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Femizid in Binningen BL

Mann erhält lebenslang für Mord an Ex-Miss-Schweiz-Kandidatin

Der Angeklagte im Fall des Femizid an der Ex-Miss-Schweiz-Finalistin wurde heute verurteilt. (Archivbild)

Der Angeklagte im Fall des Femizid an der Ex-Miss-Schweiz-Finalistin wurde heute verurteilt. (Archivbild)

sda

Das Baselbieter Strafgericht hat am Mittwoch den 44-jährigen Beschuldigten im Femizid-Prozess wegen Mordes und Störung des Totenfriedens zu einer lebenslänglichen Gefängnisstrafe verurteilt.

Samuel Walder
Keystone-SDA

Samuel Walder, Keystone-SDA

13.05.2026, 08:50

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ein Mann wurde wegen der Tötung seiner Ehefrau, einer Ex-Miss-Schweiz-Finalistin, zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft sprach von einem besonders grausamen Femizid.
  • Der Beschuldigte gab die Tötung zu, sprach jedoch von Notwehr, was Gutachten kaum stützten. Das Gericht folgte der Anklage, wonach er seine Frau vorsätzlich strangulierte.
  • Nach der Tat zerstückelte er die Leiche, um Spuren zu verwischen, und bot den Hinterbliebenen Geld an. Die Verteidigung forderte Freispruch, geriet aber wegen Angriffen auf das Opfer in Kritik.
Zusammenfassung erstellt mitmyAi

Der Fall um die getötete Ex-Miss Schweiz-Finalistin aus Binningen zählt laut Staatsanwältin zu den «grausamsten und erschütterndsten Femizide der Schweiz», heisst es beim «Tages Anzeiger». Entsprechend weit gehen die Forderungen auseinander: Die Anklage verlangt lebenslänglich, die Verteidigung einen Freispruch. Am Mittwoch wurde der Mann zu einer Lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Unbestritten war, dass der Ehemann seine Frau getötet hat. Er sprach von Notwehr und sagte vor Gericht, sie habe ihn mit einem Messer angegriffen. Die Gutachten stützten diese Version jedoch kaum. Die Anklage ging davon aus, dass er sie vorsätzlich und von hinten stranguliert hatte. Ein Gutachter sah im Trennungskonflikt eine von Wut geprägte Reaktion, die «durch die Decke schiessen liess».

Er bot den Hinterbliebenen 100'000 Franken

Nach der Tat zerstückelte der Mann die Leiche, um Spuren zu verwischen. In diesem Punkt ist er geständig. Sollte er nur dafür verurteilt werden, wäre seine Strafe mit der bisherigen Haft bereits verbüsst.

Zu Beginn des Prozesses bot der Beschuldigte den Hinterbliebenen 100’000 Franken an. Ob dies aus Reue oder aus taktischen Gründen geschah, ist umstritten. Die Verteidigung geriet zudem in Kritik, weil sie das Opfer stark angegriffen hat.

Das Urteilfolgte heute, Mittwoch. Der Mann wurde zu einer Lebenslangen Freiheitsstrafe vom Gericht verurteilt.

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