IV-Rente von 1960 Franken Luzerner IV-Bezüger kämpft vergeblich gegen Serafe-Gebühr

Petar Marjanović

6.10.2025

Rudolf Schweizer war vor sechs Jahren auch national in die Schlagzeilen geraten, weil er als Parteiloser in die Luzerner Regierung wollte. (Archivbild)
Rudolf Schweizer war vor sechs Jahren auch national in die Schlagzeilen geraten, weil er als Parteiloser in die Luzerner Regierung wollte. (Archivbild)
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Rudolf Schweizer kämpfte vergeblich um die Befreiung von der Serafe-Abgabe. Das Gericht wies seine Beschwerde ab. Doch es zeigte ihm, wie er Hilfe erhalten kann, ohne Gerichtskosten tragen zu müssen.

Petar Marjanović

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  • Rudolf Schweizer aus Luzern, ehemaliger Karosseriemeister, wollte weiter von der Serafe-Abgabe befreit bleiben.
  • Das Bundesverwaltungsgericht wies seine Beschwerde ab, weil er keine aktuelle Bestätigung über Ergänzungsleistungen vorlegen konnte.
  • Immerhin erhält er unentgeltliche Rechtspflege und muss keine Gerichtskosten zahlen.

Rudolf Schweizer ist im Kanton Luzern kein Unbekannter. Der eidgenössisch diplomierte Karosserie-Werkleiter führte viele Jahre eine eigene Werkstatt in Kriens LU und trat mehrfach als parteiloser Kandidat zu politischen Wahlen an – unter anderem für den Luzerner Stadtrat und das Stadtpräsidium. Gewählt wurde er nie. Bekannt blieb er als Handwerker mit klaren Meinungen und als Bürger, der sich gegen Ungerechtigkeiten wehrt.

Nun hat Schweizer vor dem Bundesverwaltungsgericht einen weiteren Kampf verloren: Er wollte erreichen, dass er weiterhin keine Radio- und Fernsehabgabe bezahlen muss.

Das Unternehmen Serafe, welches die Radio/TV-Abgabe im Auftrag des Staates einzieht, hatte seine Befreiung aufgehoben, weil keine aktuelle Bestätigung über den Bezug von Ergänzungsleistungen mehr vorlag. Das Gericht bestätigte Ende September diesen Entscheid.

Bei Ergänzungsleistungen: Serafe-Befreiung beantragen

In seiner Beschwerde machte Schweizer seine schwierige finanzielle Lage geltend. Er verwies auf seine IV-Rente von 1960 Franken im Monat und auf gesundheitliche Probleme, die ihn seit Jahren arbeitsunfähig machen.

Das Gericht anerkannte diese Umstände, hielt aber fest: Eine Befreiung von der Abgabe ist nur möglich, wenn ein aktueller Nachweis über den Bezug von Ergänzungsleistungen vorliegt. Einen solchen Nachweis habe Schweizer nicht eingereicht.

Damit blieb seine Beschwerde chancenlos. Das Gericht zeigte ihm aber, was er tun kann: Sollte er künftig wieder Ergänzungsleistungen erhalten, kann er ein neues Gesuch bei Serafe stellen. Die Befreiung gilt dann rückwirkend ab dem Beginn des Leistungsbezugs.

Gerichtsprozess für ihn ohne Kosten

Auf weitere Forderungen Schweizers – etwa die Rückzahlung früherer Gebühren aus den Jahren 1993 bis 2014 – trat das Gericht nicht ein. Diese Punkte seien nicht Teil des laufenden Verfahrens.

Immerhin: Für die Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht muss er aufgrund des Anrechts auf unentgeltliche Rechtspflege keine Gerichtskosten bezahlen. Mit diesem Mittel wird garantiert, dass Bürger*innen ohne Mittel ihr Recht vor Gericht einklagen können – sofern eine Beschwerde nicht aussichtslos erscheint.

Das Urteil vom 25. September 2025 (A-7212/2024) ist noch nicht rechtskräftig und kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.


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