Travail Suisse Schwarze Liste für Unternehmen, die ungleiche Löhne bezahlen

SDA/jka

30.6.2020 - 09:34

Lohnunterschiede von Männern und Frauen sind nicht immer objektiv erklärbar. 
Lohnunterschiede von Männern und Frauen sind nicht immer objektiv erklärbar. 
Source: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Für Travail Suisse greift die Revision des Gleichstellungsgesetzes nicht weit genug. Sie lanciert deshalb die Plattform RESPECT8-3.CH – mit einer weissen und einer schwarzen Liste für Unternehmen.

Es ist mittlerweile eine wohl bekannte Tatsache: Die Durchschnittslöhne der Frauen sind hierzulande monatlich rund 1'500 Franken tiefer als diejenigen der Männer. Ungefähr die Hälfte von diesem Betrag ist objektiv nicht erklärbar – etwa durch Faktoren wie die Anzahl Dienstjahre oder Berufsbranche.

Am Mittwoch, 1. Juli, tritt das revidierte Gleichstellungsgesetz in Kraft, das diese Lohndifferenz verringern will. So haben sämtliche Schweizer Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden ab dem 1. Juli ein Jahr Zeit, um ihre Löhne überprüfen zu lassen. 

Die Unternehmen müssen ihre Analysen innert Jahresfrist vorlegen. Die Analysen sind anschliessend alle vier Jahre zu wiederholen, wenn die erste unerklärliche Ungleichheiten bei den Löhnen ergab. Über die Ergebnisse müssen die Unternehmen ihre Angestellten informieren. Das Gesetz ist nach dem Willen des Parlaments auf zwölf Jahre befristet.

Travail Suisse: «Zahnloser Papiertiger»

Alles in allem sei das Gesetz im politischen Prozess zum zahnlosen Papiertiger verkommen, kommentierte Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik beim Gewerkschaftsdachverband Travail Suisse, an einer Medienkonferenz am Dienstagvormittag.

Der Frauenstreik habe gezeigt, dass es endlich verbindliche Schritte gegen die Lohndiskriminierung brauche. Ebendiese fehlen laut Fischer im revidierten Gesetz – dieses sieht keine Sanktionen vor.

Zudem unterstünden nur 0,9 Prozent der grössten Unternehmen in der Schweiz der Kontrollpflicht ab 100 Beschäftigten. Bei diesen Unternehmen arbeiten gemäss Fischer allerdings 46 Prozent aller Angestellten.

Um die Ziele des Gleichstellungsgesetzes zu unterstützen und die angeprangerten Mängel auf Gesetzesebene abzufedern, lancieren Travail Suisse und der Gewerkschaft angeschlossene Verbände nun die Plattform RESPECT8-3.CH. 

Weisse und schwarze Liste gegen Lohndiskriminierung

Unternehmen, die 50 oder mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zählen, haben die Möglichkeit, sich auf der Plattform zu registrieren und ihre Löhne schneller als vom Gesetz vorgesehen überprüfen zu lassen. Dies soll ihnen laut Travail Suisse die Möglichkeit bieten, sich als Vorreiter der Lohngleichheit zu positionieren. 

Bereits jetzt seien etliche Unternehmen auf der weissen Liste präsent. Stellvertretend für diese positiven Vorreiter stünden mit der Post und Lidl Schweiz zwei grosse und bekannte Unternehmen bereit, ihr Engagement für Lohngleichheit zu bekräftigen. 

Während in einem ersten Schritt die positiven Vorreiter hervorgehoben würden, werde die Plattform zukünftig mit einer schwarzen Liste ergänzt, so Fischer. Mitarbeitende etwa hätten die Möglichkeit, Unternehmungen zu melden, in denen sie Lohndiskriminierungen feststellten. Bestätige eine Überprüfung diesen Verdacht, werde das Unternehmen in die Liste mit denjenigen Unternehmen, die sich nicht an die Vorgaben halten, aufgenommen – die schwarze Liste.

Auch der Bund stellt Firmen mit über 100 Mitarbeitenden ein überarbeitetes Lohnanalyse-Instrument zur Verfügung. Das Analyse-Tool heisst Logib und war bereits bisher auf Basis des Tabellenkalkulationsprogramms Excel verfügbar. Dieses wurde nun durch eine Webapplikation abgelöst.

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