BahnLuzern will beim Durchgangsbahnhof keine Zeit verlieren
SDA
9.1.2018 - 15:05
Der Kanton Luzern will, dass neben der Projektierung des Durchgangsbahnhofs auch der Bau des Grossprojekts in den Bahnausbauschritt 2030/35 aufgenommen wird. Dies schreibt er in seiner Vernehmlassung an den Bund.
Der Luzerner Regierungsrat ist der Ansicht, dass der Durchgangsbahnhof nicht nur Luzern dient, sondern für die gesamte schweizerische Schienenmobilität einen Quantensprung bedeutet. Die Projektierung sei unverzüglich auszulösen und über den Ausbauschritt 2030/35 zu finanzieren, fordert er in der am Dienstag publizierten Vernehmlassungsantwort zu den vom Bund geplanten Bahnprojekten.
In den Ausbauschritt 2030/35 aufgenommen werden soll nach Ansicht der Luzerner Regierung neben der Projektierung auch die Realisierung des Projektes, oder zumindest eine erste Finanzierungstranche. Der Regierungsrat will damit nach Angaben einer Departementssprecherin verhindern, dass nach der Projektierung allein aus formalen Gründen mit dem Bau zugewartet werden müsse.
Für die Realisierung des Tiefbahnhofs schlägt der Bundesrat eine Vorfinanzierung durch den Kanton vor. Der Regierungsrat teilte mit, er begrüsse diese Option. Der Baustart könne damit - verglichen mit einer Realisierung erst im darauffolgenden Ausbauschritt - um vier bis zehn Jahre beschleunigt werden. Diese Vorfinanzierungskosten müssten aber für den Kanton Luzern tragbar sein.
Luzern geht einen Schritt weiter
Mit dem bundesrätlichen Vorschlag müsste der Kanton Luzern nach eigenen Angaben eine zeitlich unbestimmte Finanzierung ohne Rückzahlungsgarantie übernehmen. Diese Kosten und Risiken wären zu hoch und nicht mehrheitsfähig, teilte der Regierungsrat mit.
Mit seiner Forderung, die Realisierung des Durchgangsbahnhofes in den Ausbauschritt 2030/35 aufzunehmen, geht Luzern über jene der Zentralschweizer Konferenz der Kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (ZKöV) hinaus. Diese verlangen, dass neben der Projektierung und der Möglichkeit einer Vorfinanzierung Vorbereitungsmassnahmen in der Höhe von bis zu 200 Millionen Franken in den Ausbauschritt aufgenommen werden.
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