Eschenz TG Mann bringt seine Kinder um – wie er es Monate zuvor angedroht hatte

Von Jennifer Furer

2.7.2020

Die Tat fand am 30. Juni in Eschenz TG statt. 
Die Tat fand am 30. Juni in Eschenz TG statt. 
Keystone

Heute Donnerstag hielten die Thurgauer Behörden eine Medienkonferenz zum Tötungsdelikt in Eschenz ab. Grund: Der Mann war der Justiz bekannt und die Kesb beschäftigte sich bereits mit der betroffenen Familie.

Ein Familienvater bringt seine beiden Kinder, vier und sieben Jahre alt, an seinem Wohnort in Eschenz TG um. Der 38-Jährige nimmt sich daraufhin selbst das Leben. 

Der Vater war erst Anfang Jahr in die Wohnung eingezogen. Er und die Mutter der beiden Kinder hatten sich getrennt. Zuvor waren sie bis im Frühjahr zusammen im Kanton Schaffhausen wohnhaft, wie die Thurgauer Behörden an einer Pressekonferenz am Donnerstag mitteilten.

Bei der Pressekonferenz zum Tötungsdelikt vom vergangenen Sonntag wurde auch bekannt gegeben, dass der Vater bereits am 22. Oktober 2019 mit Suizid und der Tötung seiner Kinder gedroht hatte. Dabei soll er ein Messer in der Hand gehalten haben. Die Ehefrau meldete dies der Stadtpolizei Stein am Rhein. Diese nahm den Mann fest und brachte ihn laut Staatsanwalt Peter Sticher ins Gefängnis.

Mann bereits verurteilt

Der Vater sei drei Tage lang fürsorgerisch untergebracht und von einem Psychiater begutachtet worden, sagte Sticher weiter. Er sei daraufhin entlassen worden, da man ihn nicht länger habe festhalten können. Im April wurde er dann wegen mehrfacher Drohung und Sachbeschädigung zu einer Busse per Strafbefehl verurteilt. 

Anfang November 2019 stellte die Ehefrau ein Eheschutzgesuch, sagte Andreas Textor, Vizepräsident des Thurgauer Kantonsgerichts. Die Ehegatten hätten sich über die Folgen der Trennung geeinigt – auch was die Betreuung der Kinder angeht.

Elternkonflikt bei Kesb gemeldet

Im März und April 2020 meldete sich die Mutter bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Schaffhausen (Kesb). Sie berichtete von einem Elternkonflikt im Rahmen der Trennungssituation. Es sei zu keinem Zeitpunkt geäussert worden, dass die Kinder durch den Vater gefährdet sein könnten, heisst es seitens der Behörden.

Die Kesb habe daraufhin Abklärungen getätigt, wie es weiter heisst. Auch diese ergaben keine Anhaltspunkte, wonach die Kinder durch den Vater gefährdet sein könnten.

Der Schaffhauser Regierungsrat Ernst Landolt weist jegliche Schuld der Behörden von sich. «Die Tat war nicht vorhersehbar», sagte er an der Pressekonferenz. Man habe keine Gefährdung der Kinder durch den Ehemann festgestellt. 


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Beratungstelefon der Dargebotenen Hand: Telefon 143, www.143.ch Beratungstelefon Pro Juventute (für Kinder und Jugendliche): Telefon 147, www.147.ch

Weitere Adressen und Informationen: www.reden-kann-retten.ch

Adressen für Menschen, die jemanden durch Suizid verloren haben:

Refugium – Verein für Hinterbliebene nach Suizid: www.verein-refugium.ch Nebelmeer – Perspektiven nach dem Suizid eines Elternteils: www.nebelmeer.net

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