Falsche UmsatzzahlenAargauer Geschäftsführer wegen Covid-19-Kreditbetrug verurteilt – Freiheitsstrafe
ai-scrape
29.3.2025 - 18:09
Ein Geschäftsführer aus dem Seetal AG hat bei der Beantragung eines Covid-19-Kredits falsche Angaben gemacht.
sda
Ein Geschäftsführer aus dem Seetal AG hat bei der Beantragung eines Covid-19-Kredits falsche Angaben gemacht. Nun hat ein Gericht entschieden, dass er ins Gefängnis und das Land verlassen muss.
Ein Geschäftsführer aus dem Seetal AG hat im Jahr 2020 für seine Baufirma einen Covid-19-Kredit beantragt und dabei falsche Umsatzzahlen angegeben. Dies führte dazu, dass er einen Kredit von 165'000 Franken erhielt, obwohl der tatsächliche Umsatz der Firma deutlich niedriger war.
Die Kantonale Staatsanwaltschaft stellte fest, dass das Unternehmen dadurch rund 133'000 Franken zu viel erhalten hatte. Der Fall wurde vor dem Bezirksgericht Kulm verhandelt, wo der Angeklagte sich für den Betrug verantworten musste. Das berichtet die «Aargauer Zeitung».
Der Prozess drehte sich um die falschen Angaben, die der Geschäftsführer gemacht hatte, um den Kredit zu erhalten. Gerichtspräsident Christian Märki betonte, dass die Anforderungen für einen Covid-Kredit klar kommuniziert worden waren. Der Angeklagte, der im Baugewerbe tätig war, hatte jedoch behauptet, dass sein ehemaliger Geschäftspartner für die falschen Zahlen verantwortlich sei.
Dieser Partner sei nach dem Kreditantrag verschwunden und bis heute unauffindbar. Dennoch zeigte das Antragsformular die Unterschrift des Angeklagten, der zu dieser Zeit der einzige Zeichnungsberechtigte war.
Auch wegen Körperverletzung beschuldigt
Während der polizeilichen Befragung hatte der Angeklagte zugegeben, den Antrag selbst ausgefüllt zu haben. Vor Gericht behauptete er jedoch, er habe seinem Geschäftspartner vertraut und die Zahlen nicht überprüft. Er erklärte, dass er lediglich Aufträge angenommen und auf Baustellen ausgeführt habe, ohne sich weiterzubilden, schreibt die Zeitung weiter.
Nach Erhalt des Kredits wurden innerhalb eines Monats über 140'000 Franken in bar vom Geschäftskonto abgehoben. Der Angeklagte konnte keine Belege für die Verwendung dieser Beträge vorlegen. Im Oktober 2022 wurde das Konkursverfahren gegen die Baufirma eingeleitet, da eine Überschuldung festgestellt wurde. Der Angeklagte hatte bereits in der Vergangenheit mehrere Unternehmen in den Konkurs geführt.
Zusätzlich zu den Betrugsvorwürfen wurde der Angeklagte der Körperverletzung beschuldigt. Im Jahr 2023 kam es in einem Club zu einem Vorfall, bei dem er seine Partnerin körperlich angegriffen haben soll. Videoaufnahmen zeigten, wie er die Frau ohrfeigte und zu Boden drückte. Der Angeklagte bestritt die Schwere der Vorwürfe und behauptete, die Frau könnte sich selbst verletzt haben, um ihn zu belasten.
Harte Strafe
Nach einer kurzen Beratung befand das Gericht den Angeklagten in sechs von sieben Anklagepunkten für schuldig. Die Körperverletzung wurde mangels Beweisen fallen gelassen, da das Opfer keine ärztlichen Nachweise vorlegte und die Anzeige zurückzog.
Der Angeklagte erhielt eine Geldstrafe von 500 Franken, einen Landesverweis von fünf Jahren und eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren, die aufgrund seiner Vorstrafen und Uneinsichtigkeit verhängt wurde.
Die Redaktorin hat diesen Artikel mithilfe von KI geschrieben.