus, dass alles ordnungsgemäss ist.»
Tatsächlich hätte die Gemeinde jedoch aktiv werden müssen, sobald sie von der illegalen Tierpension erfährt – etwa durch eine schriftliche Beschwerde oder eine offizielle Lärmklage.
Jetzt muss die Tierpension ein Baugesuch einreichen
Die Betreiberin der Tierpension zeigt sich überrascht: «Ich wusste nicht, dass ich eine Baubewilligung benötige.» Sie habe eine Betriebsbewilligung des kantonalen Veterinäramts, das den Betrieb regelmässig überprüft und alle fünf Jahre verlängert.
Nun will sie kurzfristig ein nachträgliches Baugesuch einreichen. Doch ob sie die Bewilligung bekommt, ist ungewiss. Die Liegenschaft befindet sich in der Kernzone, wo «mässig störendes Gewerbe» erlaubt ist. Sollte die Gemeinde die Bewilligung erteilen, könnte der Landwirt dagegen rekurrieren – dann würde das kantonale Baurekursgericht entscheiden.
Ähnliche Fälle – andere Urteile
In einem früheren Fall in derselben Gemeinde wurde ein Baugesuch für ein Hundeheim mit 20 Plätzen abgelehnt – mit der Begründung, dass der Lärm unzumutbar sei. Das Bundesgericht bestätigte damals die Entscheidung.
Die damalige Liegenschaft befand sich in einer Wohnzone mit Gewerbeerleichterung, wo die Vorschriften strenger sind als in der Kernzone. Die geplante Kapazität war deutlich höher (20 Hunde statt maximal 7).
Der Redaktor hat diesen Artikel mithilfe von KI geschrieben.
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