165'000 Franken weg Laufentalerin zockt alte Schulfreundin jahrelang ab

Sven Ziegler

12.5.2026

Das Baselbieter Strafgericht. (Archivbild)
Das Baselbieter Strafgericht. (Archivbild)
sda

Über Jahre täuschte eine Frau aus dem Laufental ihrer früheren Schulfreundin ein erfolgreiches Leben vor. Mit erfundenen Geschichten über Versicherungen, Immobilien und Vermögen erschlich sie sich schliesslich Kredite von mehr als 160'000 Franken. Nun wurde die 58-Jährige verurteilt.

Sven Ziegler

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  • Eine 58-jährige Frau aus dem Laufental erschlich sich von einer früheren Schulfreundin insgesamt rund 165'000 Franken.
  • Die Angeklagte täuschte unter anderem eine hohe Lebensversicherung und finanzielle Sicherheiten vor, die gar nicht existierten.
  • Das Strafgericht Baselland verurteilte die Frau wegen gewerbsmässigen Betrugs und mehrfacher Urkundenfälschung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe.

Als sich zwei frühere Schulfreundinnen Jahre nach ihrer gemeinsamen Zeit in der Ostschweiz wieder begegneten, ahnte eine der beiden offenbar nicht, worauf sie sich einliess. Wie die «bz Basel» berichtet, präsentierte sich die heute 58-jährige Frau aus dem Laufental als erfolgreiche Psychologin mit Eigentumswohnung und sportlichem Ehrgeiz. Vor Gericht räumte sie später ein, dass grosse Teile dieser Selbstdarstellung erfunden gewesen seien.

Spätestens ab 2019 nahm der Fall eine strafrechtlich relevante Wendung. Die Frau bat ihre ehemalige Bekannte damals um finanzielle Hilfe. Wegen angeblich ausbleibender Zahlungen einer Krankentaggeldversicherung brauche sie dringend Geld. Aus den zunächst gefragten 10'000 Franken wurden beim persönlichen Treffen laut Anklage rasch 15'000 Franken.

Um Vertrauen zu schaffen, präsentierte die Beschuldigte laut Gericht erfundene Sicherheiten. Dazu gehörte unter anderem eine angebliche Lebensversicherung über 850'000 Franken. Tatsächlich existierte diese Absicherung nicht. Auch die behaupteten Taggeldzahlungen standen nie in Aussicht. Die Versicherung hatte zuvor festgestellt, dass die Frau gar kein relevantes Einkommen erzielt hatte.

Gefälschte Erbbescheinigung vorgezeigt

Trotz ausbleibender Rückzahlungen blieb der Kontakt zunächst bestehen. Die finanzielle Unterstützung nahm jedoch immer grössere Ausmasse an. Insgesamt überwies die Schulfreundin der Angeklagten schliesslich rund 165'000 Franken.

Besonders schwer wog vor Gericht laut «bz Basel» eine gefälschte Erbbescheinigung. Damit sollte der Eindruck entstehen, die Schulfreundin sei im Todesfall der Schuldnerin als Begünstigte einer Lebensversicherung eingetragen.

Die Richter hielten zudem fest, dass die Frau bereits seit vielen Jahren in schwierigen finanziellen Verhältnissen gelebt habe. Bereits 2011 war sie in der Ostschweiz wegen Veruntreuung verurteilt worden. Diese Vorstrafe durfte bei der Strafzumessung zwar nicht mehr direkt berücksichtigt werden, floss laut Gericht aber in die Einschätzung ihres künftigen Verhaltens ein.

Das Strafgericht Baselland verurteilte die 58-Jährige schliesslich wegen gewerbsmässigen Betrugs sowie mehrfacher Urkundenfälschung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Davon wurden 24 Monate bedingt ausgesprochen, sechs Monate muss sie absitzen.

Zusätzlich muss die Frau Verfahrens- und Gerichtskosten von mehr als 10'000 Franken übernehmen. Die Rückzahlung der über 160'000 Franken hatte sie bereits anerkannt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.