Vorwürfe in Wil SG Lehrer soll in Sporthallen-Garderobe gefilmt haben

Sven Ziegler

21.11.2025

In der Umkleide einer Turnhalle soll der Lehrer gefilmt haben. (Symbolbild)
In der Umkleide einer Turnhalle soll der Lehrer gefilmt haben. (Symbolbild)
sda

Am Berufs- und Weiterbildungszentrum Wil-Uzwil steht ein Lehrer unter Verdacht, in einer Umkleide der Sporthalle unerlaubte Aufnahmen gemacht zu haben. Die Schule reagierte sofort – und die Strafbehörden ermitteln.

Redaktion blue News

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  • Am BZWU Wil-Uzwil wurde eine Lehrperson freigestellt und fristlos entlassen.
  • Die Schule meldete den Verdacht heimlicher Aufnahmen umgehend der Kantonspolizei St. Gallen.
  • Gegen die kantonal angestellte Lehrperson läuft ein Ermächtigungsverfahren, bevor offiziell ermittelt werden darf.

Am Berufs- und Weiterbildungszentrum Wil-Uzwil (BZWU) ist eine Lehrperson ins Visier von Schulleitung und Strafverfolgung geraten. Der Vorwurf: In der Umkleide der Sporthalle im Schulareal Lindenhof in Wil sollen heimlich andere Lehrpersonen gefilmt worden sein. Das «Tagblatt» berichtete zuerst darüber.

Rektor Marco Frauchiger bestätigt auf Anfrage, dass die Schulleitung Ende Oktober entsprechende Hinweise erhielt und sofort die Kantonspolizei St. Gallen einschaltete. Die betroffenen Räumlichkeiten wurden durchsucht, weitere Geräte fand die Polizei nach Angaben der Schule nicht. Parallel leitete das BZWU interne arbeitsrechtliche Abklärungen ein. «Der Schutz unserer Lernenden und Lehrpersonen hat oberste Priorität», sagt Frauchiger.

Diese Abklärungen führten zum dringenden Tatverdacht – und zu klaren Konsequenzen: Die beteiligte Lehrperson wurde zunächst freigestellt und inzwischen fristlos entlassen. Weitere Angaben zu Hintergründen oder zur Identität der Person macht die Schulleitung nicht.

Staatsanwaltschaft ermittelt

In einer internen Mitteilung informierte das BZWU alle Lernenden und Ausbildungsbetriebe am Standort Wil über den Vorfall. Auch werde geprüft, ob neben dem Kollegium weitere Personen betroffen sein könnten. Konkrete Hinweise darauf liegen bislang nicht vor.

Die Staatsanwaltschaft St. Gallen bestätigt ein polizeiliches Ermittlungsverfahren. Bevor offiziell Anklagen oder Zwangsmassnahmen möglich sind, braucht es jedoch ein Ermächtigungsverfahren: Weil es sich um eine kantonal angestellte Lehrperson handelt, muss die Anklagekammer entscheiden, ob ein formelles Strafverfahren eröffnet werden darf. Dieses Verfahren sei derzeit pendent, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Wie es am BZWU weitergeht, hängt nun von den Ergebnissen der polizeilichen Ermittlungen und der Entscheidung der Anklagekammer ab.