Medienkonferenz Lauber verteidigt sich emotional und kritisiert Aufsichtsbehörde

sda

10.5.2019

Bundesanwalt Michael Lauber verteidigt sich vor den Medien.
Bundesanwalt Michael Lauber verteidigt sich vor den Medien.
Bild: Keystone/Peter Klaunzer

Michael Lauber will trotz des zunehmenden Drucks Bundesanwalt bleiben. Er verteidigte sich am Freitag in Bern vor den Medien – und griff die Aufsichtsbehörde seinerseits scharf an.

Bundesanwalt Michael Lauber will trotz des zunehmenden Drucks Bundesanwalt bleiben. Er halte an seiner Kandidatur für eine weitere Amtszeit fest, sagte Lauber am Freitag vor den Medien in Bern. Er verteidigte sich – und attackierte seinerseits die Aufsichtsbehörde.

Unter Druck steht Lauber wegen informeller Treffen mit Fifa-Chef Gianni Infantino. Solche Treffen sind zulässig, sie hätten aber protokolliert und in den Akten dokumentiert werden müssen. Dass das nicht geschah, sei die Ursache für die heutige «gravierende Situation», räumte Lauber ein. «Dafür trage ich die volle Verantwortung.»

Gegenüber der Aufsichtsbehörde (AB-BA) hatte Lauber zudem nur zwei Treffen im Jahr 2016 angegeben. Später räumte er ein, dass es 2017 wohl ein drittes Treffen gegeben habe. Er gab an, sich nicht an dieses zu erinnern. Dabei blieb Lauber am Freitag: «Wenn ich die Erinnerung nicht habe, habe ich sie nicht.» Er habe kein Motiv, nicht die Wahrheit zu sagen. «Ich lüge nicht, ich verschweige auch nichts. Ich weise diese beiden Vorwürfe in aller Form zurück», sagte der Bundesanwalt.

Lauber wittert Verschwörungstheorien

Lauber zeigte zwar Verständnis dafür, dass diese Erinnerungslücke schwierig zu verstehen ist und Raum für Spekulationen lässt. Kein Verständnis hat er aber für «teilweise bewusst geförderte Spekulationen, Mutmassungen, Verschwörungstheorien und Fehlinterpretationen». Schon der Anschein, dass er lüge, sei eine Gefahr für die Glaubwürdigkeit der Bundesanwaltschaft. Dieses Klima sei extrem schädlich.

Dafür macht Lauber nicht zuletzt die eigene Aufsichtsbehörde verantwortlich. Die AB-BA unter Leitung von Hanspeter Uster hatte kurz vor dessen Medienauftritt bekannt gegeben, dass sie eine Disziplinaruntersuchung im Zusammenhang mit den Fifa-Verfahren eröffnen wird.

Mit der Untersuchung wird eine externe Fachperson betraut. Damit wolle sie ein objektives und faires Verfahren sicherstellen, schreibt die Aufsichtsbehörde in einer Mitteilung. Um wen es sich handelt, soll später mitgeteilt werden. Mögliche Folgen einer Disziplinaruntersuchung sind eine Verwarnung, ein Verweis oder eine Lohnkürzung von höchstens 10 Prozent für maximal ein Jahr.

«Institutionelle Krise»

Diese Situation erschüttere ihn, sagte Lauber. Er habe auf seine Erinnerungsfähigkeit gebaut und auf die Einordnungsfähigkeit der AB-BA. «Ich habe erwartet, dass man mir auch in diesem Sinne vertraut.» Aufgrund der heutigen Situation und der Berichte der AB-BA müsse er aber davon ausgehen, dass diese nicht von einer Vertrauensbeziehung ausgehe.

Lauber sprach von aus dem Zusammenhang gerissenen Aussagen und fehlender Einordnung. «Diese Einstellung enttäuscht mich.» Dass nicht einmal in Betracht gezogen werde, dass er die Wahrheit sagen könnte, betrachte er als «Anmassung». Die gegen ihn eröffnete Disziplinaruntersuchung bezeichnete er als Frontalangriff gegen seine Person und als «Eingriff in die Unabhängigkeit der Bundesanwaltschaft». Es handle sich um eine «heraufbeschworene institutionelle Krise».

Lauber will sich wehren

Er werde sich zum Schutz der Bundesanwaltschaft, ihrer Verfahren und seiner eigenen Person mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln wehren, sagte Lauber. Gleichzeitig bekräftigte er seine Kandidatur für die Wiederwahl. Rhetorisch fragte er, ob er etwa für das Amt nicht tauge, weil er die Wahrheit sage, weil er sich nicht erinnere, weil er störe oder weil die wochenlange Berichterstattung der Medien doch Wirkung zeige.

Die Wiederwahl für die dritte Amtszeit ist für die Sommersession der eidgenössischen Räte vorgesehen. Wird das Geschäft nicht verschoben, könnte es eng werden für den Bundesanwalt. Die offenen Fragen dürften ihn zumindest Stimmen kosten.

Vorentscheide fallen kommende Woche: Am Montag wird Lauber den Geschäftsprüfungskommissionen des Parlaments Red und Antwort stehen, am Mittwoch berät die Gerichtskommission, ob sie den Bundesanwalt zur Wiederwahl empfiehlt.

Weitere Personen beteiligt

Neben den Fragen rund um das Verschweigen des dritten Treffens steht auch der Verdacht der Amtsgeheimnisverletzung im Raum. Dabei geht es um den Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold, der die Treffen eingefädelt hatte und Infantino bei einem oder mehreren Treffen begleitete.

Arnold ist ein unbeteiligter Dritter. Sind Verfahrensinhalte besprochen worden, könnte das eine Verletzung des Amtsgeheimnisses darstellen. Lauber sagt, es sei lediglich um Verfahrensfragen wie den Umgang mit der Datenmenge und die Bitte um Mitarbeit gegangen. Er wies auch stets darauf hin, dass Infantino nicht Verfahrensbeteiligter oder Beschuldigter sei.

Ihre Untersuchungen im Zusammenhang mit Fussball hatte die Bundesanwaltschaft auf eine Anzeige der Fifa im November 2014 an die Hand genommen. Ein erstes Strafverfahren gegen Unbekannt wurde im März 2015 eröffnet. Inzwischen ist der Komplex auf rund 25 Verfahren angewachsen. Die Bundesanwaltschaft strebt an, die ersten dieser Verfahren im kommenden Jahr zum Abschluss zu bringen.


Bilder aus der Schweiz
Zurück zur Startseite